DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater in Hamburg und im Umland

Energieberatung in Hamburg – Ihr Energieberater vor Ort

  • Vor-Ort-Termin in Hamburg und im Umland
  • Schriftlicher Fahrplan statt Ratschlag
  • Antrag und Fristen übernehmen wir

Wir sehen uns Ihr Haus an und schreiben auf, welcher Schritt zuerst dran ist und welcher warten kann. In Hamburg gehört dazu die Frage, ob bei Ihnen ein Wärmenetz geplant ist.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Worum geht es bei Ihnen in Hamburg?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Hamburg bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

hamburg@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Geförderte Beratung bei Ihnen zu Hause

Energieberatung in Hamburg: erst hinsehen, dann rechnen

Ein Berater kommt zu Ihnen, nimmt das Haus auf und sagt Ihnen, was sich zuerst lohnt. Die Hälfte des Honorars trägt die BAFA, nicht Sie.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Hamburg typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
01

Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
02

Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Hamburg und Umland
03

Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Anträge, Fristen, Nachweise

Förderservice für Hamburger Eigentümer

Bund, Land und Stadt fördern nebeneinander — in Hamburg sind Land und Stadt dabei dieselbe Verwaltung, was die Sache übersichtlicher aussehen lässt, als sie ist. Wir suchen die Kombination, die zu Ihrem Vorhaben passt, und stellen die Anträge.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
01

Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
02

Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
03

Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
04

Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Auftrag ist unterschrieben, bevor der Antrag draußen war
  • Ein Programm bleibt liegen, obwohl es offengestanden hätte
  • Nachweise fehlen, die Auszahlung bleibt hängen
  • Eine Frist läuft ab, während gebaut wird

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen nach, was zu Ihrem Vorhaben passt
  • Wir stellen den Antrag, bevor Sie beauftragen
  • Wir führen die Nachweise bis zur Auszahlung
  • Wir behalten die Fristen, Sie unterschreiben

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Für Verkauf und Vermietung

Energieausweis für Ihr Hamburger Haus — ohne Termin

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Abrechnungen, dafür muss niemand anreisen. Welcher Ausweis bei Ihnen überhaupt zulässig ist, klären wir vorher — kostenlos und bevor Sie bestellen.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Über die drei Wege hinaus

Was wir in Hamburg außerdem übernehmen

Einen Teil davon erbringen wir mit festen Partnerbüros in Hamburg und im Umland. Wer bei Ihnen arbeitet, sagen wir Ihnen, bevor Sie beauftragen.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer sein Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringt, braucht jemanden, der die Nachweise führt und die Bauphase begleitet. Das übernehmen wir.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Wärmebildkamera zeigt, wo die Wärme das Haus verlässt: dünne Stellen in der Dämmung, undichte Anschlüsse, Feuchte im Mauerwerk. Gemessen wird bei Kälte, sonst sieht man nichts.
  • Blower-Door-Test — wir setzen das Haus unter Druck und finden die Ritzen, durch die es zieht. Am Ende steht ein Messwert, keine Vermutung.
  • Stromspar-Beratung — welches Gerät wie viel zieht, wo Standby unbemerkt mitläuft und was sich davon wirklich lohnt abzustellen.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage zu Ihrem Haus passt, wie groß sie sein muss und ob die Rechnung am Ende aufgeht.

Sie brauchen etwas anderes? Schreiben Sie uns

260.630Wohngebäude in Hamburg (Zensus 2022)
10Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was den Hamburger Bestand ausmacht

Hamburg in Zahlen

Wohngebäude vor 1979 errichtet
66,2 %

Ob für Ihr Haus beide Ausweise in Frage kommen, hängt am Datum des Bauantrags, an der Zahl der Wohnungen und am Wärmeschutz, den es heute erreicht. Wir prüfen das vorab, kostenlos.

Häufigster Energieträger
Gas

Womit Sie heizen, entscheidet zweierlei: welche Abrechnungen wir von Ihnen brauchen, und welche Förderung für einen Wechsel offensteht.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
16,9 · Bund 75,9

Die Zahl zählt Anlagen je Einwohner, nicht Dachflächen, und sie liegt unter dem Bundeswert. Ob sich Ihr Dach eignet, klären wir am Haus — mit eigenem Strom rechnet sich eine Wärmepumpe anders als mit Strom aus dem Netz.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Hamburg hat seinen Plan beschlossen und Gebiete ausgewiesen. Für Sie heißt das: Es ist geklärt, ob bei Ihnen ein Netz kommen soll — und danach richtet sich, was Sie zuerst anfassen.

Woran Sie Ihr Haus einordnen

Was in Hamburg gebaut wurde — und wann

Wohnstraße in Hamburg: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
66,2 % vor 1979 errichtet
65,1 % Ein- und Zweifamilienhäuser
20,8 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Hamburg
260.630
Leerstand
2 %
Wohngebäude in Hamburg nach Baujahr
vor 1919 9,9 %
1919–1948 13,5 %
1949–1978 42,8 %
1979–1990 10,2 %
1991–2000 8,5 %
2001–2010 6,9 %
2011–2019 7 %
ab 2020 1,1 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Hamburg stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Hamburg entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Hamburg betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Bevor Sie etwas verändern

Was in Hamburg genehmigt werden muss

Fassade, Fenster und Dach sind die Stellen, an denen es eng werden kann. Ob Ihr Haus betroffen ist, hängt nicht am Stadtteil, sondern am einzelnen Gebäude und an seiner Straße — und das lässt sich vorher klären.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Hamburg typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Denkmalschutzamt in der Behörde für Kultur und Medien. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Hamburg

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Hamburg hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Hamburg unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde.

  • Jarrestadt (Ensemble, Winterhude)
  • Kapellenstraße 6-12, Billstedter Mühlenweg 21-31 (Ensemble)
  • Billstedter Hauptstraße 106, 106a (Ensemble)

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Wie hier geheizt wird

Womit Hamburg heizt — und was das für Sie heißt

Womit in Hamburg geheizt wird

Hamburg Bundesweit

Gas 65,6 % 53,9 %
Fernwärme 18,1 % 6,6 %
Öl 10,7 % 24,7 %
Wärmepumpe 2,4 % 4,2 %
Strom 1,9 % –
Holz 0,8 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 18,1 % liegt der Fernwärmeanteil in Hamburg deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Ihr Versorger in Hamburg

Örtliches Stadtwerk
Hamburger Energiewerke GmbH
Grundversorger Strom
Vattenfall Europe Sales GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Hamburg derzeit 32.240 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 16,9 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Stand in Hamburg

Was Hamburg für die Wärmeversorgung plant

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Hamburg hat den kommunalen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.

Wärmeplan der Stadt Hamburg

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Drei Karten, zwei Absender

Welche Förderung Ihnen in Hamburg offensteht

Land und Stadt sind in Hamburg dieselbe Verwaltung — die beiden Karten unten sind trotzdem nicht dasselbe: Über die Förderbank des Landes laufen die breiten Zuschüsse; städtisch daneben stehen die Beratung und ein eng zugeschnittener Zuschuss. Wer nur eine der beiden Seiten ansieht, übersieht die andere.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Hamburg

  • Hamburger Heizungsförderung – Fördermodul Erneuerbare Wärme Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) · Zuschuss

    nicht rückzahlbare Zuschüsse in Höhe von 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben; höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit, maximal 100.000 € je Mehrfamilienhaus

    Zum Programm
  • Wärmeschutz im Gebäudebestand (WSG) Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) · Zuschuss

    Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Bauteilförderung); Modernisierungsbonus 20 % bei drei Maßnahmen, 30 % bei mindestens vier Maßnahmen

    Zum Programm
  • Geringinvestive Maßnahmen Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) · Zuschuss

    15 % der förderfähigen Kosten, förderfähige Kosten maximal 20.000 € je Wohneinheit, Zuschuss somit max. 3.000 € je Wohneinheit

    Zum Programm
  • IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) · zinsvergünstigtes Darlehen (Alternative zum Zuschuss)

    Darlehenshöhe maximal € 75.000,00 (mind. € 10.000,00), Darlehenszinssatz 2 %, Zinsbindung 15 Jahre

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja. Die IFB-Förderung baulicher Maßnahmen an der Gebäudehülle ist grundsätzlich mit Bundesförderprogrammen (KfW, BAFA) kombinierbar; für baubegleitende Dienstleistungen ist die Kombination ausgeschlossen.

Stadt Hamburg

  • Hamburger Energielotsen – kostenfreie Energieberatung für Privatpersonen Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) · kostenlose BeratungZum Angebot
  • Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen Freie und Hansestadt Hamburg (BUKEA) gemeinsam mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. · Zuschuss

    bis zu 90 Prozent der Anschaffungskosten

    Zum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Die Frage kommt oft

Macht es einen Unterschied, wo in Hamburg Sie wohnen?

Die Frage kommt bei fast jedem Termin. Für die beiden Dinge, um die es hier geht — den Ausweis und das, was Sie am Haus verändern dürfen — fällt die Antwort unterschiedlich aus. Genau das ist der Grund für die Verwirrung.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Hamburg

  • Rahlstedt Einfamilienhäuser, Fin-de-Siècle-Villen und Sozialwohnungen im Mix
  • Billstedt 53 Prozent der Wohngebäude sind Einzelhäuser
  • Winterhude großbürgerliches Villen-Quartier neben der backsteinernen Jarrestadt
  • Eimsbüttel prächtige Gründerzeit- und Rotklinkerhäuser
  • Bramfeld entlang der Bramfelder Chaussee einfache Mehrfamilienhäuser und Jugendstilvillen, östlich davon Einzelhaus- und niedrige Mehrfamilienhausbebauung

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Wie weit wir fahren

Hinter der Stadtgrenze fängt ein anderes Bundesland an

Rund um Hamburg endet mit der Stadtgrenze auch das Landesrecht — die Nachbarorte gehören zu anderen Bundesländern, und damit gelten dort andere Landesprogramme. Wir fahren trotzdem hin und sagen Ihnen vorher, was das für Ihre Förderung heißt.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Schenefeld rund 13 km
  2. Glinde rund 14 km
  3. Halstenbek rund 14 km
  4. Neu Wulmstorf rund 17 km
  5. Reinbek rund 17 km
  6. Norderstedt rund 17 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was Eigentümer uns fragen

Häufige Fragen zur Energieberatung in Hamburg

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Hamburg wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Schenefeld, Glinde, Halstenbek, Neu Wulmstorf, Reinbek, Norderstedt und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 27. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Hamburg, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Hamburg bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche (1), geschützte Bereiche (2), geschützte Bereiche (3), Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete (1), Sanierungsgebiete (2). Abgerufen zwischen dem 18. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Hamburg, abgerufen am 20. August 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Rahlstedt · Billstedt · Winterhude · Eimsbüttel · Bramfeld.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 27. August 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in HamburgVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen