DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberatung für Augsburger Hauseigentümer

Energieberatung in Augsburg – Ihr Energieberater vor Ort

  • Termin bei Ihnen, Stadt wie Umland
  • Was zuerst dran ist, was warten kann
  • Den Antrag stellen wir, vor der Vergabe

Wir kommen zu Ihnen, nehmen das Haus auf und halten schriftlich fest, welcher Schritt sich zuerst rechnet. In Augsburg berät auch die Stadt kostenlos — das Geld für die Sanierung kommt allerdings von Bund und Land, und dafür muss der Antrag raus, bevor Sie beauftragen.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Wo drückt es an Ihrem Augsburger Haus?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Augsburg bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

augsburg@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Was nach der kostenlosen Auskunft kommt

Energieberatung in Augsburg: aus Auskunft wird ein Fahrplan

Ein Berater kommt zu Ihnen nach Augsburg, nimmt das Haus auf und hält fest, welcher Schritt zuerst dran ist und was er bringt. Die Hälfte des Honorars übernimmt die BAFA — und am Ende steht ein Fahrplan mit Reihenfolge und Kosten, nicht eine Einschätzung am Telefon.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Augsburg typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
01

Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
02

Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Augsburg und Umland
03

Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Vor der Auftragsvergabe

Was in Augsburg zu holen ist — und wer es beantragt

Vor Ort bekommen Sie Auskunft, das Geld kommt von Bund und Land. Wir sortieren, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, reichen ein, solange Sie noch nichts vergeben haben, und führen die Nachweise bis zur Auszahlung.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
01

Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
02

Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
03

Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
04

Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Unterschrieben wird zuerst, beantragt zu spät
  • Die kostenlose Auskunft ersetzt die Antragsunterlagen nicht
  • Ein Landesprogramm bleibt unbeachtet neben der Bundesförderung
  • Nach dem Umbau fehlt ein Beleg — und die Auszahlung wartet

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen Bund und Land gemeinsam durch, nicht nacheinander
  • Wir reichen ein, bevor der erste Handwerker zusagt
  • Wir sagen Ihnen, was die kostenlose Beratung schon abdeckt
  • Wir bleiben dran, bis das Geld auf Ihrem Konto ist

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Für Inserat und Übergabe

Energieausweis für Ihr Haus in Augsburg — Papier statt Termin

Für den Verbrauchsausweis genügen uns die Abrechnungen der letzten Jahre; niemand muss dafür bei Ihnen klingeln. Welcher der beiden Ausweise für Ihr Haus überhaupt zulässig ist, klären wir vorher — kostenlos und bevor Sie bestellen.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Neben Beratung, Förderung und Ausweis

Womit wir in Augsburg über die Beratung hinausgehen

Manches davon machen wir selbst, für anderes arbeiten wir mit festen Büros aus der Region zusammen. Wer zu Ihnen kommt, erfahren Sie vor der Beauftragung.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Baubegleitung und Nachweise für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — bei einer Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau verlangt die KfW eine fachliche Begleitung über die ganze Bauzeit. Die stellen wir.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — auf dem Wärmebild sieht man, an welchen Stellen die Fassade Wärme abgibt. Aufgenommen wird in der kalten Jahreszeit; im Sommer ist der Unterschied zu klein.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür erzeugt Über- und Unterdruck; daran lässt sich ablesen, wie dicht das Gebäude wirklich ist. Am Ende steht ein Messwert im Protokoll.
  • Stromspar-Beratung — wir gehen die Geräte durch, notieren, was sie ziehen, und sagen Ihnen, wo sich ein Austausch lohnt und wo er nichts bringt.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage zu Ihrem Haus passt, wie groß sie ausgelegt werden muss und ob sie sich über die Betriebskosten trägt.

Sie suchen etwas anderes? Melden Sie sich bei uns

39.439Wohngebäude in Augsburg (Zensus 2022)
7Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was der Bestand hier vorgibt

Augsburg in Zahlen: der Ausgangspunkt für Ihr Haus

Wohngebäude vor 1979 errichtet
66,4 %

Der Wert sagt, aus welcher Zeit die Häuser stammen — nicht, wie sie heute dastehen. Zwei Gebäude desselben Baujahrs liegen weit auseinander, wenn eines ein neues Dach hat und das andere nicht. Was bei Ihnen gilt, sehen wir uns vor der Bestellung an, ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas steht in Augsburg mit Abstand an erster Stelle. Womit Sie heizen, entscheidet, welche Abrechnungen wir für den Ausweis brauchen — und was ein Wechsel an Förderung auslöst.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
30,4 · Bund 75,9

Die Balken zeigen es: Hier sind je Kopf weniger Anlagen in Betrieb als im Bundesdurchschnitt. Auf den Energieausweis wirkt sich Solarstrom nicht aus, auf die Betriebskosten einer Wärmepumpe dagegen deutlich.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Für Augsburg gibt es einen fertigen Plan, und darin steht, welche Gebiete ans Netz sollen und welche nicht. An Ihren Pflichten ändert das nichts, an der Frage nach der passenden Heizung für Ihre Straße viel.

Der Bestand, den wir hier antreffen

Augsburg ist überwiegend vor der Dämmung gebaut worden

Wohnstraße in Augsburg: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
66,4 % vor 1979 errichtet
61 % Ein- und Zweifamilienhäuser
30 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Augsburg
39.439
Leerstand
4,3 %
Wohngebäude in Augsburg nach Baujahr
vor 1919 8,9 %
1919–1948 12,7 %
1949–1978 44,8 %
1979–1990 13,1 %
1991–2000 8,1 %
2001–2010 6,2 %
2011–2019 5,2 %
ab 2020 1,1 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Augsburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Augsburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Augsburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Erst fragen, dann dämmen

Was am Augsburger Haus genehmigt werden muss

Ob Sie dämmen, Fenster tauschen oder das Dach neu decken dürfen, hängt nicht am Viertel allein, sondern am einzelnen Gebäude und an der Straße, in der es steht. In Augsburg greifen dabei mehrere Regelwerke ineinander — welches Ihres betrifft, sagen Ihnen die zuständigen Stellen.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Augsburg typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Bauordnungsamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde, Stadt Augsburg. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Augsburg

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Augsburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Gas, und was danach kommt

Augsburg heizt mit Gas — geplant wird trotzdem von außen nach innen

Womit in Augsburg geheizt wird

Augsburg Bundesweit

Gas 63,3 % 53,9 %
Öl 18,4 % 24,7 %
Fernwärme 10,2 % 6,6 %
Wärmepumpe 3,3 % 4,2 %
Holz 2,5 % –
Strom 1,9 % –
Biomasse 0,1 % –
Kohle 0,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

63,3 % der Gebäude in Augsburg heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.

Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.

Wer Augsburg beliefert

Örtliches Stadtwerk
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
Grundversorger Strom
Stadtwerke Augsburg Energie GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Augsburg derzeit 9.229 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 30,4 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Plan liegt vor

Was der Augsburger Wärmeplan für Ihre Straße bedeutet

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Augsburg hat den kommunalen Wärmeplan am 18. Juni 2026 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.

Wärmeplan der Stadt Augsburg

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Wer zahlt, und wer berät

In Augsburg berät die Stadt — bezahlt wird von Bund und Land

Die Zuschüsse kommen vom Bund; Bayern hält daneben ein eigenes Modernisierungsprogramm bereit. Von der Stadt gibt es dagegen Auskunft statt Geld — zwei kostenlose Beratungsangebote, eines davon kommt in die Quartiere; das städtische Solarprogramm ist ausgelaufen. Was für Ihr Vorhaben davon zusammenpasst, sortieren wir, bevor der erste Antrag rausgeht.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Bayern

  • Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; Bewilligung durch die Regierungen bzw. die Städte München, Nürnberg und Augsburg, Darlehen über die BayernLabo · Zuschuss und zinsverbilligtes Darlehen

    Basiszuschuss bis zu 400 Euro/m² Wfl.

    Zum Programm
1 Programm ohne laufende Antragstellung
  • 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieeingestellt

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Die Förderung nach dem Bayerischen Modernisierungsprogramm ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

Stadt Augsburg

  • Energieberatung der Stadt Augsburg Stadt Augsburg (Umweltamt), in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern · kostenlose BeratungZum Angebot
  • Energiekarawane Augsburg (jeweils in einem festgelegten Quartier) Stadt Augsburg (Umweltamt, Abteilung Klimaschutz) · kostenlose BeratungZum Angebot
1 Programm ohne laufende Antragstellung
  • Augsburger Solarförderprogramm 2023–2025 Stadt Augsburg (Solaroffensive Augsburg) · Zuschuss · keine neuen AnträgeZur Programmseite

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Häufig gefragt in Augsburg

Zählt es, in welchem Augsburger Viertel Ihr Haus steht?

Für den Ausweis und für das, was Sie am Haus verändern dürfen, fällt die Antwort verschieden aus — und genau daher rührt die Verwirrung. Die eine Frage hängt am Gebäude, die andere an seiner Lage.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Augsburg

  • Haunstetten vorwiegend Einfamilien- und Reihenhäuser, erste Siedlerhäuser ab 1930
  • Pfersee Alt-Pfersee dicht bebaut, mit Altbauten an engen Straßen
  • Kriegshaber jahrzehntelang von Kasernen und Wohngebieten der US-Streitkräfte geprägt

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Lechhausen · Göggingen.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Wo wir sonst noch beraten

Rund um Augsburg sind wir genauso unterwegs

Die Nachbarorte liegen dicht am Stadtgebiet, und wir fahren sie genauso an. Was an der Stadtgrenze aufhört, ist die kostenlose Auskunft der Stadt; die Programme von Bund und Land gelten dahinter unverändert. Für den Verbrauchsausweis muss ohnehin niemand anreisen.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Stadtbergen rund 4 km
  2. Gersthofen rund 6 km
  3. Neusäß rund 6 km
  4. Friedberg rund 7 km
  5. Königsbrunn rund 11 km
  6. Bobingen rund 13 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Aus den Augsburger Anfragen

Was Augsburger Eigentümer vorher wissen wollen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Augsburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Stadtbergen, Gersthofen, Neusäß, Friedberg, Königsbrunn, Bobingen und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Augsburg sowie zu Beschlussdatum, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Augsburg bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete (1), Sanierungsgebiete (2), Sanierungsgebiete (3). Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Augsburg, abgerufen am 28. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Haunstetten · Pfersee · Kriegshaber.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 23. September 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 28. September 2026.
  • Landesförderung Bayern: LfA Förderbank Bayern, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in AugsburgVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen