DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater in Oldenburg und im Oldenburger Land

Energieberatung in Oldenburg – Ihr Energieberater vor Ort

  • Termin bei Ihnen, auch im Umland
  • Schriftlich: welcher Schritt zuerst
  • Anträge bei Bund, Land und Stadt

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen das Gebäude auf und sagen Ihnen schriftlich, welcher Schritt sich zuerst trägt. In Oldenburg heizt fast jedes Haus mit Gas — der Unterschied zwischen zwei Häusern liegt deshalb selten in der Anlage und fast immer in der Hülle.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Was ist bei Ihnen in Oldenburg der nächste Schritt?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Oldenburg bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

oldenburg@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Erst das Haus, dann die Anlage

Energieberatung in Oldenburg: das Gebäude entscheidet, nicht der Brennstoff

Ein Berater nimmt Dach, Fenster, Wände und Heizung auf und schreibt auf, welche Maßnahme sich zuerst trägt. Die Hälfte des Honorars übernimmt die BAFA — den Antrag dafür stellen wir, bevor der Termin steht.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Oldenburg typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Oldenburg und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Mehr Töpfe, mehr Fristen

Förderservice für Oldenburg: wir sortieren, was zusammenpasst

Bund, Land und Stadt fördern getrennt voneinander, jeder nach eigenen Regeln. In Oldenburg kommen zu den Bundesprogrammen gleich mehrere städtische Angebote dazu — vom kostenlosen Gespräch bis zum Geld für die Maßnahme selbst. Was sich davon verbinden lässt, klären wir, bevor der erste Antrag rausgeht.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Handwerker ist beauftragt, der Antrag liegt noch da
  • Die Angebote der Stadt bleiben liegen, weil sie niemand nennt
  • Zwei Programme vertragen sich nicht, und das zeigt sich zu spät
  • Der Verwendungsnachweis fehlt, und das Geld bleibt aus

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen Bund, Land und Stadt für Ihr Vorhaben durch
  • Der Antrag ist draußen, bevor Sie jemanden beauftragen
  • Wir sagen Ihnen, welche Töpfe einander ausschließen
  • Wir führen die Nachweise, bis das Geld auf dem Konto ist

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Das Blatt, das der Makler verlangt

Energieausweis für Ihr Haus in Oldenburg — aus den Abrechnungen

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Heizkostenabrechnungen; kommen muss dafür niemand. Ob Sie bei Ihrem Haus überhaupt die Wahl haben oder der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, sagen wir Ihnen vorher — kostenlos.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Womit wir sonst noch anrücken

Was wir in Oldenburg sonst noch am Haus machen

Einen Teil davon erbringen wir mit festen Partnerbüros in Oldenburg und im Umland. Wer bei Ihnen klingelt, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer sein Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, braucht eine Fachperson, die die Nachweise führt und die Bauphase begleitet. Beides bringen wir mit.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera zeigt an der Fassade, wo die Wärme wirklich hinausgeht: dünne Stellen in der Dämmung, offene Anschlüsse, feuchtes Mauerwerk. Dafür braucht es einen kalten Tag.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür setzt das Gebäude unter Druck, und die undichten Stellen zeigen sich. Sie bekommen einen Messwert ins Protokoll statt einer Vermutung.
  • Stromspar-Beratung — wir gehen durch, welches Gerät wie viel zieht und wo etwas mitläuft, das niemand braucht. Am Ende steht, was sich abzustellen lohnt und was nicht.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — passt die Anlage zu Ihrem Haus, wie groß muss sie ausfallen, und trägt sich die Rechnung? Bei einem gut gedämmten Haus fällt die Antwort anders aus als bei einem ungedämmten.

Steht Ihr Anliegen nicht dabei? Wir hören es uns trotzdem an

45.969Wohngebäude in Oldenburg (Zensus 2022)
9Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was hier fast alle Häuser gemeinsam haben

Oldenburg in Zahlen — der Rahmen für Ihr Haus

Wohngebäude vor 1979 errichtet
54,2 %

Den Bestand prägen die Nachkriegsjahrzehnte. Ob daraus für Ihr Haus der Bedarfsausweis folgt, hängt am Bauantrag und daran, ob zwischendurch gedämmt wurde — das prüfen wir vorab, kostenlos.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas führt hier so deutlich, dass es kaum ein Haus vom anderen unterscheidet. Für den Ausweis bestimmt der Träger, welche Abrechnungen wir brauchen; für einen Wechsel zählt eher der Zustand der Hülle.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
63 · Bund 75,9

Gemeldet sind hier je Einwohner weniger Anlagen als im Bund. Auf den Ausweis wirkt sich das nicht aus — ob sich eine Wärmepumpe trägt, hängt aber auch daran, was vom eigenen Dach kommt.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Der Rat hat den Plan beschlossen, und die Stadt hat ihn veröffentlicht. Was darin für Ihre Adresse vorgesehen ist, sehen wir nach, bevor wir zu einer eigenen Anlage oder zu einem Anschluss raten.

Ein Energieträger, fast ohne Ausnahme

Fast alle heizen hier gleich — der Unterschied steckt im Haus

Womit in Oldenburg geheizt wird

Oldenburg Bundesweit

Gas 94 % 53,9 %
Fernwärme 2,5 % 6,6 %
Wärmepumpe 1,5 % 4,2 %
Öl 0,9 % 24,7 %
Strom 0,4 % –
Holz 0,4 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

94 % der Gebäude in Oldenburg heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.

Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.

Ihr Versorger in Oldenburg

Örtliches Stadtwerk
EWE Aktiengesellschaft
Grundversorger Strom
EWE VERTRIEB GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Oldenburg derzeit 11.007 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 63 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Meist ein kleines Haus

Oldenburg ist eine Stadt der Einfamilienhäuser — und der Nachkriegsjahrzehnte

Wohnstraße in Oldenburg: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
54,2 % vor 1979 errichtet
79,4 % Ein- und Zweifamilienhäuser
34,2 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Oldenburg
45.969
Leerstand
3 %
Wohngebäude in Oldenburg nach Baujahr
vor 1919 8,4 %
1919–1948 8,9 %
1949–1978 36,9 %
1979–1990 13,7 %
1991–2000 14,8 %
2001–2010 7,8 %
2011–2019 8 %
ab 2020 1,5 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Oldenburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Oldenburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Oldenburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Was vor der Fassade zu klären ist

Wer in Oldenburg mitredet, wenn Sie das Haus verändern

Ob an Ihrem Haus jemand mitzureden hat, hängt weder am Baujahr noch am Viertel, sondern an der Adresse: Der Denkmalschutz gilt Gebäuden und geschützten Ensembles, die übrigen Regeln gelten für Gebiete mit Grenzen. Fragen Sie nach, bevor das Gerüst bestellt ist: Die Auskunft ist schneller da als ein Handwerkertermin.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Oldenburg typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Oldenburg als Untere Denkmalschutzbehörde. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Oldenburg

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Oldenburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Der Plan liegt vor

Was der beschlossene Wärmeplan für Ihr Grundstück bedeutet

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Oldenburg hat den kommunalen Wärmeplan am 1. Juni 2026 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Oldenburg

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Auch das Rathaus legt etwas dazu

Wer sich in Oldenburg an Ihrem Vorhaben beteiligt

Der Bund zahlt die großen Zuschüsse. Das Land hält für Eigentümer, die selbst in ihrem Haus wohnen, ein Angebot bereit, das Kredit und Zuschuss verbindet. Und Oldenburg legt gleich mehrere eigene Angebote daneben — vom kostenlosen Gespräch bis zum Geld für die Maßnahme selbst. Was davon zu Ihrem Vorhaben passt, sortieren wir vor dem ersten Antrag.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Niedersachsen

  • Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum) - klimagerechte Modernisierung Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) · Darlehen und Zuschuss

    Darlehen und Zuschuss nach Höhe der Gesamtkosten, der Verbesserung der Energieeffizienzklassen sowie der Einkommmensgruppen der Haushalte

    Zum Programm

Stadt Oldenburg

  • Kostenlose Orientierungsberatung Altbausanierung Stadt Oldenburg (Klimaportal) · kostenlose BeratungZum Angebot
  • Förderprogramm Klimaschutzmaßnahmen im Altbau Stadt Oldenburg · Zuschuss

    maximale Fördersumme 10.000 Euro

    Zum Angebot
  • Oldenburger Check für Gebäude und Anlagentechnik Stadt Oldenburg · Zuschuss

    Fördersumme 270 Euro, Eigenanteil 70 Euro für 120 Minuten Beratung

    Zum Angebot
  • Oldenburger PV-Check Stadt Oldenburg · Zuschuss

    Fördersumme 120 Euro, Eigenanteil 50 Euro

    Zum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Kommt in fast jedem Gespräch

Zählt es, in welchem Oldenburger Stadtteil Ihr Haus steht?

Für den Ausweis nicht, für die Auflagen schon. Und weil die zweite Antwort an Gebietsgrenzen hängt, kann sie in der Nachbarstraße bereits anders ausfallen — das ist der Grund, warum die Frage so oft kommt.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Oldenburg

  • Osternburg altes Straßendorf, Bahnhofsviertel und Industriegebiet im Norden
  • Ohmstede ländliche Besiedlung, seit dem Ende des 19. Jh. mit städtischen Wohnhäusern durchsetzt

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Eversten · Kreyenbrück · Bloherfelde.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Kurze Wege ins Oldenburger Land

Auch wer vor der Stadt wohnt, bekommt denselben Termin

Zum Verbrauchsausweis muss niemand anreisen — er entsteht aus Ihren Abrechnungen. Zur geförderten Beratung fahren wir hinaus, und die Wege in die Gemeinden ringsum sind kurz. Was Oldenburg selbst auflegt, endet allerdings am Ortsschild; was Bund und Land geben, ändert sich dahinter nicht.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Wardenburg rund 9 km
  2. Rastede rund 12 km
  3. Wiefelstede rund 14 km
  4. Bad Zwischenahn rund 14 km
  5. Edewecht rund 16 km
  6. Hude rund 17 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Die Rückfragen aus Oldenburg

Häufige Fragen von Oldenburger Hauseigentümern

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Oldenburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Wardenburg, Rastede, Wiefelstede, Bad Zwischenahn, Edewecht, Hude und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Oldenburg, abgerufen am 19. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Oldenburg bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete (1), Sanierungsgebiete (2), Sanierungsgebiete (3), Sanierungsgebiete (4), Sanierungsgebiete (5), Sanierungsgebiete (6). Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Oldenburg, abgerufen am 28. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Osternburg · Ohmstede.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 28. September 2026.
  • Landesförderung Niedersachsen: NBank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 2. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in OldenburgVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen