DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberatung für alte Häuser in Saarbrücken

Energieberatung in Saarbrücken – Ihr Energieberater vor Ort

  • Beratung bei Ihnen, in Saarbrücken und ringsum
  • Die Reihenfolge halten wir schriftlich fest
  • Die Anträge gehen raus, bevor Sie zusagen

Wir kommen zu Ihnen, sehen uns das Haus an und schreiben auf, welche Arbeit zuerst etwas bringt. In Saarbrücken steht dabei meistens ein Gebäude aus einer Zeit, in der beim Bauen noch niemand an Dämmung dachte — dann beginnt die Rechnung außen und nicht am Kessel.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Saarbrücker Haus

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Saarbrücken bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

saarbruecken@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Was ein altes Haus zuerst braucht

Energieberatung in Saarbrücken: außen anfangen, nicht am Kessel

Ein Berater geht mit Ihnen durch das Haus — Dach, Fenster, Wände, Heizung — und hält danach schriftlich fest, welcher Schritt sich zuerst trägt. Bei einem Gebäude, an dem seit dem Bau nie gedämmt wurde, ist das selten die neue Anlage: Solange die Wärme durch die Hülle geht, muss jedes Gerät größer ausfallen als nötig und kostet im Betrieb mehr. Die Förderung für diese Beratung beantragen wir vor dem Termin, und abgerechnet wird nur Ihr Anteil.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Saarbrücken typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Saarbrücken und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Alles, was vor dem Auftrag zu regeln ist

Förderservice in Saarbrücken: was zusammenpasst, und was nicht

Nicht jedes Programm passt zu Ihrem Vorhaben, und nicht jedes verträgt sich mit dem nächsten. Wir sehen vorher durch, was für Ihr Gebäude offensteht, reichen die Anträge ein, bevor Sie jemanden beauftragen, und bleiben dran, bis das Geld bei Ihnen angekommen ist.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Erst wird bestellt, dann fällt die Förderung auf
  • Ein Programm bleibt liegen, weil niemand danach gefragt hat
  • Die Sanierung läuft in Etappen, die Fristen laufen mit
  • Zum Schluss fehlt ein Papier, und die Auszahlung stockt

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen zuerst nach, was Ihr Gebäude überhaupt erfüllt
  • Wir trennen, was ein Zuschuss ist und was zurückgezahlt wird
  • Eingereicht wird, bevor irgendjemand beauftragt ist
  • Wir begleiten jede Etappe bis zur letzten Auszahlung

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Sobald jemand den Ausweis verlangt

Den Energieausweis für Saarbrücken machen wir am Schreibtisch

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Heizkostenabrechnungen; dafür muss niemand bei Ihnen klingeln. Ob Sie zwischen den beiden Arten wählen dürfen oder eine davon vorgeschrieben ist, hängt an Ihrem Gebäude — gerade bei einem alten Haus lohnt sich diese Prüfung, und sie kostet Sie nichts.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Arbeiten, die am Altbau oft folgen

Was in Saarbrücken sonst noch bei uns beauftragt wird

Einen Teil dieser Arbeiten übernehmen Partnerbüros, mit denen wir hier fest zusammenarbeiten. Wer bei Ihnen klingelt, sagen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Baubegleitung und Nachweise für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — bei einer Sanierung des ganzen Hauses ist die Förderung an eine fachliche Begleitung geknüpft. Wir stimmen das Zielniveau vorab mit Ihnen ab, sind während der Arbeiten ansprechbar und liefern am Ende die Unterlagen, ohne die kein Geld fließt.
  • Thermografie für den Wärmebrückennachweis — die Wärmebildkamera macht im Winter sichtbar, an welchen Stellen der Fassade die Wärme das Haus verlässt. Bei einem Gebäude dieses Alters lässt sich damit trennen, was tatsächlich Wärme verliert und was nur danach aussieht.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür setzt das Haus unter leichten Über- und Unterdruck; gemessen wird, wie viel Luft dabei ungewollt durchgeht. Am Ende steht ein Wert im Protokoll und daneben die Stellen, an denen nachgebessert werden sollte.
  • Stromspar-Beratung — hier braucht es kein Gerüst und keine Genehmigung. Wir nehmen auf, welche Geräte bei Ihnen laufen und wie lange, und stellen daraus ein Sparkonzept zusammen: Beleuchtung, Dauerläufer, Standby.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — eine Wärmepumpe arbeitet mit niedrigen Vorlauftemperaturen; ob Ihre Heizkörper und Ihre Wände das mitmachen, ist die eigentliche Frage. Wir rechnen die Auslegung durch und sagen Ihnen, was vorher am Haus passieren müsste.

