DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater in Mannheim und der Rhein-Neckar-Region

Energieberatung in Mannheim – Ihr Energieberater vor Ort

  • Termin bei Ihnen in Mannheim und Umgebung
  • Wir klären, ob das Wärmenetz zu Ihnen kommt
  • Wir beantragen, bevor Sie beauftragen

Ein Berater kommt zu Ihnen ins Haus, sieht es sich an und schreibt Ihnen auf, was zuerst dran ist. In Mannheim klären wir dabei zwei Dinge vorab: ob Ihre Adresse im Wärmenetzgebiet liegt, und was die Stadt zu Ihrem Vorhaben dazugibt.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Was können wir in Mannheim für Sie klären?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Mannheim bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

mannheim@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Bevor Sie sich festlegen

Energieberatung in Mannheim: Ihr Haus und Ihr Anschluss

Ein Berater nimmt Hülle, Fenster, Dach und Heizung auf und hält fest, welcher Schritt bei Ihnen wirklich etwas bringt. In Mannheim gehört die Frage dazu, ob Ihr Grundstück im Wärmenetzgebiet liegt — davon hängt ab, welche Anlage überhaupt in die Rechnung gehört.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Mannheim typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Mannheim und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Was zwischen Angebot und Auszahlung liegt

Förderservice in Mannheim: einer kümmert sich um alle Anträge

Bund, Land und Stadt fördern hier nebeneinander, aber nicht auf dieselbe Art: Zwei davon schießen zu, die dritte macht den Kredit billiger. Wir suchen heraus, was sich für Ihr Vorhaben verbinden lässt, und reichen ein, bevor der erste Auftrag rausgeht.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Beauftragt wird zuerst, beantragt danach — dann ist der Zuschuss weg
  • Von den Mannheimer Programmen erfahren Sie zu spät
  • Das Landesdarlehen läuft ins Leere, weil die Bundesförderung fehlt
  • Ein Nachweis fehlt am Ende, und die Auszahlung wartet

Mit unserem Förderservice

  • Wir gehen die städtischen Programme einzeln mit durch
  • Der Antrag ist gestellt, bevor der erste Vertrag steht
  • Wir setzen den Kredit auf die Bundesförderung auf, nicht daneben
  • Den Verwendungsnachweis schreiben wir, Sie unterschreiben ihn

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Bevor Sie inserieren

Energieausweis in Mannheim: Sie schicken die Zahlen, wir stellen ihn aus

Beim Verbrauchsausweis rechnen wir mit dem, was auf Ihren Heizkostenabrechnungen steht — ob die Wärme aus dem Netz kommt oder aus dem eigenen Keller, ändert daran nichts. Welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist, klären wir vorher und kostenlos.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was am Haus sonst noch messbar ist

Was wir in Mannheim messen, prüfen und nachweisen

Einen Teil dieser Arbeiten führen Partnerbüros aus, mit denen wir in Mannheim und in der Region fest zusammenarbeiten. Wer zu Ihnen kommt, erfahren Sie, bevor Sie etwas unterschreiben.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — dieses Förderniveau verlangt jemanden, der die Nachweise führt und die Bauphase begleitet. Diesen Part übernehmen wir.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera macht sichtbar, was von außen niemand sieht: kalte Ecken, undichte Anschlüsse, Feuchte im Mauerwerk.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür, ein festgelegter Unterdruck, und dann zeigt sich, wo Luft nachströmt. Am Ende steht ein Messwert, kein Bauchgefühl.
  • Stromspar-Beratung — wir gehen durch, welches Gerät wie viel zieht und wo im Hintergrund etwas läuft, das niemand braucht. Was sich zu tauschen lohnt, sagen wir dazu.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage zu Ihrem Haus passt und wie groß sie ausgelegt werden muss. Wo die Wärme aus dem Netz kommen kann, rechnen wir den Anschluss als Alternative mit.

