In Odenkirchen-Mitte liegen sehr unterschiedliche Quartiere, von großen Einfamilienhausgebieten bis zu Hochhaussiedlungen.
Die Zahl in der Überschrift ist ein Hinweis, keine Rechnung: Die Pflicht des § 80 Abs. 3 GEG trifft Gebäude
mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977
gestellt wurde — der Zensus zieht seine Klassengrenze dagegen bei 1979. Beides deckt
sich nicht: Aus dem Anteil oben folgt deshalb keine Aussage über Ihr Gebäude, nur
eine Größenordnung für die Stadt.
Wurde das Haus später auf den Wärmeschutzstandard von 1977 gebracht, haben Sie
wieder die freie Wahl.
27,1 % der Gebäude
hier haben drei oder mehr Wohnungen. Häuser mit drei oder vier Wohnungen können dabei noch
unter die Pflicht oben fallen; erst ab fünf Wohneinheiten greift sie nicht mehr — dort ist der
Verbrauchsausweis der Normalfall.
35,4 % der Mönchengladbacher Wohnungen werden von ihren
Eigentümern selbst bewohnt — die meisten sind vermietet. Wer
vermietet, legt den Ausweis bei jeder Neuvermietung vor; welcher es sein muss, regeln
dieselben Bedingungen wie oben.
Ab dem 1. Januar 2027 erledigt sich die Frage. Mit Artikel 2 des
Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt die 1977-Weiche; dann haben Sie bei jedem
Wohngebäude die freie Wahl. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt sie unverändert.
Die vollständige Baualtersverteilung steht auf der
Standortseite.