Etwas anderes im Kopf? Schreiben Sie uns

37.393Wohngebäude in Saarbrücken (Zensus 2022)
5Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Der örtliche Befund, kurz gefasst

Was über Saarbrücken erhoben ist — und was es für Sie ändert

Wohngebäude vor 1979 errichtet
82 %

Ein solches Baujahr heißt erst einmal: kein Wärmeschutz ab Werk. Ob das für Ihr Haus heute noch stimmt, entscheidet allein, was seither an Dach, Fenstern und Fassade gemacht wurde — und genau das sehen wir uns an, bevor Sie einen Ausweis bestellen.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas steht auch hier vorn; für den Ausweis heißt das meistens, dass uns Ihre Gasabrechnungen reichen. Daneben fällt das Wärmenetz auf: Es versorgt in Saarbrücken mehr Gebäude, als im Bund üblich ist. Sobald ein Kessel ersetzt werden soll, ist das der erste Punkt, den wir klären.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
33,3 · Bund 75,9

Die Zahl zählt Anlagen je Einwohner, nicht Dächer — und sie liegt unter dem Wert des Bundes. Auf den Energieausweis wirkt sich Photovoltaik ohnehin nicht aus. Sobald es um eine Wärmepumpe geht, gehört das eigene Dach dagegen in dieselbe Rechnung.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Der Plan ist durch den Stadtrat: Damit steht fest, woran sich die Stadt bei der Wärmeversorgung hält. Was daraus für Ihr Grundstück folgt, ordnen wir im Erstgespräch ein — und zwar bevor eine neue Anlage bestellt ist.

Wann hier zuletzt viel gebaut wurde

In Saarbrücken steht viel Nachkriegsbau — und wenig, das danach kam

Wohnstraße in Saarbrücken: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
82 % vor 1979 errichtet
67,2 % Ein- und Zweifamilienhäuser
32,3 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Saarbrücken
37.393
Leerstand
6,3 %
Wohngebäude in Saarbrücken nach Baujahr
vor 1919 14,7 %
1919–1948 20,9 %
1949–1978 46,4 %
1979–1990 7,5 %
1991–2000 4,8 %
2001–2010 3,2 %
2011–2019 2 %
ab 2020 0,4 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Saarbrücken stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Saarbrücken entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Saarbrücken betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Zwei Stellen, zwei Fragen

Denkmalschutz kommt in Saarbrücken vom Land, die Erhaltungssatzung von der Stadt

Bevor an der Fassade etwas passiert, lohnt eine Frage: Darf das an diesem Haus überhaupt so gemacht werden? Zwei Regelwerke greifen dabei ineinander, und sie werden an zwei verschiedenen Stellen beantwortet — die eine sitzt beim Land, die andere im Rathaus.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Saarbrücken typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Landesdenkmalamt Saarland. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Saarbrücken

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Saarbrücken hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Bevor ein neues Gerät bestellt wird

Saarbrücken heizt mit Gas — und öfter als anderswo aus dem Wärmenetz

Womit in Saarbrücken geheizt wird

Saarbrücken Bundesweit

Gas 65,4 % 53,9 %
Fernwärme 16,1 % 6,6 %
Öl 14,1 % 24,7 %
Holz 1,4 % –
Wärmepumpe 1,1 % 4,2 %
Strom 1 % –
Kohle 0,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 16,1 % liegt der Fernwärmeanteil in Saarbrücken deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Stadtwerk und Stromgrundversorger sind in Saarbrücken zwei

Örtliches Stadtwerk
Stadtwerke Saarbrücken GmbH
Grundversorger Strom
Energie SaarLorLux AG

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Saarbrücken derzeit 6.111 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 33,3 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Die Stadt ist gebunden

Wärmeplanung in Saarbrücken: was der Beschluss für Sie ändert

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Saarbrücken hat den kommunalen Wärmeplan am 23. Juni 2026 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Saarbrücken

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Bevor Sie zur Hausbank gehen

Was Bund und Land zu Ihrer Saarbrücker Sanierung beitragen

Der Bund fördert mit Zuschüssen: für die Beratung, für Arbeiten an Hülle und Anlagentechnik, für eine neue Heizung — und wo kein Zuschuss läuft, bleibt der Weg über die Steuer. Aus dem Saarland kommt kein zweiter Zuschuss, sondern billiges Geld: Die Förderbank des Landes vergibt ein Darlehen an Leute, die ihr eigenes Wohnhaus modernisieren, zu festem Zins und über eine lange Laufzeit. Nach Angaben der Bank lässt sich beides verbinden — in welcher Reihenfolge beantragt wird, klären wir vorher.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Saarland

  • Kredit Saarländische Wohnraumförderung (u. a. Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum) Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) · zinsverbilligtes Tilgungsdarlehen

    fester Zinssatz von nom. 1,0 %, Laufzeiten von bis zu 30 Jahren

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Die SIKB kombiniert nach eigener Darstellung Bundes- und Landesförderung im Wohnbaubereich.

Ein Blick auf die Stadtteilliste

So verschieden die Saarbrücker Stadtteile sind — für den Ausweis zählt Ihr Haus

Die Stadtteile weiter unten sind ganz unterschiedlich entstanden: einer um einen alten Marktplatz herum, andere erst, als hier Bergbau und Hütte Arbeit brachten. Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, ändert das nichts. Für die Frage, was Sie an Ihrem Haus verändern dürfen, kann schon die nächste Straße anders behandelt werden.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Saarbrücken

  • St. Johann mittelalterliche Strukturen im Altstadtkern um den St. Johanner Markt erhalten
  • Dudweiler im 19. Jahrhundert durch den Bergbau rasant zum Bergarbeiterdorf gewachsen
  • Burbach bis ins 19. Jahrhundert kleines Bauerndorf, mit Bergbau und Hütte gewachsen

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Alt-Saarbrücken · Malstatt.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Die Nachbarn auf der Karte

Die Orte um Saarbrücken fahren wir mit an

Rund um die Stadt liegen mehrere Gemeinden in kurzer Entfernung, und unser Gebiet endet nicht an der Stadtgrenze. Zur geförderten Beratung kommt ein Berater auch dorthin zu Ihnen. Den Verbrauchsausweis stellen wir ohnehin ohne Termin aus, gleich wo das Haus steht.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Sulzbach/Saar rund 7 km
  2. St. Ingbert rund 10 km
  3. Püttlingen rund 10 km
  4. Völklingen rund 11 km
  5. Heusweiler rund 13 km
  6. Schwalbach rund 15 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Vorab beantwortet

Die Fragen, mit denen es in Saarbrücken meistens losgeht

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Saarbrücken wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Sulzbach/Saar, St. Ingbert, Püttlingen, Völklingen, Heusweiler, Schwalbach und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Saarbrücken, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen: Angaben der Stadt Saarbrücken bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 20. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Saarbrücken, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu St. Johann · Dudweiler · Burbach.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Landesförderung Saarland: Saarländische Investitionskreditbank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in SaarbrückenVor-Ort-Termin ab 650 €
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