DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater in Berlin und im Umland

Energieberatung in Berlin – Ihr Energieberater vor Ort

  • Vor-Ort-Termin bei Ihnen in Berlin
  • Auflagen klären wir vor der Planung
  • Antrag und Fristen übernehmen wir

Wir sehen uns Ihr Haus an und sagen Ihnen, welcher Schritt zuerst dran ist. In Berlin klären wir vorher mit, was an Ihrer Fassade überhaupt verändert werden darf.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Worum geht es bei Ihnen in Berlin?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Berlin bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

berlin@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Geförderte Beratung bei Ihnen zu Hause

Energieberatung in Berlin: erst prüfen, was geht

Ein Berater kommt zu Ihnen, nimmt das Haus auf und schreibt auf, was zuerst dran ist. In Berlin gehört die Frage dazu, ob für Ihr Haus eine Erhaltungssatzung gilt — sie entscheidet mit, welche Maßnahme überhaupt in Frage kommt.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Berlin typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Berlin und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Anträge, Fristen, Nachweise

Förderservice für Berliner Eigentümer

Die Förderungen liegen nebeneinander, jede mit eigenen Regeln und eigenen Fristen. Wir suchen die Kombination, die zu Ihrem Vorhaben passt, und stellen die Anträge — rechtzeitig, das ist der ganze Trick.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Auftrag ist unterschrieben, bevor der Antrag draußen war
  • Ein Programm bleibt liegen, obwohl es offengestanden hätte
  • Die Genehmigung fehlt, und die Förderung hängt daran
  • Nachweise fehlen, die Auszahlung bleibt liegen

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen nach, was zu Ihrem Vorhaben passt
  • Wir stellen den Antrag, bevor Sie beauftragen
  • Wir führen die Nachweise bis zur Auszahlung
  • Wir behalten die Fristen, Sie unterschreiben

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Für Verkauf und Vermietung

Energieausweis für Ihr Berliner Haus — ohne Termin

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Abrechnungen, dafür muss niemand anreisen. Welcher Ausweis bei Ihnen überhaupt zulässig ist, klären wir vorher — kostenlos und bevor Sie bestellen.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Über die drei Wege hinaus

Was wir in Berlin außerdem übernehmen

Einen Teil davon erbringen wir mit festen Partnerbüros in Berlin und im Umland. Wer bei Ihnen arbeitet, sagen wir Ihnen, bevor Sie beauftragen.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer sein Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, braucht jemanden, der die Nachweise führt und die Bauphase begleitet. Das übernehmen wir.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera zeigt, wo die Wärme das Haus verlässt. Bei einem Haus, an dessen Fassade Sie nichts verändern dürfen, ist das oft die einzige Möglichkeit, den Schwachpunkt überhaupt zu finden.
  • Blower-Door-Test — wir setzen das Haus unter Druck und finden die Ritzen, durch die es zieht. Am Ende steht ein Messwert, keine Vermutung.
  • Stromspar-Beratung — welches Gerät wie viel zieht, wo Standby unbemerkt mitläuft und was sich davon wirklich lohnt abzustellen.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage zu Ihrem Haus passt, wie groß sie sein muss und ob die Rechnung am Ende aufgeht.

Sie brauchen etwas anderes? Schreiben Sie uns

338.663Wohngebäude in Berlin (Zensus 2022)
13Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was den Berliner Bestand ausmacht

Berlin in Zahlen

Wohngebäude vor 1979 errichtet
64,7 %

Mit dem Datum des Bauantrags beginnt die Frage, welcher Ausweis für Ihr Haus zulässig ist; dazu kommen die Zahl der Wohnungen und der Wärmeschutz, den es heute hat. Wir prüfen das vorab, kostenlos.

Häufigster Energieträger
Gas

Womit Sie heizen, entscheidet, welche Abrechnungen wir brauchen — und wie eilig ein Wechsel ist. Bei den älteren Heizungsarten wird die Förderung mit jedem Jahr des Wartens kleiner.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
16,7 · Bund 75,9

Je Einwohner sind in Berlin weniger Anlagen gemeldet als im Bund. Über ein einzelnes Dach sagt dieser Wert nichts — mit eigenem Strom vom Dach rechnet sich eine Wärmepumpe aber anders als mit Strom aus dem Netz.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Der Plan sagt Ihnen, ob Ihr Haus in einem geplanten Wärmenetzgebiet liegt. Steht das fest, ändert es die Reihenfolge Ihrer Sanierung — und manchmal auch, ob sich eine eigene Anlage überhaupt lohnt.

Woran Sie Ihr Haus einordnen

Was in Berlin gebaut wurde — und wann

Wohnstraße in Berlin: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
64,7 % vor 1979 errichtet
55,1 % Ein- und Zweifamilienhäuser
15,4 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Berlin
338.663
Leerstand
2 %
Wohngebäude in Berlin nach Baujahr
vor 1919 15,2 %
1919–1948 24,3 %
1949–1978 25,2 %
1979–1990 10,8 %
1991–2000 10,6 %
2001–2010 6,8 %
2011–2019 6 %
ab 2020 1 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Berlin stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Berlin entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Berlin betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Die Frage, die in Berlin zuerst kommt

Was in Berlin genehmigt werden muss

In kaum einer anderen Stadt liegen so viele Häuser in einem Gebiet mit eigenen Regeln. Für Sie heißt das: Bevor Sie überlegen, was sich lohnt, lohnt sich die Frage, was überhaupt erlaubt ist. Sie hängt nicht am Bezirk, sondern am einzelnen Haus und an seiner Straße.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Berlin typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirksamts (eine in jedem der zwölf Berliner Bezirke). Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Berlin

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Berlin hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Berlin unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Der Stand in Berlin

Was Berlin für die Wärmeversorgung plant

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Berlin hat den kommunalen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.

Wärmeplan der Stadt Berlin

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Wie hier geheizt wird

Womit Berlin heizt — und was das für Sie heißt

Womit in Berlin geheizt wird

Berlin Bundesweit

Gas 57,4 % 53,9 %
Fernwärme 20,6 % 6,6 %
Öl 16,7 % 24,7 %
Wärmepumpe 2,7 % 4,2 %
Strom 1,3 % –
Holz 0,6 % –
Kohle 0,3 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 20,6 % liegt der Fernwärmeanteil in Berlin deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Ihr Versorger in Berlin

Fernwärme-Netzbetreiber
BEW Berliner Energie und Wärme GmbH
Grundversorger Strom
Vattenfall Europe Sales GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Berlin derzeit 63.142 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 16,7 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Wer zahlt, und wer berät

Welche Förderung Ihnen in Berlin offensteht

Land und Stadt sind in Berlin dieselbe Verwaltung — die Karten unten trennen trotzdem, was verschieden ist. Die Zuschüsse kommen vom Bund, das Land legt eigene Programme daneben, und ein guter Teil dessen, was hier vor Ort angeboten wird, ist Beratung statt Geld. Sie kostet nichts und trägt für die erste Orientierung — den Antrag stellt sie Ihnen nur nicht.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Berlin

  • SolarPLUS Investitionsbank Berlin (IBB) / IBB Business Team GmbH · Zuschuss

    Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro für Gutachten, Studien, Zähler- und Messkonzepte; bis zu 30.000 Euro für Stromspeicher und Sonderanlagen-Boni

    Zum Programm
  • ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung IBB Business Team GmbH (Investitionsbank Berlin) · Zuschuss zur Energieberatung

    Zuschuss von 95% der Beratungskosten, maximal 595 EUR brutto bzw. 500 EUR netto bei Vorsteuerabzugsberechtigung

