DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberatung in Regensburg — und was die Stadt dazugibt

Energieberatung in Regensburg – Ihr Energieberater vor Ort

  • Wir kommen ins Haus, vor der Materialwahl
  • Städtische Zuschüsse prüfen wir mit
  • Anträge stellen wir vor der Vergabe

Wir kommen zu Ihnen nach Regensburg, sehen uns das Haus an und schreiben auf, welcher Schritt zuerst dran ist. Meistens ist das nicht die Heizung, sondern die Außenwand — und dafür legt die Stadt hier sogar etwas dazu, wenn Sie mit nachwachsenden Rohstoffen dämmen.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Was möchten Sie an Ihrem Regensburger Haus ändern?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Regensburg bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

regensburg@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Der Blick aufs ganze Haus

Energieberatung in Regensburg: bevor Sie sich auf ein Material festlegen

Ein Berater kommt zu Ihnen ins Haus, geht Dach, Fenster, Wände und Heizung durch und hält schriftlich fest, was zuerst dran ist und was es bringt. Hier lohnt sich das doppelt: Die Stadt beteiligt sich an der Dämmung, knüpft ihren Zuschuss aber an die Baustoffe. Das gehört geklärt, bevor Sie ein Angebot einholen, nicht danach. Die Hälfte des Honorars trägt die BAFA.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Regensburg typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Regensburg und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Damit kein Topf liegen bleibt

In Regensburg fördern alle drei Ebenen — und jede anders

Der Bund fördert die Beratung, die Dämmung und den Heizungstausch. Bayern legt ein eigenes Modernisierungsprogramm daneben. Und die Stadt beteiligt sich an Solarmodulen und an einer Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Bedingungen sind überall andere, eine Regel gilt für alle: Der Antrag muss draußen sein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Vertrag mit dem Handwerker ist schneller als der Antrag
  • Gedämmt wird mit einem Material, für das es hier nichts gibt
  • Von Bayern nimmt niemand etwas mit, weil niemand danach fragt
  • Die Rechnung passt nicht zum Antrag, und das Geld bleibt aus

Mit unserem Förderservice

  • Wir reichen ein, bevor Sie irgendetwas unterschreiben
  • Wir sagen Ihnen vorher, welches Material hier gefördert wird
  • Wir sehen Bund, Bayern und die Stadt in einem Durchgang durch
  • Wir bringen die Nachweise hinterher, bis ausgezahlt ist

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Was das Inserat verlangt

Für den Energieausweis muss in Regensburg niemand vorbeikommen

Beim Verbrauchsausweis rechnen wir mit den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre; einen Termin brauchen wir dafür nicht. Ob Sie zwischen den beiden Arten frei wählen dürfen, hängt am Datum des Bauantrags, an der Zahl der Wohnungen und am Wärmeschutz — das prüfen wir vorher und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Prüfungen, Messungen, Nachweise

Was am Regensburger Haus sonst noch dazukommt

Ein Teil davon läuft über feste Partnerbüros aus der Region. Wer bei Ihnen klingelt, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — auf diesem Weg verlangt die Förderbank, dass eine Fachperson die Planung bestätigt, die Baustelle begleitet und am Ende unterschreibt. Diese Rolle besetzen wir von Anfang bis Abnahme.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera zeigt, an welchen Stellen die Fassade Wärme nach außen abgibt. Aufgenommen wird in der kalten Jahreszeit; bei milder Witterung ist der Unterschied zwischen innen und außen zu klein.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür setzt das Gebäude unter Druck. Wo danach Luft durchzieht, sitzt eine undichte Stelle, und das Protokoll nennt sie beim Namen statt zu schätzen.
  • Stromspar-Beratung — wir nehmen Gerät für Gerät auf und dazu, wie Sie im Alltag damit umgehen. Heraus kommt eine Liste, die beim größten Posten anfängt und nicht beim auffälligsten. Mit der Heizung hat das nichts zu tun, mit Ihrer Rechnung viel.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — wie groß eine Anlage ausfallen muss, hängt daran, wie viel Wärme das Haus überhaupt verliert. Deshalb kommt diese Frage nach der Aufnahme des Gebäudes und nicht davor.

Fehlt etwas? Eine kurze Nachricht reicht

23.282Wohngebäude in Regensburg (Zensus 2022)
8Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Die Ausgangslage vor Ort

Regensburg in Zahlen — und was daraus für Sie folgt

Wohngebäude vor 1979 errichtet
54,2 %

Etwas mehr als die Hälfte der Häuser ist älter als die ersten Dämmvorschriften, ein großer Teil dagegen deutlich jünger. Welcher Fall bei Ihnen vorliegt, sagt der Wert nicht — und ob seither gedämmt oder ein Dach erneuert wurde, verschiebt das Ergebnis stärker als das Baujahr. Wir sehen uns das vor der Bestellung an, ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas führt hier deutlich. Für den Ausweis heißt das vor allem: Wir arbeiten mit Ihren Gasabrechnungen. Für eine Sanierung heißt es, dass die Frage nach dem Ersatz noch offen ist — und die beantwortet sich erst, wenn klar ist, wie viel Wärme das Haus überhaupt verliert.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
47,6 · Bund 75,9

Gemessen an den Einwohnern sind hier weniger Anlagen gemeldet als im Bundesschnitt; die Balken zeigen es. In den Energieausweis geht eigener Strom vom Dach nicht ein. Für die laufenden Kosten einer Wärmepumpe zählt er sehr wohl — und die Stadt beteiligt sich an einer neuen Anlage.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Der Plan ist beschlossen, die Gebiete stehen fest. Sie können also für Ihre Straße nachlesen, ob dort ein Wärmenetz vorgesehen ist. Genau das gehört geklärt, bevor eine neue Anlage bestellt wird.

Der Blick in den Heizungskeller

Warum wir in Regensburg zuerst auf die Außenwände sehen

Womit in Regensburg geheizt wird

Regensburg Bundesweit

Gas 69,1 % 53,9 %
Öl 13,2 % 24,7 %
Fernwärme 6,7 % 6,6 %
Holz 4,9 % –
Wärmepumpe 3,1 % 4,2 %
Strom 2,3 % –
Kohle 0,3 % –
Biomasse 0,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

69,1 % der Gebäude in Regensburg heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.

Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.

Woher Ihre Abrechnungen in Regensburg kommen

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Regensburg zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Regensburg derzeit 7.216 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 47,6 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Was hier steht, und aus welcher Zeit

Regensburg hat nach dem Krieg gebaut — und danach weitergebaut

Wohnstraße in Regensburg: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
54,2 % vor 1979 errichtet
59,8 % Ein- und Zweifamilienhäuser
21,1 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Regensburg
23.282
Leerstand
2,9 %
Wohngebäude in Regensburg nach Baujahr
vor 1919 9,1 %
1919–1948 10,9 %
1949–1978 34,2 %
1979–1990 11,1 %
1991–2000 11,6 %
2001–2010 10,5 %
2011–2019 10,4 %
ab 2020 2,1 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Regensburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Regensburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Regensburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Bevor an der Fassade etwas passiert

In Regensburg entscheidet oft die Adresse — manchmal das Haus allein

Drei Dinge kommen hier zusammen. Das erste gilt Ihrem Gebäude: Ist es selbst ein Baudenkmal, gelten andere Regeln — bis hin zum Energieausweis. Die beiden anderen gelten dem Bereich, in dem es steht, und sie sind nicht dasselbe: Was eine Erhaltungssatzung schützt, steht in der Satzung selbst. In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann dagegen auch ein Verkauf eine Genehmigung brauchen. Alle drei lassen sich klären, bevor Sie ein Angebot einholen.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Regensburg typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Amt für kulturelles Erbe – Untere Denkmalschutzbehörde, Stadt Regensburg. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Regensburg

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Regensburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Vom Stadtrat beschlossen

Der Wärmeplan in Regensburg: nachschlagen, bevor bestellt wird

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Regensburg hat den kommunalen Wärmeplan am 29. April 2026 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.

