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Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenIn Pforzheim hängt einiges an der Adresse: In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten kann die Stadt bei einer Modernisierung etwas dazulegen, und dieselben Gebiete bringen eigene Genehmigungsschritte mit. Wir sehen vor dem Termin nach, was für Ihre Straße gilt, und danach sehen wir uns das Haus an.
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Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
Ein Energieberater geht durch Ihr Haus und hält danach schriftlich fest, welcher Schritt zuerst etwas bringt und welcher warten kann. Bei einem Haus aus den Nachkriegsjahrzehnten steht die Heizung dabei selten ganz vorn — zuerst zählt, wie viel Wärme die Hülle überhaupt hält. Die Hälfte des Honorars trägt die BAFA.
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Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Pforzheim und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Was Bund und Land beisteuern, gilt in Pforzheim wie überall im Land. Was hier dazukommen kann, hängt an der Lage: Die Stadt zahlt aus einem eigenen Topf mit, aber nur in ihren Sanierungsgebieten, und sie verlangt dort ein Gutachten als Grundlage. Wir sehen deshalb zuerst nach, wo Ihr Haus steht — und reichen ein, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Heizkostenabrechnungen; dafür muss niemand anreisen. Ob für Ihr Haus stattdessen der Bedarfsausweis gilt, entscheiden das Datum des Bauantrags, die Zahl der Wohnungen und das, was seither am Haus gemacht wurde — das prüfen wir vor der Bestellung und ohne Kosten.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Einen Teil dieser Arbeiten führen feste Partnerbüros für uns aus. Wer bei Ihnen klingelt, sagen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.
Der größere Teil der Wohngebäude hier ist alt genug, dass die Frage nach Dämmung und Fenstern vor der Frage nach der Heizung kommt. Entscheidend ist trotzdem, was an Ihrem Haus seither gemacht wurde — das sehen wir vor der Bestellung kostenlos nach.
Gas ist der häufigste Energieträger, aber das Wärmenetz reicht hier weiter als im Bundesschnitt. Für den Ausweis ändert das nichts, Ihre Abrechnungen genügen uns. Vor einer neuen Heizung ist es die erste Frage: eigene Anlage oder Anschluss.
Auf die Einwohner gerechnet sind hier deutlich weniger Anlagen gemeldet als bundesweit. Wie viel Dachfläche noch frei ist, folgt daraus nicht. Beim Energieausweis spielt der eigene Strom keine Rolle; bei der Frage, ob sich eine Wärmepumpe trägt, sehr wohl.
Er liegt fertig vor, der Gemeinderat hat ihn aber nur zur Kenntnis genommen. Wo ein Wärmenetz vorgesehen ist, lässt sich darin nachlesen. Was das für Ihre Adresse heißt, klären wir, bevor wir zu einer Anlage raten.
| vor 1919 | 8,1 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 11,9 % | |
| 1949–1978 | 45,3 % | |
| 1979–1990 | 12,9 % | |
| 1991–2000 | 8,8 % | |
| 2001–2010 | 5,8 % | |
| 2011–2019 | 6,2 % | |
| ab 2020 | 1,1 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Pforzheim stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Pforzheim entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Pforzheim betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Der Denkmalschutz hat hier eine eigene Stelle beim Kulturamt, es gibt Gebiete mit einer Erhaltungssatzung, und mehrere Bereiche sind förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das erste gilt dem einzelnen Gebäude, die beiden anderen einem Gebiet mit Grenzen — und jedes von ihnen kann einen Genehmigungsschritt bedeuten, den man besser klärt, bevor der Handwerker sein Angebot schreibt. Weiter unten kommen dieselben Gebiete noch einmal vor, dann von der angenehmen Seite.
Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde beim Kulturamt Pforzheim. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Pforzheim hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.
Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.
Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.
Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.
Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.
Pforzheim Bundesweit
| Gas | 46,2 % | 53,9 % | |
|---|---|---|---|
| Öl | 24,4 % | 24,7 % | |
| Fernwärme | 18,1 % | 6,6 % | |
| Wärmepumpe | 4,2 % | 4,2 % | |
| Strom | 3,2 % | – | |
| Holz | 3,2 % | – | |
| Biomasse | 0,1 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
Mit 18,1 % liegt der Fernwärmeanteil in Pforzheim deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.
Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Pforzheim zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Pforzheim derzeit 4.624 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 35,8 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
veröffentlicht
Der kommunale Wärmeplan für Pforzheim liegt fertig vor und ist veröffentlicht. Der Rat hat ihn am 14. November 2023 zur Kenntnis genommen — einen förmlichen Beschluss über den Plan selbst gibt es nicht. Die Einteilung in Wärmenetzgebiete, Prüfgebiete und dezentrale Versorgungsgebiete steht darin trotzdem.
Für Ihre Entscheidung ändert dieser Unterschied nichts. Der Plan bindet ohnehin die Kommune und nicht Sie — sein Nutzen liegt darin, dass Sie nachsehen können, was für Ihre Straße vorgesehen ist. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung; im Wärmenetzgebiet kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Vom Bund kommt Geld, das Sie nicht zurückzahlen: für die Beratung, für Hülle und Heizung, dazu ein Abzug über die Steuer. Baden-Württemberg legt nichts obendrauf, sondern macht die Finanzierung billiger — sein Kombi-Darlehen setzt eine Bundesförderung sogar voraus. Und Pforzheim zahlt selbst mit, aber nicht überall: Der städtische Zuschuss gilt in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, und Grundlage ist dort ein Energiegutachten. Ob Ihre Adresse dazugehört, sehen wir vor dem ersten Antrag nach.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Kredithöhe: 5.000 bis in der Regel 200.000 € pro Wohneinheit
Zum ProgrammKredithöhe: Sanierung Plus und Denkmal bis zu 120.000 € Kredithöhe: Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete bis zu 50.000 € Sollzinssatz: 1,00 %
Zum Programm35 % der Modernisierungskosten, höchstens 80.000 €; bei denkmalgeschützten oder städtebaulich wertvollen Gebäuden 50 %, höchstens 100.000 € — nur in den Sanierungsgebieten Dillweißenstein, Nordstadt II und Innenstadt-Ost; Grundlage ist ein Energiegutachten
Zum AngebotBei der einen Hälfte der Frage nicht, bei der anderen deutlich. In Pforzheim ist das keine Kleinigkeit: Ob eine Genehmigung nötig wird und ob die Stadt bei einer Modernisierung mitzahlt, entscheidet sich an der Straße und nicht am Stadtgebiet.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Südweststadt · Buckenberg · Brötzingen.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Zur geförderten Vor-Ort-Beratung kommen wir auch in die Nachbarorte. Eines gilt dort allerdings nicht: Den Zuschuss für seine Sanierungsgebiete zahlt Pforzheim nur im eigenen Stadtgebiet. Was von Bund und Land kommt, ändert sich dagegen nicht — und für den Verbrauchsausweis brauchen wir gar keinen Termin.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Pforzheim wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Mühlacker, Karlsbad, Pfinztal, Bretten, Vaihingen an der Enz, Calw und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.
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