Kostenlos anfragen
Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenEin Berater kommt zu Ihnen, sieht sich das Haus an und hält danach schriftlich fest, welcher Schritt zuerst etwas bringt. In Neumünster gehört dazu die Frage, wie Ihre Straße künftig mit Wärme versorgt werden soll — die Stadt hat ihr Gebiet dafür eingeteilt, und wir sehen vor jeder Empfehlung nach.
Wir melden uns am nächsten Werktag bei Ihnen und vereinbaren den Termin in Neumünster.
Oder schreiben Sie uns direkt: neumuenster@hausundenergie.de.
Bitte versuchen Sie es in ein paar Minuten erneut – oder schreiben Sie uns an neumuenster@hausundenergie.de.
Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
Ein Berater geht mit Ihnen durch das Gebäude — Keller, Wände, Fenster, Dach, Heizung — und schreibt anschließend auf, welche Arbeit sich zuerst trägt und welche danach kommt. Wie Neumünster seine Straßen künftig mit Wärme versorgen will, steht im Wärmeplan der Stadt; wie viel Wärme Ihr eigenes Haus verliert, steht nirgends, bis jemand nachgesehen hat. Für die Beratung selbst gibt es einen Zuschuss des Bundes, der direkt vom Honorar abgezogen wird — die Konditionen stehen in der Übersicht darunter.
Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Neumünster und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Das Geld für eine Sanierung am eigenen Haus kommt hier vom Bund: für die Beratung, für Arbeiten an Dach, Wänden und Fenstern, für eine neue Heizung, dazu ein Weg über die Steuererklärung. Das Land nimmt für seinen Zuschuss zurzeit keine Anträge an. Damit hängt für Sie umso mehr daran, dass der richtige Antrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt wird — nämlich bevor Sie eine Firma beauftragen. Das übernehmen wir: schreiben, einreichen, nachweisen, bis das Geld da ist.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Heizkostenabrechnungen — anreisen muss dafür niemand, Sie bekommen ein PDF für das Inserat. Nicht jedes Haus darf allerdings mit dieser Art auskommen; woran das hängt, sehen wir vor der Bestellung durch, und dafür stellen wir nichts in Rechnung.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Manche davon übernehmen feste Partnerbüros für uns. Von wem der Termin kommt, erfahren Sie, bevor Sie zusagen.
Ein großer Teil der Wohngebäude ist entstanden, bevor es überhaupt Vorschriften zum Wärmeschutz gab. Was daraus für Ihr Haus folgt, hängt daran, was seither daran gemacht wurde — und das entscheidet mit, welche Ausweisart bei Ihnen zulässig ist. Wir sehen es vor der Bestellung durch, ohne Kosten.
Gas versorgt mehr als die Hälfte der Gebäude, das Wärmenetz kommt gleich dahinter und liegt weit über dem bundesweiten Wert. Für Ihren Ausweis zählt nur, womit Ihr eigenes Haus beheizt wird. Für einen Wechsel zählt, was an Ihrer Adresse überhaupt zur Verfügung steht.
Gezählt werden gemeldete Anlagen je Einwohner, und dieser Wert bleibt hinter dem bundesweiten zurück — die beiden Balken daneben zeigen den Abstand. Über freie oder geeignete Dächer sagt eine solche Meldezahl nichts; das ist eine eigene Frage und gehört in den Termin. Auf den Energieausweis wirkt eigener Strom nicht, auf die laufenden Kosten einer Wärmepumpe deutlich.
Beschlossen heißt: Die Stadt hat ihr Gebiet eingeteilt und sich damit selbst festgelegt. Für Sie folgt daraus keine Pflicht — der Plan bindet die Kommune, nicht die Eigentümer. Nützlich ist er trotzdem, denn er sagt, welche Versorgung für Ihre Gegend vorgesehen ist. Das gehört auf den Tisch, bevor eine neue Anlage bestellt wird.
| vor 1919 | 7,8 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 14,2 % | |
| 1949–1978 | 47,9 % | |
| 1979–1990 | 9,9 % | |
| 1991–2000 | 10,3 % | |
| 2001–2010 | 5,1 % | |
| 2011–2019 | 4,1 % | |
| ab 2020 | 0,8 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Neumünster stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Neumünster entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Neumünster betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Beides fällt am ehesten auf, wenn ein Haus den Besitzer wechseln soll — und beides wirkt in eine andere Richtung. Steht Ihr Gebäude selbst als Baudenkmal in der Liste, brauchen Sie für Verkauf und Vermietung überhaupt keinen Energieausweis. Liegt es dagegen in einem der Gebiete unten, kann in aller Regel nicht nur der Umbau, sondern auch der Verkauf selbst die schriftliche Zustimmung der Stadt brauchen. Welcher der beiden Fälle Ihrer ist, sagt Ihnen keine Karte, sondern die Stelle, die unten steht.
Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde im Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Neumünster. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.
beschlossen
Neumünster hat den kommunalen Wärmeplan am 10. Dezember 2024 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.
Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Neumünster Bundesweit
| Gas | 55,4 % | 53,9 % | |
|---|---|---|---|
| Fernwärme | 31,1 % | 6,6 % | |
| Öl | 10,4 % | 24,7 % | |
| Wärmepumpe | 1 % | 4,2 % | |
| Strom | 1 % | – | |
| Holz | 0,6 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
Mit 31,1 % liegt der Fernwärmeanteil in Neumünster deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, muss geklärt sein, ob Ihr Gebäude im ausgewiesenen Wärmenetzgebiet liegt. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.
Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Neumünster zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Neumünster derzeit 3.843 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 47,9 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
Beim Bund liegen die Zuschüsse, die eine Sanierung tragen: für die Beratung, für die Arbeiten an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, für den Heizungstausch — und daneben ein Weg, der ganz ohne Förderantrag auskommt und über die Steuer läuft. Von der Landesförderung ist derzeit nichts zu erwarten, sie nimmt keine Anträge an. Welcher der Bundestöpfe für Sie in Frage kommt, hängt auch daran, welche Anlage am Ende eingebaut wird; wir klären das, bevor der erste Antrag hinausgeht.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Aus Schleswig-Holstein kommt für Ihr Vorhaben derzeit voraussichtlich nichts hinzu — die Landesförderung nimmt gerade keine oder nur eingeschränkt Anträge an. Welches Programm das betrifft und woran es liegt, steht unten. Wir sehen bei jedem Vorhaben nach, ob die Förderbank des Landes wieder etwas aufgelegt hat.
Gebaut wurde hier ungleich, und die Kacheln unten zeigen es: In der Stadtmitte sind die älteren Wohnungen überrepräsentiert, weiter draußen liegen klassische Einfamilienhausgebiete mit einem hohen Anteil großer Wohnungen. Ob Ihre Adresse deshalb etwas ändert, hängt davon ab, wonach Sie fragen — die beiden Antworten darauf stehen gleich darunter.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Neumünster liegt für sich: Zwischen der Stadt und jedem Ort in der Liste unten liegt ein Stück Land, keiner von ihnen beginnt gleich hinter dem Ortsschild. Für eine Beratung, zu der ohnehin jemand zu Ihnen fährt, ändert das nichts — wir kommen in diese Orte und darüber hinaus. Der Verbrauchsausweis fragt sowieso nicht nach der Adresse, sondern nach Ihren Abrechnungen.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Neumünster wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Bad Bramstedt, Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Preetz, Kiel und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.
Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?
Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
Wurde das Gebäude nach 1977 energetisch saniert?
Unsere Empfehlung für Ihre Immobilie:
Jetzt erstellenUnverbindlich · ca. 30 Sekunden · keine Anmeldung nötig
Wählen Sie einen Termin – wir melden uns pünktlich bei Ihnen. Unverbindlich und kostenfrei.
Terminbuchung über unser Kundenportal · Details in der Datenschutzerklärung