DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberatung für Konstanzer Eigentümer

Energieberatung in Konstanz – Ihr Energieberater vor Ort

  • Wir kommen nach Konstanz zu Ihnen
  • Schriftlicher Fahrplan zum Mitnehmen
  • Bund, Land und Stadt prüfen wir durch

Wir sehen uns Ihr Haus in Konstanz selbst an und schreiben danach auf, welcher Schritt zuerst etwas bringt und welcher warten kann. Die Stadt legt bei der Sanierung eigenes Geld dazu — welcher ihrer Töpfe zu Ihrem Vorhaben passt, sagen wir Ihnen vorher.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Beratung, Förderung oder Ausweis?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Konstanz bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

konstanz@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Erst das Haus, dann die Anträge

Energieberatung in Konstanz: der Fahrplan, an dem auch städtisches Geld hängt

Am Anfang steht ein Termin bei Ihnen zu Hause: Dach, Fenster, Wände, Keller, Heizung. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeit zuerst etwas einbringt und welche warten kann. Vom Honorar trägt der Bund die Hälfte und verrechnet sie sofort. In Konstanz ist dieser Fahrplan mehr als eine Empfehlung: Die Stadt hält für die Sanierung eigenes Geld bereit, einmal für einzelne oder kombinierte Maßnahmen und einmal für besonders weitgehende Vorhaben — welcher der beiden Wege zu Ihrem Haus passt, entscheidet sich an genau diesem Termin.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Konstanz typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Konstanz und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Antrag vor Auftrag

Förderservice in Konstanz: drei Stellen, drei Verfahren

Geld für eine Sanierung kommt hier aus drei Richtungen, und keine davon läuft wie die andere. Der Bund zahlt Zuschüsse. Baden-Württemberg gibt keine Zuschüsse, sondern verbilligte Kredite — einer davon greift erst, wenn eine Bundesförderung dahintersteht. Und Konstanz zahlt aus eigenen Töpfen. Gemeinsam ist allen dreien nur eines: Der Antrag gehört hinaus, bevor Sie jemanden beauftragen. Wir suchen die Kombination heraus, die zu Ihrem Vorhaben passt, und reichen ein, solange es noch etwas bringt.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Die Handwerker sind bestellt, der Antrag liegt noch da
  • Beantragt wird nur beim Bund, die Stadt bleibt liegen
  • Niemand prüft, ob sich zwei Töpfe ausschließen
  • Am Ende fehlt ein Nachweis, das Geld bleibt aus

Mit unserem Förderservice

  • Wir gehen Bund, Land und Stadt der Reihe nach durch
  • Wir reichen ein, bevor der erste Auftrag vergeben wird
  • Was sich verbinden lässt, klären wir vorab
  • Die Nachweise verfolgen wir bis zur letzten Rate

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Wenn die Wohnung inseriert wird

Energieausweis in Konstanz — auch wenn Ihnen nur eine Wohnung gehört

Für den Verbrauchsausweis genügen Abrechnungen; anreisen muss dafür niemand, das Ergebnis kommt als Datei für das Inserat. Gehört Ihnen eine Wohnung in einem Haus mit mehreren Parteien, brauchen wir die Zahlen des ganzen Gebäudes — die liegen in aller Regel bei der Hausverwaltung, und wir sagen Ihnen genau, welche Aufstellung wir davon benötigen. Welche der beiden Ausweisarten bei Ihnen überhaupt zulässig ist, klären wir vorher und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was oft mit dazukommt

Was am selben Haus in Konstanz häufig noch ansteht

Manches davon übernehmen feste Partnerbüros aus der Region. Wer bei Ihnen klingelt, erfahren Sie vor der Beauftragung.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — für die höheren Stufen muss eine zugelassene Fachperson die Planung begleiten und am Ende bestätigen, dass das Gebäude sie erreicht. Wir legen das Ziel fest, bevor gebaut wird, sehen während der Arbeiten nach und stellen die Bestätigung aus.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera zeigt von außen, an welchen Stellen eine Fassade Wärme abgibt: an Balkonplatten, an Fensteranschlüssen, an allem, was später angebaut wurde. Brauchbare Aufnahmen entstehen nur bei deutlicher Kälte, der Termin liegt deshalb im Winterhalbjahr.
  • Blower-Door-Test — an der Haustür wird ein Druckunterschied erzeugt, und daran zeigt sich, wo Luft ungewollt ein- und ausströmt: an Dachanschlüssen, an Steckdosen, an der Kellertür. Im Protokoll steht ein gemessener Wert und dazu die Liste der Stellen, an denen nachgearbeitet gehört.
  • Stromspar-Beratung — im Haus zieht mehr dauerhaft Strom, als man denkt: Heizungspumpe, Kühlgeräte, Beleuchtung, Geräte im Bereitschaftsbetrieb. In einem Haus mit mehreren Parteien zählt dazu auch, was allen gemeinsam gehört, vom Treppenhauslicht bis zur Pumpe im Keller.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, hängt daran, mit welcher Temperatur die vorhandenen Heizkörper auskommen. Das rechnen wir nach, bevor eine Anlage bestellt wird; gehört das Haus mehreren, gehört diese Rechnung auf den Tisch, bevor die Gemeinschaft darüber abstimmt.

Fehlt Ihre Leistung? Schreiben Sie uns eine Zeile

11.365Wohngebäude in Konstanz (Zensus 2022)
9Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Bevor es um Ihr Haus geht

Konstanz in Zahlen — und was sie über Ihr Haus nicht sagen

Wohngebäude vor 1979 errichtet
67,4 %

Der größere Teil der Wohngebäude stammt aus einer Zeit, in der es noch keine Vorschriften zum Wärmeschutz gab. Für Ihr Gebäude entscheidet das noch nichts — es kommt darauf an, was seither daran gemacht wurde, und das weiß keine Statistik. Welche Ausweisart bei Ihnen zulässig ist, prüfen wir vor der Bestellung und ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas versorgt die meisten Häuser, Öl steht an zweiter Stelle und bleibt dabei unter dem bundesweiten Wert — die beiden Balken weiter unten zeigen das. Für den Ausweis zählt allein, womit Ihr Haus beheizt wird. Für einen Wechsel zählt, wie gut die Hülle die Wärme hält, die eine neue Anlage erzeugt.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
47,1 · Bund 75,9

Die Zahl meldet Anlagen, gerechnet auf je tausend Einwohner, und sie bleibt hinter dem bundesweiten Wert zurück — die beiden Balken daneben zeigen den Abstand. Wie viele Dächer in Konstanz frei sind oder wie sie zur Sonne stehen, sagt sie nicht; das ist eine andere Frage und gehört in den Termin. Auf den Energieausweis wirkt eigener Strom nicht, auf die Betriebskosten einer Wärmepumpe sehr wohl.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Beschlossen heißt: Die Stadt hat ihre Wärmeplanung hinter sich und den Plan veröffentlicht — der Link dorthin steht weiter unten. Eine Pflicht folgt daraus für Sie nicht, gebunden ist die Kommune und nicht der Eigentümer. Nützlich ist er trotzdem, und wir sehen ihn uns an, bevor wir zu einer neuen Heizung etwas sagen.

Baujahre und Haustypen

Wie in Konstanz gebaut wurde: älterer Bestand, oft mehrere Wohnungen unter einem Dach

Wohnstraße in Konstanz: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
67,4 % vor 1979 errichtet
51,5 % Ein- und Zweifamilienhäuser
25,5 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Konstanz
11.365
Leerstand
2,2 %
Wohngebäude in Konstanz nach Baujahr
vor 1919 16,8 %
1919–1948 11,5 %
1949–1978 39,1 %
1979–1990 9,7 %
1991–2000 9,3 %
2001–2010 7,1 %
2011–2019 5,6 %
ab 2020 0,9 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Konstanz stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Konstanz entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Konstanz betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Bevor Sie an Fassade oder Fenster gehen

Was in Konstanz erst genehmigt sein will — Denkmalschutz und Sanierungsgebiete

Hier kommt zweierlei zusammen, und es fragt Verschiedenes. Der Denkmalschutz fragt nach Ihrem Gebäude, einzeln oder als Teil eines geschützten Ensembles. Nur er ändert die Rechtslage von Grund auf — bis dahin, dass beim Verkauf gar kein Energieausweis verlangt wird. Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet fragt dagegen allein nach der Adresse: Dort brauchen bauliche Vorhaben und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Zustimmung der Stadt. Beides klären Sie besser vor dem ersten Angebot als danach.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Konstanz typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Konstanz im Baurechts- und Denkmalamt. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Konstanz

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Konstanz unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde. Trägt ein Bereich den Namen eines Stadtteils, ist damit nicht unbedingt der ganze Stadtteil gemeint.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Erst die Hülle, dann das Gerät

Vor der neuen Heizung steht in Konstanz die Gebäudehülle

Womit in Konstanz geheizt wird

Konstanz Bundesweit

Gas 64,4 % 53,9 %
Öl 23,3 % 24,7 %
Holz 3,8 % –
Wärmepumpe 3,7 % 4,2 %
Fernwärme 2,6 % 6,6 %
Strom 1,5 % –
Biomasse 0,2 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

64,4 % der Gebäude in Konstanz heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.

Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.

Welche Abrechnungen wir aus Konstanz brauchen

Örtliches Stadtwerk
Stadtwerke Konstanz GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Konstanz zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Konstanz derzeit 4.041 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 47,1 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Was beschlossen ist

Der Wärmeplan für Konstanz ist beschlossen — was daraus für Sie folgt

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Konstanz hat den kommunalen Wärmeplan am 25. Januar 2024 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Konstanz

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Bund, Land, Stadt

Drei Stellen zahlen in Konstanz mit — jede auf ihre Art

Vom Bund kommen die Zuschüsse: für die Beratung selbst, für Arbeiten an Hülle und Anlagentechnik, für den Heizungstausch, dazu der Weg über die Steuer. Baden-Württemberg hilft anders, nämlich mit verbilligten Krediten — also mit Geld auf Zeit statt mit einem Betrag, der Ihnen bleibt; eines der beiden Angebote greift überhaupt erst, wenn eine Bundesförderung dahintersteht. Und die Stadt selbst zahlt aus zwei eigenen Töpfen: einer für einzelne oder kombinierte Maßnahmen am Gebäude, einer für besonders weitgehende Vorhaben. Dazu kommt ein kostenloses Erstgespräch beim Stadtwerk. Was sich davon verbinden lässt, steht in den Bedingungen — wir lesen sie, bevor der erste Antrag hinausgeht.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Baden-Württemberg

  • Kombi-Darlehen Wohnen L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankverfahren

    Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit

    Zum Programm
  • Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Ergänzung zur Eigentumsfinanzierung BW) L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen

    Kredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 € Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 € Sollzinssatz: 1,00 %

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank setzt eine Bundesförderung (BEG über KfW oder BAFA) voraus und schließt die verbleibende Finanzierungslücke.

Stadt Konstanz

  • Energetische Bestandssanierung – Breitenförderung Stadt Konstanz (Amt für Klimaschutz) · Zuschuss

    bis zu 50.000 Euro pro Gebäude für einzelne oder kombinierte Sanierungsmaßnahmen

    Zum Angebot
  • Energetische Bestandssanierung – Leuchtturmförderung Stadt Konstanz (Amt für Klimaschutz) · Zuschuss

    bis zu 10.000 Euro für besonders ambitionierte Sanierungsprojekte

    Zum Angebot
  • Kostenlose Erst-Energie- und Sanierungsberatung der Stadtwerke Konstanz Stadtwerke Konstanz · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Was Eigentümer uns oft fragen

Ändert Ihr Stadtteil in Konstanz etwas an Ihrem Haus?

Die Viertel unten liegen in ihrer Bebauung weit auseinander: eine Altstadt, die von Kriegszerstörungen verschont blieb und als Gesamtanlage unter Schutz steht, gründerzeitliche Wohnquartiere daneben, und in einem alten Ortskern noch Bauten, die einmal landwirtschaftlich genutzt wurden. Welchen Energieausweis Sie brauchen, ändert die Adresse trotzdem nicht; gehört Ihr Haus aber zur geschützten Altstadt, ist beim Verkauf gar keiner nötig. Für das, was Sie am Haus verändern dürfen, kann die Adresse den Ausschlag geben.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Konstanz

  • Altstadt von Kriegszerstörungen verschont, als Gesamtanlage unter Denkmalschutz
  • Paradies gründerzeitliche Wohnquartiere, Teil des baulichen Erbes der Stadt
  • Wollmatingen im alten Ortskern historische, ehemals landwirtschaftlich genutzte Baustrukturen

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Petershausen-West · Allmannsdorf.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Wie weit wir fahren

Rund um Konstanz — und über das Wasser hinweg

Ein guter Teil der Umgebung ist hier Wasser, und die Grenze zur Schweiz verläuft unmittelbar an der Stadt. Die Orte unten liegen deshalb nicht gleich um die Ecke — zur geförderten Beratung fahren wir trotzdem hin, und zwar auf deutscher Seite. Für den Verbrauchsausweis muss ohnehin niemand anreisen, dafür genügen Ihre Abrechnungen.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Überlingen rund 12 km
  2. Radolfzell am Bodensee rund 17 km
  3. Friedrichshafen rund 23 km
  4. Stockach rund 24 km
  5. Singen (Hohentwiel) rund 27 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was am häufigsten gefragt wird

Was Eigentümer in Konstanz zuerst wissen wollen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Konstanz wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Überlingen, Radolfzell am Bodensee, Friedrichshafen, Stockach, Singen (Hohentwiel) und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Konstanz, abgerufen am 20. August 2026.
  • Denkmalschutz und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Konstanz bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche, Sanierungsgebiete (1), Sanierungsgebiete (2). Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Konstanz, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Altstadt · Altstadt, Paradies · Wollmatingen.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Baden-Württemberg: L-Bank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 5. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

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