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Zwei MinutenDie meisten Häuser in Wolfsburg bekommen ihre Wärme aus dem Netz und nicht aus dem eigenen Keller. Wir sehen uns Ihr Haus an, sagen Ihnen, was die Wärmeplanung für Ihre Gegend vorsieht, und schreiben auf, welcher Schritt zuerst etwas bringt.
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Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
In vielen Wolfsburger Wohngebieten steht ein Haus wie das andere: gleiche Bauzeit, gleicher Zuschnitt, gleiche Fassade. Was seither daran gemacht wurde, sieht man ihnen von der Straße aus nicht an — und genau daran hängt, welcher Schritt sich bei Ihnen zuerst rechnet. Ein Energieberater nimmt das auf und hält die Reihenfolge schriftlich fest. Das Honorar trägt zur Hälfte der Bund.
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Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Wolfsburg und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Vom Bund kommen die Zuschüsse, die die meisten Vorhaben tragen: für die Beratung selbst, für die Arbeiten an Dach, Fenstern und Wänden, für eine neue Anlage, dazu der Weg über die Steuer. Das Landesprogramm daneben gilt selbst genutztem Wohneigentum und verbindet Darlehen mit Zuschuss. Die Stadt selbst hat gerade kein eigenes Programm offen. Welcher dieser Wege zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir, bevor Sie jemanden beauftragen.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Bauunterlagen, sondern Ihre Abrechnungen — bei den meisten Häusern hier ist das die Rechnung des Wärmeversorgers. Anfahren muss dafür niemand. Ob für Ihr Haus überhaupt die Wahl zwischen den beiden Arten besteht, prüfen wir vorher und ohne Kosten.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Nicht alles davon machen wir selbst; für einiges holen wir Partnerbüros dazu, mit denen wir seit Längerem zusammenarbeiten. Den Namen des Büros nennen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.
Etwas mehr als die Hälfte der Wohngebäude ist älter als die erste Wärmeschutzverordnung, der Rest jünger. Für Ihr Haus sagt der Anteil damit wenig — es kommt darauf an, was seit dem Bau daran gemacht wurde: gedämmt, neue Fenster, dichtes Dach. Das sehen wir vor der Bestellung kostenlos für Sie nach.
In Wolfsburg kommt die Wärme meistens aus dem Netz; im Bund ist das die Ausnahme. Wer angeschlossen ist, hat gar keinen eigenen Kessel zu ersetzen — für ihn geht es um die Gebäudehülle. Wer nicht angeschlossen ist, sollte vor einer neuen Anlage wissen, was die Planung für seine Straße vorsieht.
Bezogen auf die Bevölkerung sind hier weniger Anlagen gemeldet als im Bund. Woran das liegt, sagt die Zahl nicht. Im Energieausweis taucht Photovoltaik ohnehin nicht auf — der rechnet Wärme; vor einer eigenen Anlage im Keller wird sie dagegen interessant.
Der Plan ist beschlossen. Wo heute schon ein Netz liegt, ändert das für Sie wenig; wichtig ist er für die Straßen, die noch keines haben. Bevor Sie sich dort für eine eigene Anlage entscheiden, sehen wir nach, was der Plan für Ihren Stadtteil vorsieht.
| vor 1919 | 4 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 4,5 % | |
| 1949–1978 | 46,4 % | |
| 1979–1990 | 11,9 % | |
| 1991–2000 | 11,5 % | |
| 2001–2010 | 12,5 % | |
| 2011–2019 | 7,4 % | |
| ab 2020 | 1,9 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Wolfsburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Wolfsburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Wolfsburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Wolfsburg führt eine eigene Denkmalschutzbehörde, es gibt Gebiete mit Erhaltungssatzung, und zwei Sanierungsgebiete sind förmlich festgelegt. Die drei gelten unabhängig voneinander, und keines ersetzt das andere — wer nur eines davon prüft, hat womöglich das falsche geprüft. Deshalb steht das vor dem ersten Angebot und nicht danach.
Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Wolfsburg. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Wolfsburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.
Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.
Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.
Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.
Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.
Als Ganzes geschützt sind in Wolfsburg unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde. Trägt ein Bereich den Namen eines Stadtteils, ist damit nicht unbedingt der ganze Stadtteil gemeint.
beschlossen
Wolfsburg hat den kommunalen Wärmeplan am 17. Juni 2026 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.
Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Wolfsburg Bundesweit
| Fernwärme | 66,6 % | 6,6 % | |
|---|---|---|---|
| Öl | 13 % | 24,7 % | |
| Gas | 12,1 % | 53,9 % | |
| Wärmepumpe | 4,3 % | 4,2 % | |
| Strom | 2,1 % | – | |
| Holz | 1,3 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
Mit 66,6 % liegt der Fernwärmeanteil in Wolfsburg deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.
Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Wolfsburg derzeit 6.797 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 53,4 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
Die Zuschüsse, die die meisten Vorhaben tragen, kommen vom Bund — für die Beratung, für die Arbeiten an der Hülle, für eine neue Anlage, dazu der Weg über die Steuer. Das Land legt bei selbst genutztem Wohneigentum ein Darlehen mit Zuschuss auf. Von der Stadt kommt derzeit nichts dazu. Welche dieser Wege zu Ihrem Vorhaben passen und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden, sehen wir vor dem ersten Antrag nach.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Darlehen und Zuschuss nach Höhe der Gesamtkosten, der Verbesserung der Energieeffizienzklassen sowie der Einkommmensgruppen der Haushalte
Zum ProgrammZwei der Wolfsburger Stadtteile haben einen alten Ortskern, andere sind als ganze Siedlung auf einmal entstanden. Welchen Energieausweis ein Haus braucht, hängt an diesem Unterschied nicht. Teile der alten Ortskerne stehen aber unter Denkmalschutz, und für ein Haus darin kann der Ausweis ganz entfallen. Für das, was Sie an Ihrem Haus tun dürfen, macht der Unterschied dagegen einiges aus.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Zur geförderten Beratung fahren wir in die Orte ringsum; das Bundesland bleibt dasselbe, und damit auch das Landesprogramm. Was sich hinter der Stadtgrenze ändert, ist das Örtliche: Jede Gemeinde plant ihre Wärme für sich und erlässt ihre Satzungen für sich — dort fragen wir dann für Ihre Adresse nach. Den Verbrauchsausweis stellen wir ohnehin ohne Anfahrt aus.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Wolfsburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Gifhorn, Königslutter am Elm, Braunschweig, Helmstedt und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.
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Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
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