Wärmeplan der Stadt Regensburg

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Drei Ebenen, ein Sonderweg

Was in Regensburg zusammenkommt: Bund, Bayern und die Stadt

Vor Ort gibt es beides, Geld und Rat. Die Stadt beteiligt sich an Solarmodulen und an einer Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen — gefördert wird damit nicht irgendeine Maßnahme, sondern eine bestimmte Bauweise. Daneben berät sie kostenlos. Was sich davon mit Bund und Land verträgt und in welcher Reihenfolge die Anträge hinausgehen, sortieren wir vorher.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Bayern

  • Bayerisches Modernisierungsprogramm (BayModR) Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; Bewilligung durch die Regierungen bzw. die Städte München, Nürnberg und Augsburg, Darlehen über die BayernLabo · Zuschuss und zinsverbilligtes Darlehen

    Basiszuschuss bis zu 400 Euro/m² Wfl.

    Zum Programm
1 Programm ohne laufende Antragstellung
  • 10.000-Häuser-Programm (EnergieBonusBayern) Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energieeingestellt

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Die Förderung nach dem Bayerischen Modernisierungsprogramm ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kombinierbar.

Stadt Regensburg

  • Regensburg effizient – Förderung Photovoltaik Stadt Regensburg (Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz) · ZuschussZum Angebot
  • Regensburg effizient – energetische Sanierung mit nachwachsenden Rohstoffen (Gebäudehülle) Stadt Regensburg (Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz) · Zuschuss

    15,00 Euro je m² Bauteilfläche für ökologische Wärmedämmung, 20,00 Euro je m² für Holz-Fenster und -Außentüren, 15,00 Euro je m² für Holz-Alu-Fenster; höchstens 10.000,00 Euro je Liegenschaft

    Zum Angebot
  • Kostenlose Energieberatung der Stadt Regensburg Energieagentur Regensburg e.V. im Auftrag der Stadt Regensburg · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Wo Ihr Haus steht

Ändert sich in Regensburg etwas mit dem Stadtteil?

Wir bekommen die Frage in fast jedem Erstgespräch. Für den Energieausweis fällt die Antwort kurz aus, für die Auflagen ausführlich — daher rührt das Missverständnis. Die Viertel stammen hier aus sehr verschiedenen Zeiten: Siedlungsbau der Vorkriegsjahre, ehemalige Kasernenflächen, auf denen nach und nach Wohnungen entstehen, und der alte Kern in der Mitte stehen nebeneinander.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Regensburg

  • Westenviertel großflächige Bebauung ab den 1950er-Jahren, davor Sommersitze mit großen Gärten
  • Kumpfmühl, Ziegetsdorf, Neuprüll u. a. die Ganghofer-Siedlung, Ende der 1930er Jahre errichtet, im Bestand erhalten
  • Kasernenviertel ehemalige Kasernen, die nach und nach einer Wohnbebauung weichen
  • Innenstadt romanische und gotische Architektur, UNESCO-Welterbe
  • Ostenviertel Hafenflächen, auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik ein neues Wohnviertel

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Auch wenn es aufs Land geht

Der nächste Ort liegt hier ein Stück entfernt

Die Nachbarorte liegen nicht direkt an der Stadtgrenze, sondern ein Stück weiter draußen. Zur geförderten Vor-Ort-Beratung fahren wir trotzdem hinaus, und was Bayern fördert, gilt dort genauso. Die Zuschüsse der Stadt enden dagegen an der Stadtgrenze — auch das klären wir vorab. Für den Verbrauchsausweis muss ohnehin niemand anreisen.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Regenstauf rund 12 km
  2. Kelheim rund 19 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was oft nachgefragt wird

Was wir in Regensburg am häufigsten gefragt werden

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Regensburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Regenstauf, Kelheim und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Regensburg sowie zu Gebietseinteilung, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Regensburg bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Regensburg, abgerufen am 20. August 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Westenviertel · Kumpfmühl, Ziegetsdorf, Neuprüll · Kasernenviertel · Innenstadt · Ostenviertel.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Bayern: LfA Förderbank Bayern, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 2. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in RegensburgVor-Ort-Termin ab 650 €
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