    Zum Programm
  • IBB Wohnraum Modernisieren Investitionsbank Berlin (IBB) · zinsgünstiges Förderdarlehen

    bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit

    Zum Programm
  • IBB CO2-Sparende Gebäude Investitionsbank Berlin (IBB) · Förderdarlehen mit Zuschuss-Bonusmodul

    Förderdarlehen in Höhe von 20 EUR je m² Wohnfläche und eingespartem Kilogramm CO₂ plus zusätzlicher Zuschuss von 20 % des bewilligten Darlehens

    Zum Programm
  • IBB Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen Investitionsbank Berlin (IBB) · KfW-Durchleitungsdarlehen mit zusätzlicher IBB-Zinssubvention

    bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

    Zum Programm
  • IBB Energetische Gebäudesanierung – Effizienzhaus Investitionsbank Berlin (IBB) · KfW-Durchleitungsdarlehen mit zusätzlicher IBB-Zinssubvention

    Zinssubvention von bis zu 0,6 % p.a. auf den KfW-Zinssatz

    Zum Programm
  • ZuHaus in Berlin – Energieberatung für Eigenheimbesitzer:innen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), umgesetzt von der Verbraucherzentrale Berlin · kostenlose Energieberatung

    kostenlos

    Zum Programm
  • BAUinfo Berlin – kostenfreie Initialberatung BAUinfo Berlin (Land Berlin) · kostenlose Initialberatung

    kostenfrei

    Zum Programm
1 Programm ohne laufende Antragstellung
  • Effiziente GebäudePLUS Investitionsbank Berlin (IBB) / Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebeausgesetzt

Kombination mit der Bundesförderung: Kombinierbar, aber keine Doppelförderung: Landes- und Bundesförderung dürfen nicht für dieselben förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden.

Stadt Berlin

  • SolarZentrum Berlin – Basisberatung zu Solarenergie Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Berlin Brandenburg, gefördert von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe im Rahmen des Masterplans Solarcity · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Die Frage kommt oft

Macht es einen Unterschied, wo in Berlin Sie wohnen?

Die Frage kommt bei fast jedem Termin. Für den Ausweis fällt die Antwort anders aus als für das, was Sie am Haus verändern dürfen. Das ist der Grund für die Verwirrung.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Berlin

  • Prenzlauer Berg gründerzeitliche Bebauung mit Hinterhöfen, in ursprünglicher Form erhalten
  • Neukölln sehr dichte gründerzeitliche Bebauung mit geschlossenen Hinterhöfen
  • Kreuzberg gründerzeitliche Blockbebauung, behutsam saniert und weitgehend erhalten
  • Friedrichshain gründerzeitliche Blockbebauung, Kriegsschäden im Nachkriegsblockrand beseitigt
  • Charlottenburg in weiten Teilen geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Hinterhäusern

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Wie weit wir fahren

Auch hinter der Stadtgrenze

Rund um Berlin endet mit der Stadtgrenze auch das Landesrecht — die Nachbarorte gehören zu einem anderen Bundesland, und dort gelten andere Landesprogramme. Wir fahren trotzdem hin und sagen Ihnen vorher, was das für Ihre Förderung heißt.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Teltow rund 15 km
  2. Schönefeld rund 16 km
  3. Kleinmachnow rund 17 km
  4. Mühlenbecker Land rund 17 km
  5. Panketal rund 17 km
  6. Hohen Neuendorf rund 18 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was Eigentümer uns fragen

Häufige Fragen zur Energieberatung in Berlin

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Berlin wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Teltow, Schönefeld, Kleinmachnow, Mühlenbecker Land, Panketal, Hohen Neuendorf und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 27. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Berlin sowie zu Gebietseinteilung, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Berlin bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche (1), geschützte Bereiche (2), geschützte Bereiche (3), geschützte Bereiche (4), geschützte Bereiche (5), Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 18. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Berlin, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Prenzlauer Berg · Neukölln, Kreuzberg, Friedrichshain, Charlottenburg.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 18. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Berlin: Investitionsbank Berlin, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 27. August 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

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