Schreiben Sie uns, wenn Sie etwas anderes suchen

43.095Wohngebäude in Mannheim (Zensus 2022)
9Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was hier anders ist als im Bund

Der Mannheimer Bestand, mit dem Bund verglichen

Wohngebäude vor 1979 errichtet
69,4 %

Der größte Teil stammt aus den Jahrzehnten nach dem Krieg — gebaut, bevor an Dämmung gedacht wurde. Was seitdem am Haus passiert ist, entscheidet trotzdem mehr als das Baujahr; welcher Ausweis bei Ihnen zulässig ist, sehen wir vor der Bestellung nach, kostenlos.

Häufigster Energieträger
Fernwärme

Dass hier die Fernwärme vorn liegt, ist im bundesweiten Vergleich die Ausnahme. Für den Ausweis heißt das nur, welche Abrechnung wir brauchen — für die Sanierung heißt es, dass die Netzfrage vor der Anlagenfrage steht.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
29,8 · Bund 75,9

Pro Kopf sind hier wenige Anlagen gemeldet; eine Aussage über belegte oder freie Dächer folgt daraus nicht. Was eigener Strom bringt, hängt davon ab, ob Ihre Wärme aus dem Netz kommt oder aus einer eigenen Anlage — beides rechnen wir mit durch.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Der Plan liegt vor, und die Gebiete sind darin eingeteilt. Für Ihre Adresse lässt sich damit vorab klären, ob ein Anschluss vorgesehen ist — bei einem Bestand, in dem Netz und Gas fast gleichauf liegen, ist das die erste Frage und nicht die letzte.

Gebaut vor dem ersten Wärmeschutz

Der Mannheimer Bestand: überwiegend aus der Zeit vor dem Wärmeschutz

Wohnstraße in Mannheim: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
69,4 % vor 1979 errichtet
56,6 % Ein- und Zweifamilienhäuser
25,2 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Mannheim
43.095
Leerstand
4,5 %
Wohngebäude in Mannheim nach Baujahr
vor 1919 11,1 %
1919–1948 19,4 %
1949–1978 38,9 %
1979–1990 12,7 %
1991–2000 7,8 %
2001–2010 4,7 %
2011–2019 4,2 %
ab 2020 1,3 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Mannheim stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Mannheim entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Mannheim betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Erst die Adresse prüfen, dann planen

Wer in Mannheim mitentscheidet, was am Haus passiert

Mannheim hat förmlich festgelegte Sanierungsgebiete quer über die Stadt, dazu Gebiete mit einer Erhaltungssatzung und den Denkmalschutz, der einzelne Gebäude wie ganze Ensembles erfasst. Ob Ihr Haus dazugehört, entscheidet sich an der Adresse — solche Gebiete hören mitten in einer Straße auf, und das sollte vor dem ersten Angebot geklärt sein.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Mannheim typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz der Stadt Mannheim. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Mannheim

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Mannheim hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Nachschlagen statt schätzen

Was im Mannheimer Wärmeplan für Ihr Grundstück steht

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Mannheim hat den kommunalen Wärmeplan am 12. März 2024 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.

Wärmeplan der Stadt Mannheim

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Netz und Gas liegen fast gleichauf

In Mannheim führt die Fernwärme — was daraus für Ihr Haus folgt

Womit in Mannheim geheizt wird

Mannheim Bundesweit

Fernwärme 41,5 % 6,6 %
Gas 41 % 53,9 %
Öl 11 % 24,7 %
Strom 3,2 % –
Wärmepumpe 1,7 % 4,2 %
Holz 0,9 % –
Biomasse 0,1 % –
Kohle 0,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 41,5 % liegt der Fernwärmeanteil in Mannheim deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Wer in Mannheim abrechnet

Örtliches Stadtwerk
MVV Energie AG

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Mannheim zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Mannheim derzeit 9.442 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 29,8 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Zweimal Zuschuss, einmal Kredit

Wer in Mannheim zuschießt — und wer die Finanzierung billiger macht

Beim Bund und bei der Stadt gibt es Geld, das Sie nicht zurückzahlen. Baden-Württemberg fördert anders: Über die L-Bank wird der Kredit billiger, und das Kombi-Darlehen setzt eine Bundesförderung sogar voraus. Mannheim selbst legt für Hülle, Heizung und Solaranlage jeweils ein eigenes Programm auf — beim Solarbonus allerdings mit einer Bedingung an Dach oder Denkmalschutz, die viele Ein- und Zweifamilienhäuser ausschließt. Welche Kombination bei Ihnen aufgeht, klären wir vor dem ersten Antrag.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Baden-Württemberg

  • Kombi-Darlehen Wohnen L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankverfahren

    Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit

    Zum Programm
  • Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Ergänzung zur Eigentumsfinanzierung BW) L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen

    Kredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 € Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 € Sollzinssatz: 1,00 %

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank setzt eine Bundesförderung (BEG über KfW oder BAFA) voraus und schließt die verbleibende Finanzierungslücke.

Stadt Mannheim

  • Förderprogramm Energetische Sanierung Stadt Mannheim (Klimafonds) · Zuschuss

    maximal 7.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (10.000 Euro inklusive Boni), maximal 15.000 Euro für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten

    Zum Angebot
  • Förderprogramm Heizungserneuerung Stadt Mannheim (Klimafonds) · Zuschuss

    bis zu 4.000 Euro in Ein- bis Zweifamilienhäusern, bis zu 5.000 Euro in Mehrfamilienhäusern

    Zum Angebot
  • Förderprogramm Photovoltaik (Solarbonus) Stadt Mannheim (Klimafonds) · Zuschuss

    auf Ein- und Zweifamilienhäusern nur bei begrüntem Dach oder Denkmalschutz

    Zum Angebot

Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir — auch dann, wenn Sie zusätzlich eines dieser Programme nutzen.

Nach dem Stadtteil gefragt

Kommt es in Mannheim auf das Viertel an?

Mannheim ordnet seine Innenstadt in Quadraten statt in Straßennamen — genauer lässt sich eine Adresse kaum angeben. Was die Lage für Ihr Haus bedeutet, steht in den zwei Antworten darunter.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Mannheim

  • Neckarstadt-Ost im Zweiten Weltkrieg wenig zerstört, seit den 1960er Jahren erneuerter innerer Stadtbezirk
  • Käfertal große Dichte an Bauten im Weinbrenner-Stil
  • Innenstadt/Jungbusch Schachbrettgrundriss mit 144 Quadraten, der Jungbusch als gründerzeitliche Stadterweiterung von 1870
  • Neckarau historisch gewachsene Dorfstruktur, ergänzt um Neubaugebiete

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Waldhof.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Über den Rhein und den Neckar

Auch jenseits von Rhein und Neckar

Zur geförderten Beratung fahren wir über die Stadtgrenze hinaus, in beide Richtungen und über beide Flüsse. Was an der Grenze wirklich endet, sind die Mannheimer Zuschüsse — und je nach Nachbarort auch die Landesprogramme, denn im Einzugsgebiet liegen gleich drei Bundesländer, und die Grenze folgt nicht überall dem Fluss; was für Ihre Adresse übrig bleibt, sagen wir Ihnen vorher. Den Verbrauchsausweis stellen wir ohnehin überall aus, dafür muss niemand anreisen.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Ludwigshafen am Rhein rund 2 km
  2. Frankenthal rund 10 km
  3. Viernheim rund 10 km
  4. Lampertheim rund 12 km
  5. Schifferstadt rund 13 km
  6. Schwetzingen rund 14 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was in Mannheim gefragt wird

Die häufigsten Fragen vor dem Termin in Mannheim

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Mannheim wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal, Viernheim, Lampertheim, Schifferstadt, Schwetzingen und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Mannheim, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Mannheim bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 12. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Mannheim, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Neckarstadt-Ost · Käfertal · Innenstadt/Jungbusch · Neckarau.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Baden-Württemberg: L-Bank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in MannheimVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen