DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Ihr Energieberater im Schwarzwald-Baar-Kreis

Energieberatung in Villingen-Schwenningen – Ihr Energieberater vor Ort

  • Ein Termin bei Ihnen im Haus
  • Reihenfolge schriftlich, nicht mündlich
  • Wir stellen die Förderanträge für Sie

In Villingen-Schwenningen steht überwiegend das Ein- oder Zweifamilienhaus, und oft wohnt der Eigentümer selbst darin — über Heizung und Dämmung wird also am eigenen Küchentisch entschieden. Wir liefern die Grundlage dafür: einen Termin im Haus und danach eine Reihenfolge, die schriftlich feststeht.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Welches Vorhaben steht an Ihrem Haus an?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Villingen-Schwenningen bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

villingen-schwenningen@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Erst hinsehen, dann Geld ausgeben

Energieberatung in Villingen-Schwenningen: Sie bekommen eine Reihenfolge, keine Wunschliste

Ein Berater ist bei Ihnen im Haus und geht Keller, Wände, Fenster und Dach durch. Danach steht schriftlich fest, was zuerst dran ist, was warten kann und was zusammen gemacht werden sollte. Für die Beratung selbst gibt es einen Zuschuss; wir beantragen ihn vorab, und er wird von Ihrer Rechnung abgezogen.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Villingen-Schwenningen typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Villingen-Schwenningen und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Damit nichts verfällt

Was für Sie in Frage kommt — und wer die Anträge schreibt

Zuschuss und Kredit kommen von verschiedenen Stellen und folgen verschiedenen Regeln. Gemeinsam ist ihnen nur eines: Der Antrag muss draußen sein, bevor Sie jemanden beauftragen. Wir prüfen, was für Ihr Vorhaben offensteht, reichen rechtzeitig ein und bleiben dran, bis ausgezahlt ist.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Erst wird beauftragt, dann beantragt — und die Förderung ist weg
  • Zu lange gewartet — der Bonus für den frühen Austausch sinkt planmäßig
  • Zwei Programme schließen einander aus, und niemand merkt es
  • Zum Schluss fehlt ein Beleg, und die Auszahlung bleibt liegen

Mit unserem Förderservice

  • Wir sagen Ihnen zuerst, was für Ihr Vorhaben offensteht
  • Der Antrag ist raus, bevor ein Handwerker beauftragt wird
  • Wir achten darauf, dass Zuschuss und Kredit zueinander passen
  • Die Belege sammeln wir ein und reichen sie nach

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Sobald ein Käufer oder Mieter fragt

Energieausweis für Villingen-Schwenningen — ohne Termin im Haus

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Heizkostenabrechnungen; sie liegen meist im selben Ordner wie die übrigen Nebenkosten. Ob Sie zwischen den beiden Arten wählen dürfen oder eine davon vorgeschrieben ist, hängt an Ihrem Gebäude — das sehen wir vor der Bestellung nach, ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was am eigenen Haus oft dazukommt

Was wir für Ihr Haus in Villingen-Schwenningen sonst noch tun

Nicht alles davon machen wir selbst: Für einen Teil arbeiten wir mit festen Büros aus der Umgebung zusammen. Welcher Betrieb bei Ihnen anrückt, erfahren Sie vor der Zusage.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — für dieses Förderniveau muss jemand mitrechnen, mit auf die Baustelle gehen und am Ende unterschreiben. Das übernehmen wir, von der ersten Planung bis zur Schlussabnahme.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — an einem kalten Morgen zeigt die Wärmebildkamera, wo die Wand ihre Wärme abgibt und wo Feuchtigkeit im Mauerwerk sitzt. Danach wird dort gedämmt, wo es etwas bringt, und nicht dort, wo es leichtfällt.
  • Blower-Door-Test — die Luftdichtheitsmessung findet die Stellen, an denen die Wärme unbemerkt entweicht: Anschlüsse, Durchführungen, alte Rahmen. Heraus kommt ein Protokoll mit Messwerten, keine Einschätzung.
  • Stromspar-Beratung — wir nehmen auf, welches Gerät im Haushalt wie viel zieht, und sagen Ihnen, welcher Austausch sich rechnet. Wer über eine Wärmepumpe nachdenkt, sollte diese Frage ohnehin einmal geklärt haben.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage passt und wie groß sie ausfallen muss, ergibt sich aus dem Wärmebedarf Ihres Hauses und nicht aus dem Katalog. Wir legen sie mit Ihnen aus, bevor Sie ein Angebot einholen.

Fehlt etwas? Dann fragen Sie einfach nach

16.983Wohngebäude in Villingen-Schwenningen (Zensus 2022)
7Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Vier Werte, die wir vorab ansehen

Der Bestand vor Ort — und was er für Ihr Haus heißt

Wohngebäude vor 1979 errichtet
66,5 %

Die Zahl beschreibt die Stadt, nicht Ihr Haus. Für den Ausweis zählt, was seit dem Bau daran gemacht wurde — ein gedämmtes Dach oder neue Fenster verschieben das Ergebnis deutlich. Welcher Ausweis bei Ihnen zulässig ist, prüfen wir vor der Bestellung, ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas steht hier klar an erster Stelle. Auf dem zweiten Platz liegt Öl, etwas häufiger als im Bundesschnitt. Für den Ausweis bestimmt der Energieträger nur, welche Abrechnung wir brauchen — für eine Sanierung bestimmt er mit, welche Förderung überhaupt in Frage kommt.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
54,5 · Bund 75,9

Je Einwohner sind hier weniger Anlagen gemeldet als im Bund; über einzelne Dächer sagt das nichts. Für den Energieausweis zählt eigener Strom ohnehin nicht. Bei einer Wärmepumpe zählt er sehr wohl — und wo ein Haus einem Haushalt gehört, muss über das Dach niemand abstimmen.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Ein beschlossener Plan bindet die Stadt, nicht Sie. Sein Nutzen ist trotzdem handfest: Er sagt, in welche Richtung sich die Wärmeversorgung hier entwickeln soll, und das gehört auf den Tisch, bevor ein Kessel ersetzt wird. Wo Ihr Grundstück darin liegt, ordnen wir für Sie ein.

Öl liegt hier über dem Bundeswert

Womit hier geheizt wird — und warum der Kessel nur der Anlass ist

Womit in Villingen-Schwenningen geheizt wird

Villingen-Schwenningen Bundesweit

Gas 59,8 % 53,9 %
Öl 26,2 % 24,7 %
Holz 5,5 % –
Fernwärme 3,4 % 6,6 %
Wärmepumpe 2,1 % 4,2 %
Strom 2 % –
Biomasse 0,3 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

In Villingen-Schwenningen heizen 26,2 % mit Öl — überdurchschnittlich viel gegenüber 24,7 % im Bund. Ölheizungen sind der Fall, in dem sich eine Beratung am schnellsten bezahlt macht: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW belohnt den frühen Austausch, und er sinkt planmäßig.

Ein Zwang zum Austausch besteht nicht — bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen. Es geht um die Frage, wann sich der Wechsel für Sie rechnet, nicht ob er muss.

Wer Ihnen in Villingen-Schwenningen liefert und abrechnet

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Villingen-Schwenningen zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Villingen-Schwenningen derzeit 4.857 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 54,5 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Was davon Sie zurückzahlen müssen

Was Sie behalten dürfen, was Sie zurückzahlen — und was nichts kostet

Der Bund senkt die Rechnung: für die Beratung, für Arbeiten an Hülle und Anlagentechnik, für den Heizungstausch und über die Steuer. Baden-Württemberg beteiligt sich nicht mit Zuschüssen, sondern mit zinsverbilligten Krediten — eines der beiden Programme schließt ausdrücklich die Lücke, die nach der Bundesförderung noch offen bleibt. Die dritte Ebene steuert kein Geld bei, sondern eine Beratung, die nichts kostet. Was davon bei Ihnen zusammenpasst, sortieren wir, bevor der erste Antrag rausgeht.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Baden-Württemberg

  • Kombi-Darlehen Wohnen L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen im Hausbankverfahren

    Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit

    Zum Programm
  • Zusatzfinanzierung Energieeffizienz (Ergänzung zur Eigentumsfinanzierung BW) L-Bank · zinsverbilligtes Förderdarlehen

    Kredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 € Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 € Sollzinssatz: 1,00 %

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank setzt eine Bundesförderung (BEG über KfW oder BAFA) voraus und schließt die verbleibende Finanzierungslücke.

Stadt Villingen-Schwenningen

  • Kostenlose Energieberatung der Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis Klimaschutz- und Energieagentur Schwarzwald-Baar-Kreis · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Was hier gebaut wurde — und wann

Häuser für ein oder zwei Familien, überwiegend aus der Zeit vor den Dämmvorschriften

Wohnstraße in Villingen-Schwenningen: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
66,5 % vor 1979 errichtet
70 % Ein- und Zweifamilienhäuser
44 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Villingen-Schwenningen
16.983
Leerstand
4,2 %
Wohngebäude in Villingen-Schwenningen nach Baujahr
vor 1919 11 %
1919–1948 14,8 %
1949–1978 40,7 %
1979–1990 11,6 %
1991–2000 9,2 %
2001–2010 6,5 %
2011–2019 5 %
ab 2020 1,2 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Villingen-Schwenningen stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Villingen-Schwenningen entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Villingen-Schwenningen betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Was an Ihrer Adresse hängt

Denkmalschutz, Sanierungsgebiet: was für Ihr Haus gilt

Zweierlei kann dazwischenkommen, und die beiden greifen verschieden: Der Denkmalschutz hängt am einzelnen Gebäude oder an einem ganzen Ensemble, ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet an der Lage. Solche Gebiete liegen in den alten Ortskernen — dort, wo am längsten gebaut und umgebaut wurde. Was für Ihr Haus gilt, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle, und das klärt sich leichter vor dem ersten Angebot als danach.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Villingen-Schwenningen typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde beim Baurechtsamt der Stadt Villingen-Schwenningen. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Villingen-Schwenningen

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Villingen-Schwenningen unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde. Trägt ein Bereich den Namen eines Stadtteils, ist damit nicht unbedingt der ganze Stadtteil gemeint.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Bevor der Kessel bestellt wird

Wo Ihr Haus im Wärmeplan steht, klären wir vor der neuen Heizung

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Villingen-Schwenningen hat den kommunalen Wärmeplan am 20. Dezember 2023 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Villingen-Schwenningen

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Zwei Namen, eine Stadt

Der Stadtbezirk ändert nur die eine Hälfte der Antwort

Der Name sagt es schon: Hier sind zwei gewachsene Städte zusammengekommen, dazu die Ortschaften ringsum. Für den Energieausweis macht das keinen Unterschied, der hängt an Ihrem Gebäude. Für das, was Sie an diesem Gebäude verändern dürfen, macht es einen — solche Regeln hören mitten in einer Straße auf.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Villingen-Schwenningen

  • Villingen in der historischen Innenstadt Fachwerkhäuser und eine nahezu intakte Stadtmauer
  • Marbach überwiegend Wohnsiedlung mit einigen landwirtschaftlichen Gewerbe- und Industriebetrieben
  • Obereschach dörfliche Wohnsiedlung, daneben Industrie- und Gewerbebetriebe
  • Pfaffenweiler ehemals bäuerliche Siedlung, auf die heutige Größe erst nach 1945 gewachsen

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Schwenningen.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Zwischen Schwarzwald und Baar

Auch in den kleineren Städten ringsum

Die Nachbarstädte sind hier keine Vororte einer Großstadt, sondern eigenständige Orte mit eigenem Kern — und trotzdem schnell erreicht. Zur geförderten Vor-Ort-Beratung fahren wir dorthin genauso wie ins Stadtgebiet; den Verbrauchsausweis stellen wir ohne Anreise aus, bundesweit.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Trossingen rund 11 km
  2. Donaueschingen rund 12 km
  3. Rottweil rund 15 km
  4. Schramberg rund 20 km
  5. Tuttlingen rund 26 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Kurz und ohne Umweg beantwortet

Was Sie vor der Anfrage noch wissen sollten

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Villingen-Schwenningen wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Trossingen, Donaueschingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Villingen-Schwenningen, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Villingen-Schwenningen bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Villingen-Schwenningen, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Villingen · Marbach · Obereschach · Pfaffenweiler.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Baden-Württemberg: L-Bank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in Villingen-SchwenningenVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen