DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater für Flensburg und die Förde

Energieberatung in Flensburg – Ihr Energieberater vor Ort

  • Aufnahme im Haus, kein Fragebogen
  • Danach steht die Reihenfolge fest
  • Den Bundeszuschuss holen wir

In Flensburg wird die Wärme fast überall geliefert, statt im eigenen Keller erzeugt. Für Ihr Haus zählt dann vor allem, wie viel davon es braucht — und genau das nehmen wir bei Ihnen vor Ort auf.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Womit sollen wir in Flensburg anfangen?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Flensburg bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

flensburg@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Wenn die Anlage nicht mehr die Frage ist

Energieberatung in Flensburg: die Rechnung beginnt am Gebäude

Ein Berater geht mit Ihnen durch das Haus — Keller, Wände, Fenster, Dach, Heizkörper — und hält danach schriftlich fest, welche Arbeit sich zuerst trägt. In Flensburg ist die Wärme meist eingekauft und nicht selbst erzeugt: Was Sie dafür bezahlen, hängt vor allem daran, wie viel davon im Haus bleibt. Für die Beratung selbst gibt es einen Zuschuss des Bundes, und er wird von der Rechnung abgezogen — vorstrecken müssen Sie nichts.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Flensburg typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Flensburg und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Wer zahlt, und wer nur berät

Förderservice für Flensburg: wir stellen die Anträge, die wirklich offenstehen

Die Zuschüsse für Beratung, Dämmung und Anlagentechnik kommen hier vom Bund. Das Land hält derzeit nichts bereit, was Sie beantragen könnten, und was die Stadt anbietet, ist ein kostenloses Gespräch mit der Verbraucherzentrale — Geld für die Arbeiten am Haus liegt darin nicht. Umso mehr hängt für Sie daran, dass der eine Antrag, der zählt, rechtzeitig und vollständig draußen ist. Das übernehmen wir.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Sie warten auf ein Landesprogramm, das gerade nichts vergibt
  • Erst der Handwerkervertrag, dann der Antrag — zu spät
  • Zwei Töpfe für dieselbe Maßnahme, und am Ende zahlt keiner
  • Die Unterlagen bleiben liegen, die Auszahlung damit auch

Mit unserem Förderservice

  • Wir sagen Ihnen, was heute überhaupt Anträge annimmt
  • Eingereicht wird, bevor ein Handwerker zusagt
  • Wir prüfen, welche Töpfe einander ausschließen
  • Am Ende reichen wir die Nachweise selbst ein

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Was der Verkauf verlangt

Energieausweis in Flensburg: wir rechnen mit dem, was abgerechnet ist

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Bauunterlagen, sondern Ihre Abrechnungen: Verbrauch, Zeitraum, Energieträger. Anfahren muss dafür niemand. Ob für Ihr Haus überhaupt zwischen den beiden Ausweisarten zu wählen ist, prüfen wir vorher und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was sich nur messen lässt

Was am Flensburger Haus außerdem zu messen ist

Ein Teil dieser Arbeiten läuft über Partnerbüros, mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten. Wer zu Ihnen kommt, sagen wir Ihnen vor der Beauftragung.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer das ganze Haus auf eine Effizienzhaus-Stufe bringen will, braucht dafür eine gelistete Fachperson: Sie legt das Ziel vor Baubeginn fest, sieht während der Arbeiten nach und unterschreibt am Ende. Diese Rolle übernehmen wir.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — das Wärmebild zeigt von außen, wo eine Wand wärmer ist als ihre Umgebung: an Deckenrändern, Rollladenkästen, Balkonplatten, an allem, was später angebaut wurde. Brauchbar wird die Aufnahme nur bei kaltem Wetter, der Termin liegt also im Winterhalbjahr.
  • Blower-Door-Test — wie dicht ein Haus wirklich ist, lässt sich nicht schätzen, nur messen: Ein Gebläse in der Haustür baut einen Druckunterschied auf, und die undichten Stellen geben sich zu erkennen. Nach einer Dämmung sagt Ihnen der Test, ob die Arbeit gehalten hat.
  • Stromspar-Beratung — beim Strom liegt der Verbrauch selten dort, wo man ihn vermutet. Wir nehmen auf, welche Geräte ihn tatsächlich treiben, und sagen Ihnen, was sich zu ersetzen lohnt und wo Abschalten genügt.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — ob eine eigene Anlage bei Ihnen überhaupt zur Debatte steht, hängt zuerst daran, woher Ihr Haus heute seine Wärme bekommt. Steht die Frage an, rechnen wir vor dem Kauf durch, ob die vorhandenen Heizkörper mit der niedrigeren Temperatur einer Wärmepumpe zurechtkommen.

Ihr Anliegen steht nicht dabei? Eine kurze Nachricht reicht

17.984Wohngebäude in Flensburg (Zensus 2022)
5Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Zuerst der Ort, dann Ihr Haus

Was sich aus diesen Zahlen ableiten lässt — und was nicht

Wohngebäude vor 1979 errichtet
63,7 %

Bei einem großen Teil des Flensburger Bestands gehören ungedämmte Außenwände zum Normalbild; das ist die Bauweise ihrer Zeit und kein Versäumnis. Ob an Ihrem Haus seither etwas passiert ist, sagt keine Statistik — für die Frage, welcher Ausweis gilt, zählt es mit. Wir klären sie vor der Bestellung und ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Fernwärme

Fernwärme steht hier an erster Stelle, und der Abstand zu allem anderen ist groß. Für den Ausweis heißt das nur, welche Abrechnung wir von Ihnen brauchen. Für eine Sanierung heißt es mehr: Bei den meisten Häusern steht gar keine Anlage zur Debatte, sondern die Menge Wärme, die das Gebäude zieht.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
27,7 · Bund 75,9

Die Zahl nennt gemeldete Anlagen je tausend Einwohner und bleibt hinter dem Bundeswert zurück — die beiden Balken daneben zeigen den Abstand. Über freie oder geeignete Dachflächen sagt eine solche Kopfzahl nichts; das ist eine eigene Frage und gehört in den Termin. Auf den Energieausweis wirkt sich eigener Strom ohnehin nicht aus.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Ein beschlossener Plan bindet die Stadt, nicht Sie — eine Pflicht folgt daraus für Eigentümer nicht. Wer schon versorgt wird, hat die Frage nach der künftigen Wärme im Wesentlichen hinter sich. Offen ist sie für die Häuser ohne Anschluss, und dort sehen wir in den Plan, bevor wir zu einer eigenen Anlage raten.

Woher die Häuser hier stammen

Was zu holen ist, liegt in der Wand und nicht im Keller

Wohnstraße in Flensburg: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
63,7 % vor 1979 errichtet
69,1 % Ein- und Zweifamilienhäuser
23,6 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Flensburg
17.984
Leerstand
2,9 %
Wohngebäude in Flensburg nach Baujahr
vor 1919 13,3 %
1919–1948 11,6 %
1949–1978 38,8 %
1979–1990 10 %
1991–2000 10 %
2001–2010 9,2 %
2011–2019 6,3 %
ab 2020 0,8 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Flensburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Flensburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Flensburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Drei Regelwerke, eine Adresse

Denkmalschutz, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiet — was davon Ihre Adresse trifft

Wenn die Wärme geliefert wird, bleibt am Haus vor allem die Hülle zu tun — und genau dort reden die örtlichen Regeln mit. Der Denkmalschutz gilt einzelnen Gebäuden und geschützten Gruppen von Gebäuden; ob Ihres darunterfällt, sagt Ihnen die zuständige Stelle. Erhaltungssatzung und Sanierungsgebiet fragen dagegen nach der Lage, und im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann auch ein Verkauf genehmigungspflichtig sein. Keines dieser Regelwerke ersetzt die Prüfung der übrigen, und alle drei Auskünfte bekommen Sie, bevor der erste Handwerker ein Angebot schreibt.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Flensburg typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Flensburg (Denkmalschutz und Stadtbildpflege). Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Flensburg

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Flensburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Wofür er hier noch gebraucht wird

Ein beschlossener Wärmeplan in einer Stadt, die längst am Netz hängt

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Flensburg hat den kommunalen Wärmeplan am 14. November 2024 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Flensburg

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Kaum ein Kessel im Keller

In Flensburg kommt die Wärme aus der Leitung, nicht aus dem eigenen Gerät

Womit in Flensburg geheizt wird

Flensburg Bundesweit

Fernwärme 92,4 % 6,6 %
Öl 3,1 % 24,7 %
Gas 2,6 % 53,9 %
Wärmepumpe 0,8 % 4,2 %
Strom 0,4 % –
Holz 0,3 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 92,4 % liegt der Fernwärmeanteil in Flensburg deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Das Stadtwerk vor Ort — und welche Zahlen wir aus Ihrer Abrechnung brauchen

Örtliches Stadtwerk
Stadtwerke Flensburg GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Flensburg zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Flensburg derzeit 2.747 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 27,7 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Einer zahlt, einer berät

Was Ihr Flensburger Vorhaben an Förderung bekommt

Vom Bund kommt hier praktisch alles: der Zuschuss zur Beratung selbst, das Geld für Dämmung und Anlagentechnik, die Heizungsförderung und der Weg über die Steuer. Das Land nimmt derzeit keine Anträge an. Und was die Stadt anbietet, ist ein kostenloses Gespräch mit der Verbraucherzentrale — nützlich für die erste Sortierung, aber kein Beitrag zu den Baukosten. Welcher Antrag zu Ihrem Vorhaben passt und wann er draußen sein muss, sagen wir Ihnen vorher.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Schleswig-Holstein

Aus Schleswig-Holstein kommt für Ihr Vorhaben derzeit voraussichtlich nichts hinzu — die Landesförderung nimmt gerade keine oder nur eingeschränkt Anträge an. Welches Programm das betrifft und woran es liegt, steht unten. Wir sehen bei jedem Vorhaben nach, ob die Förderbank des Landes wieder etwas aufgelegt hat.

1 Programm ohne laufende Antragstellung
  • Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)aktuell keine Antragstellung mehr möglich, Mittel aufgebraucht

Stadt Flensburg

  • Kostenlose Energieberatung der Stadt Flensburg Stadt Flensburg mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Woran man das Viertel erkennt

Der Stadtteil sagt etwas über die Bauzeit — und über die Auflagen

Die Flensburger Viertel sind baulich sehr verschieden: hier Einfamilienhäuser der Nachkriegszeit, dort ein Altbauquartier, andernorts mehrgeschossige Wohnhäuser aus der Gründerzeit. Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, macht das keinen Unterschied. Für das, was Sie an der Fassade verändern dürfen, macht es einen — und dort zählt nicht der Name des Viertels, sondern die Grenze, an der eine Satzung endet.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Flensburg

  • Mürwik Schwerpunkt der Einfamilienhäuser der Nachkriegszeit
  • Nordstadt Altbauquartier
  • Jürgensby mehrgeschossige gründerzeitliche Wohngebäude prägen die östliche Stadtsilhouette

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Westliche Höhe · Weiche.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Kleine Orte, und dann die Grenze

Zur Beratung fahren wir auch in die Orte ringsum

Rings um Flensburg liegen kleinere Orte, und nach Norden hört Deutschland auf — dahinter beginnt Dänemark. Das Umland reicht deshalb vor allem nach Süden und Westen: Die nächsten Orte liegen direkt vor der Stadtgrenze, der letzte in der Liste unten deutlich weiter draußen. Zur geförderten Beratung fahren wir überall dorthin. Was dort für die künftige Wärmeversorgung geplant ist und welche Satzungen gelten, legt jede Gemeinde für sich fest; wir fragen es für Ihre Adresse nach. Den Verbrauchsausweis stellen wir ohne Anfahrt aus.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Harrislee rund 4 km
  2. Handewitt rund 8 km
  3. Glücksburg rund 9 km
  4. Tarp rund 13 km
  5. Mittelangeln rund 15 km
  6. Süderbrarup rund 27 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was vorher gefragt wird

Fragen, die aus Flensburg immer wieder kommen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Flensburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Harrislee, Handewitt, Glücksburg, Tarp, Mittelangeln, Süderbrarup und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Flensburg, abgerufen am 19. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Flensburg bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Flensburg, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Mürwik, Nordstadt · Jürgensby.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 5. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in FlensburgVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen