DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Für Eigentümer und Vermieter in Gelsenkirchen

Energieberatung in Gelsenkirchen – Ihr Energieberater vor Ort

  • Termin bei Ihnen im Gelsenkirchener Haus
  • Das Geld der Stadt beantragen wir mit
  • Auch für vermietete Häuser und Wohnungen

Wir sehen uns Ihr Haus an und schreiben auf, welche Arbeit sich zuerst trägt. In Gelsenkirchen führt diese Frage meistens zur Gebäudehülle — und ausgerechnet dafür legt die Stadt eigenes Geld dazu.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Um welches Haus in Gelsenkirchen geht es?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Gelsenkirchen bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

gelsenkirchen@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Warum sich der Termin hier rechnet

Energieberatung in Gelsenkirchen: was Ihr Haus zuerst braucht

Ein Berater kommt zu Ihnen, nimmt Dach, Fenster, Wände und Heizung auf und schreibt danach auf, welcher Schritt sich zuerst trägt. In Gelsenkirchen sitzen dabei oft zwei Fragen am Tisch: was das Gebäude braucht — und was davon sich für jemanden rechnet, der selbst nicht darin wohnt. Wir trennen beides sauber, und die Hälfte des Honorars übernimmt die BAFA.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Gelsenkirchen typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Gelsenkirchen und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Damit kein Topf ungenutzt bleibt

Förderservice für Gelsenkirchen — von der Prüfung bis zur Auszahlung

Hier zahlen alle drei Ebenen: der Bund die großen Zuschüsse, das Land Festbeträge für einzelne Techniken und ein zinsgünstiges Darlehen, die Stadt einen eigenen Topf für die Gebäudehülle. Alle drei wollen ihren Antrag sehen, bevor der erste Handwerker beauftragt ist — wir sortieren, was zusammenpasst, und reichen ein.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Das Geld aus dem Rathaus bleibt unangetastet liegen
  • Ein Landesprogramm gilt nur für größere Häuser — übersehen
  • Gedämmt wird, bevor überhaupt ein Antrag gestellt ist
  • Die Rechnungen liegen vor, der Verwendungsnachweis nicht

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen Bund, Land und Stadt in einem Durchgang durch
  • Wir prüfen, welche Bedingungen Ihr Gebäude erfüllt
  • Erst liegt der Antrag vor, dann der Auftrag
  • Den Verwendungsnachweis schreiben wir mit

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Wenn die Wohnung neu vermietet wird

Energieausweis in Gelsenkirchen — auch für vermietete Objekte

Was wir für den Verbrauchsausweis brauchen, steht in Ihren Abrechnungen — bei einem selbst bewohnten Haus genauso wie bei einem vermieteten, und in beiden Fällen ohne Termin. Welche der beiden Ausweisarten für Ihr Gebäude überhaupt in Frage kommt, klären wir vorher und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Wenn Messwerte gebraucht werden

Womit wir Gelsenkirchener Häuser sonst noch begleiten

Ein Teil dieser Arbeiten läuft über Partnerbüros aus dem Ruhrgebiet, mit denen wir fest zusammenarbeiten. Wer den Termin bei Ihnen übernimmt, wissen Sie, bevor Sie zusagen.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Baubegleitung und Nachweise für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — bei einer Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau läuft die Förderung nur mit fachlicher Begleitung. Wir legen das Zielniveau fest, sind während der Arbeiten dabei und stellen am Ende die Bestätigung aus.
  • Thermografie für den Wärmebrückennachweis — das Wärmebild zeigt an der Fassade, wo die Wärme austritt: eine Lücke in der Dämmung, ein schlecht sitzender Fenstersturz, eine feuchte Stelle im Mauerwerk. Bei altem Bestand ist es oft die schnellste Antwort auf die Frage, ob wirklich die Wand das Problem ist oder doch die Fenster.
  • Blower-Door-Test — die Luftdichtheitsmessung beantwortet als Zahl, was man sonst nur ahnt: wie viel Luft das Gebäude ungewollt austauscht. Im Protokoll stehen dazu die Stellen, an denen nachgearbeitet werden sollte.
  • Stromspar-Beratung — die Stromrechnung sagt, wie viel zusammen verbraucht wird, aber nicht, von wem. Wir messen die großen Verbraucher einzeln nach und sagen Ihnen, welcher Austausch sich in überschaubarer Zeit trägt und welcher nicht.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — wir rechnen durch, wie groß eine Anlage für Ihr Haus ausfallen müsste und was sie im Betrieb kostet. Bei einem ungedämmten Altbau fällt diese Rechnung anders aus als nach der Sanierung; deshalb gehört sie in den Fahrplan und nicht davor.

Sie vermissen etwas? Schreiben Sie uns zwei Zeilen

39.896Wohngebäude in Gelsenkirchen (Zensus 2022)
9Förderprogramme geprüft
in ArbeitKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was die Messwerte hergeben

Was der Gelsenkirchener Bestand vorgibt

Wohngebäude vor 1979 errichtet
76,8 %

Der Wert ist hoch, und er sagt trotzdem nur, was zu erwarten ist — nicht, was an Ihrem Haus seither gemacht wurde. Genau das entscheidet, wie der Ausweis ausfällt; welche Art bei Ihnen gilt, prüfen wir vorab und kostenlos.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas führt hier klar; für den Ausweis heißt das meistens, dass uns Ihre Gasabrechnungen genügen. Daneben liegt der Anteil der Gebäude am Wärmenetz deutlich über dem Bundesschnitt — und daran entscheidet sich, was nach dem Gaskessel kommt.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
22,9 · Bund 75,9

Gemessen am Bund sind hier bislang sehr wenige Anlagen gemeldet. Für den Energieausweis zählt eigener Strom ohnehin nicht mit, für die Rechnung einer Wärmepumpe dagegen sehr wohl. Den kleinsten Einstieg, das Steckersolargerät, fördert die Stadt sogar selbst.

Kommunaler Wärmeplan
in Arbeit

In Arbeit heißt: einen Zwischenstand gibt es, eine Einteilung, auf die man sich berufen könnte, noch nicht. Ob Ihre Straße an ein Wärmenetz kommt, steht damit noch nicht verbindlich fest — auf den Tisch gehört die Frage trotzdem, bevor eine neue Anlage bestellt wird.

Die Jahrgänge dieses Bestands

Der Gebäudebestand in Gelsenkirchen — viel Vorkriegsbau, noch mehr Wiederaufbau

Wohnstraße in Gelsenkirchen: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
76,8 % vor 1979 errichtet
51,8 % Ein- und Zweifamilienhäuser
22,3 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Gelsenkirchen
39.896
Leerstand
5,4 %
Wohngebäude in Gelsenkirchen nach Baujahr
vor 1919 19,4 %
1919–1948 15,5 %
1949–1978 41,9 %
1979–1990 8,1 %
1991–2000 6,2 %
2001–2010 4,3 %
2011–2019 3,8 %
ab 2020 0,7 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Gelsenkirchen stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Gelsenkirchen entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Gelsenkirchen betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Bevor Sie an der Hülle etwas ändern

Was in Gelsenkirchen an der Fassade genehmigt werden muss

Ausgerechnet dort, wo hier das meiste zu holen ist — Fassade, Fenster, Dach —, redet unter Umständen die Stadt mit. Das eine Regelwerk hängt am einzelnen Gebäude, das andere an einem abgegrenzten Bereich im Stadtplan; förmlich festgelegte Sanierungsgebiete gibt es in Gelsenkirchen mehr als eines.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Gelsenkirchen typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalbehörde der Stadt Gelsenkirchen (Referat Bauordnung und Bauverwaltung, 63/UDB). Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Gelsenkirchen

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Gelsenkirchen hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Gas führt, das Netz zieht nach

Heizen in Gelsenkirchen — und die eine Frage, die noch offen ist

Womit in Gelsenkirchen geheizt wird

Gelsenkirchen Bundesweit

Gas 66,4 % 53,9 %
Fernwärme 19,5 % 6,6 %
Öl 6 % 24,7 %
Strom 3,8 % –
Wärmepumpe 1,8 % 4,2 %
Holz 1,2 % –
Kohle 0,7 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 19,5 % liegt der Fernwärmeanteil in Gelsenkirchen deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns an, wie weit die kommunale Wärmeplanung in Ihrem Stadtteil gediehen ist, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Versorger und Netz in Gelsenkirchen

Örtliches Stadtwerk
Emscher Lippe Energie GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Gelsenkirchen zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Gelsenkirchen derzeit 6.102 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 22,9 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Plan entsteht gerade

Wärmeplanung in Gelsenkirchen: ein Entwurf mit Gebieten, noch ohne Beschluss

Kommunaler Wärmeplan

in Arbeit

Gelsenkirchen arbeitet am kommunalen Wärmeplan. Der Entwurf teilt die Stadt bereits in Gebiete ein, ein abschließender Beschluss liegt aber noch nicht vor — nachsehen lässt sich also schon etwas, verlassen kann man sich noch nicht darauf. Für Ihre Straße heißt das: Was dort steht, ist ein Zwischenstand, keine Zusage.

Wärmeplan der Stadt Gelsenkirchen

Das ist kein Grund zu warten, aber einer, die absehbare Einteilung mitzudenken: Wer jetzt eine Heizung ersetzt, legt sich für die nächsten zwei Jahrzehnte fest. Wir sehen uns vor der Empfehlung an, wie weit die Planung in Ihrem Stadtteil ist.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Alle drei zahlen

Förderung in Gelsenkirchen — und wofür die Stadt selbst zahlt

Bund und Land fördern hier wie überall in Nordrhein-Westfalen. Bemerkenswert ist die dritte Ebene: Gelsenkirchen legt eigenes Geld für die Gebäudehülle dazu, für Dämmung, Fenster und Haustür — also genau dort, wo eine Sanierung in diesem Bestand meistens anfängt. Was sich davon mit den Mitteln von Bund und Land verträgt, klären wir vor dem ersten Antrag.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Nordrhein-Westfalen

  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag)

    Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit: 2.000 Euro; Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit: 200 Euro je Gerät beziehungsweise Gerätepaar und Raum maximal 1.000 Euro

    Zum Programm
  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag) nur Mehrfamilienhäuser (drei oder mehr Wohneinheiten) im Bestand

    Erdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter, Förderhöchstgrenze 15.000 Euro

    Zum Programm
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung NRW.BANK · zinsgünstiges Darlehen

    Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja: Eine Kumulierung von progres.nrw - Klimaschutztechnik mit Bundesmitteln der BAFA oder der KfW ist in der Regel möglich; das Kumulierungsverbot gilt nur für andere Förderprogramme des Landes NRW.

Stadt Gelsenkirchen

  • Förderprogramm für energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle Stadt Gelsenkirchen (Referat Umwelt) · Zuschuss

    10–30 €/m² Dämmung, 25–50 €/m² Fenster, 250 € je Haustür; kombinierbar bis 3.500 € (EFH) bzw. 10.500 € (MFH)

    Zum Angebot
  • Förderung von Stecker-Solargeräten Stadt Gelsenkirchen · Zuschuss

    100 Euro pro Anlage, maximal ein Gerät je Wohneinheit

    Zum Angebot

Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir — auch dann, wenn Sie zusätzlich eines dieser Programme nutzen.

Kommt es auf die Lage an?

Die Bezirksgrenze ist nicht die Grenze, auf die es ankommt

Zwei Antworten stehen hier nebeneinander, und daher kommt das Missverständnis: Für den Ausweis zählt das Gebäude, für die Genehmigung die Fläche, auf der es steht. Die Grenzen, die dabei wirklich etwas ändern, verlaufen enger als die Stadtbezirke — sie folgen keinem Ortsnamen, sondern einem Plan, und hören mitten in einem Viertel auf. Deshalb fragen wir nach der Straße und nicht nach dem Bezirk.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

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Wie weit die Wege hier sind

Gelsenkirchen und die Städte ringsum

Die Städte liegen hier so dicht beieinander, dass manches über die Grenze hinweg geregelt wird — die Wärmeplanung etwa betreibt Gelsenkirchen gemeinsam mit Nachbarstädten, weil die Versorgungsnetze nicht an der Stadtgrenze enden. Wir fahren ohnehin hin: Zur geförderten Beratung kommen wir zu Ihnen, und der Verbrauchsausweis braucht gar keinen Termin.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Essen rund 9 km
  2. Bochum rund 9 km
  3. Herne rund 9 km
  4. Gladbeck rund 10 km
  5. Herten rund 10 km
  6. Bottrop rund 12 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Was uns hier am häufigsten erreicht

Was Gelsenkirchener Eigentümer und Vermieter fragen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Gelsenkirchen wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Essen, Bochum, Herne, Gladbeck, Herten, Bottrop und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Gelsenkirchen sowie zu Gebietseinteilung, abgerufen am 23. September 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Gelsenkirchen bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete (1), Sanierungsgebiete (2). Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 28. September 2026.
  • Landesförderung Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Stand der Wärmeplanung, sobald ein Beschluss vorliegt.

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