DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Für Eigentümer in Bottrop und Kirchhellen

Energieberatung in Bottrop – Ihr Energieberater vor Ort

  • Termin bei Ihnen, überall in Bottrop
  • Die Netzfrage klären wir vorher
  • Die Förderanträge gehen von uns raus

Die meisten Häuser in Bottrop stammen aus einer Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung, und ein Teil von ihnen bezieht seine Wärme aus dem Netz — die meisten nicht. Wir sehen uns Ihr Haus an und schreiben auf, was zuerst zu tun ist und woher die Wärme künftig kommen kann.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Bei welchem Bottroper Haus sollen wir anfangen?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Bottrop bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

bottrop@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Bevor das erste Geld ausgegeben wird

Energieberatung in Bottrop: zwei Fragen, ein Termin

Ein Berater kommt zu Ihnen, geht durch das Haus und hält danach schriftlich fest, welcher Schritt sich zuerst trägt. In Bottrop gehört eine zweite Frage dazu: ob für Ihre Adresse ein Anschluss ans Wärmenetz vorgesehen ist. Erst beides zusammen ergibt, welche Anlage überhaupt in Betracht kommt — und vom Honorar übernimmt die BAFA die Hälfte.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Bottrop typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Bottrop und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Wer zahlt, wer beantragt

Förderservice für Bottrop: eine Auskunft ist noch kein Antrag

Die großen Zuschüsse kommen vom Bund, Nordrhein-Westfalen legt Festbeträge für einzelne Techniken und ein zinsgünstiges Darlehen daneben. Eine kostenlose Auskunft bekommen Sie in Bottrop auch ohne uns — nur stellt sie keinen Antrag, führt keinen Nachweis und hält keine Frist. Genau das übernehmen wir, und eingereicht wird, bevor Sie eine Firma beauftragen.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Die Firma hat zugesagt, der Antrag war nie draußen
  • Ein Landesprogramm hätte gepasst und blieb unbekannt
  • Zwei Töpfe vertragen sich nicht, bemerkt wird es spät
  • Alles gebaut, alles bezahlt — und der Nachweis fehlt

Mit unserem Förderservice

  • Wir sehen Bund und Land in einem Durchgang durch
  • Wir schreiben den Antrag, Sie setzen die Unterschrift
  • Erst geht der Antrag raus, dann der Auftrag
  • Bis zur Auszahlung bleiben wir zuständig

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Bevor das Inserat online geht

Energieausweis in Bottrop: welche Art gilt, klären wir vorher

Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Abrechnungen — dafür muss niemand ins Haus. Ob für Ihr Gebäude beide Arten in Frage kommen oder nur eine, entscheidet sich am Datum des Bauantrags, an der Zahl der Wohnungen und daran, was seitdem am Haus gemacht wurde. Diese Frage beantworten wir vor der Bestellung und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was danach noch zu messen ist

Womit wir Bottroper Eigentümern außerdem weiterhelfen

Einen Teil dieser Arbeiten geben wir an Partnerbüros weiter, mit denen wir dauerhaft zusammenarbeiten. Welches Büro zu Ihnen kommt, sagen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — die Förderbank zahlt hier nur aus, wenn eine gelistete Fachperson das Zielniveau festlegt, die Ausführung begleitet und am Ende unterschreibt. Diese Person bringen wir mit.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — die Kamera zeigt, an welchen Stellen die Wärme durch Wand, Dach oder Fensteranschluss nach draußen geht. Der Termin gehört in eine kalte Woche, sonst ist auf dem Bild nichts zu erkennen.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür, und danach steht als Messwert im Protokoll, wie viel Luft das Gebäude ungewollt austauscht. Die undichten Stellen finden wir im selben Termin.
  • Stromspar-Beratung — wir nehmen auf, welches Gerät bei Ihnen wie lange läuft, und trennen dann sauber: Was gehört abgeschaltet, was ersetzt, und was lohnt beides nicht.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — welche Anlage zu Ihrem Haus passt und wie groß sie ausfallen muss. Bei einem Gebäude, an dem noch nichts gedämmt ist, fällt diese Rechnung anders aus als danach — deshalb gehört sie in den Fahrplan und nicht davor.

Ihr Anliegen steht nicht dabei? Eine Zeile genügt uns

24.512Wohngebäude in Bottrop (Zensus 2022)
8Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was über Bottrop erhoben ist

Was diese Werte für Ihr Haus bedeuten

Wohngebäude vor 1979 errichtet
66,7 %

Bei einem Haus aus dieser Zeit steht zuerst die Frage im Raum, welche Ausweisart überhaupt zulässig ist. Wir sehen das vor der Bestellung kostenlos für Sie nach.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas steht vorn, ist hier aber nicht die einzige Antwort: Fernwärme, Öl, Strom und Wärmepumpen kommen daneben alle vor. Für den Ausweis heißt das lediglich, welche Abrechnung wir von Ihnen brauchen. Für eine neue Anlage heißt es, dass die Empfehlung nicht für die ganze Stadt gleich ausfällt.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
51,3 · Bund 75,9

Je Einwohner sind hier weniger Anlagen gemeldet als im Bundesgebiet. Was auf Ihrem Dach möglich wäre, steht in dieser Zahl nicht. Beim Energieausweis bleibt Solarstrom ohnehin außen vor — sobald über eine Wärmepumpe gesprochen wird, gehört er in die Rechnung.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Beschlossen heißt: Die Stadt hat sich festgelegt und ist daran gebunden — Sie sind es nicht. Für Sie ist der Plan trotzdem die Grundlage der Frage, ob an Ihrer Straße mit einem Wärmenetz zu rechnen ist. Wir sehen dort nach, bevor wir zu einer Anlage raten.

Älter als der erste Wärmeschutz

Wie in Bottrop gebaut wurde — und was davon im Ausweis ankommt

Wohnstraße in Bottrop: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
66,7 % vor 1979 errichtet
67,7 % Ein- und Zweifamilienhäuser
36 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Bottrop
24.512
Leerstand
3,2 %
Wohngebäude in Bottrop nach Baujahr
vor 1919 17 %
1919–1948 10,8 %
1949–1978 38,9 %
1979–1990 12,5 %
1991–2000 9,2 %
2001–2010 6,2 %
2011–2019 4,7 %
ab 2020 0,7 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Bottrop stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Bottrop entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Bottrop betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Erst fragen, dann dämmen

Denkmalschutz, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiet: was in Bottrop wo gilt

Zwei dieser drei Fragen hängen an dem Stück Stadt, in dem Ihr Haus steht: an den Gebieten mit Erhaltungssatzung und an einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die dritte, der Denkmalschutz, ändert am meisten. Unter ihn fallen in Bottrop auch mehrere Bergarbeitersiedlungen und die Gartenstadt Welheim, jeweils als Denkmalbereich.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Bottrop typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalbehörde der Stadt Bottrop (Stadtplanungsamt). Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Bottrop

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Bottrop hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Bottrop unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Ans Netz oder für sich allein

Heizen in Bottrop hängt auch daran, wo Ihr Haus steht

Womit in Bottrop geheizt wird

Bottrop Bundesweit

Gas 58,9 % 53,9 %
Fernwärme 16,2 % 6,6 %
Öl 10,1 % 24,7 %
Strom 6,8 % –
Wärmepumpe 5,4 % 4,2 %
Kohle 1,2 % –
Holz 0,9 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 16,2 % liegt der Fernwärmeanteil in Bottrop deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Wer in Bottrop liefert — und welche Rechnung wir brauchen

Fernwärme-Netzbetreiber
Iqony Fernwärme GmbH
Grundversorger Strom
Emscher Lippe Energie GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Bottrop derzeit 6.084 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 51,3 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Plan liegt vor

Der Bottroper Wärmeplan: die Weiche steht vor der Heizung

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Bottrop hat den kommunalen Wärmeplan am 7. Juli 2026 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Bottrop

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Wer hier was beisteuert

Was für Ihr Vorhaben in Bottrop zusammenkommt

Die Zuschüsse für die Arbeit am Haus kommen vom Bund — für die Beratung, für Dach, Fenster und Wände, für die neue Heizung; über die Steuer führt daneben ein eigener Weg. Nordrhein-Westfalen fördert nicht die ganze Breite, sondern einzelne Techniken mit festen Beträgen, und verbilligt im Übrigen den Kredit; mit der Bundesförderung verträgt sich das in aller Regel. Bottrop selbst legt derzeit kein eigenes Geld dazu, sondern berät — den Antrag beim Bund oder beim Land nimmt Ihnen das nicht ab. Was zu Ihrem Vorhaben passt, sortieren wir vor dem ersten Antrag.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Nordrhein-Westfalen

  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag)

    Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit: 2.000 Euro; Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit: 200 Euro je Gerät beziehungsweise Gerätepaar und Raum maximal 1.000 Euro

    Zum Programm
  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag) nur Mehrfamilienhäuser (drei oder mehr Wohneinheiten) im Bestand

    Erdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter, Förderhöchstgrenze 15.000 Euro

    Zum Programm
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung NRW.BANK · zinsgünstiges Darlehen

    Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja: Eine Kumulierung von progres.nrw - Klimaschutztechnik mit Bundesmitteln der BAFA oder der KfW ist in der Regel möglich; das Kumulierungsverbot gilt nur für andere Förderprogramme des Landes NRW.

Stadt Bottrop

  • Kostenlose Energieberatung Stadt Bottrop gemeinsam mit der GREENZERO GmbH (ehemals Innovation City Management GmbH) · kostenlose Beratung

    Beratung zu Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaik und Wärmepumpen; bis zum Jahresende verlängert

    Zum Angebot
1 Programm ohne laufende Antragstellung

Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir — auch dann, wenn Sie zusätzlich eines dieser Programme nutzen.

Wird uns oft geschrieben

Zwei Antworten auf die Frage nach dem Stadtteil

Die Stadtteile weiter unten sind sehr verschieden entstanden: In einem begann die planmäßige Bebauung erst spät und brachte vor allem Häuser für eine Familie, ein anderer ist nach und nach um neue Wohnflächen herum gewachsen. Für die Frage, welchen Ausweis Sie brauchen, ändert das nichts. Für das, was Sie am Haus verändern dürfen, kann die Antwort schon mitten im Viertel eine andere werden.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Bottrop

  • Kirchhellen Einfamilienhausbebauung, planmäßig erst seit Mitte der 1960er Jahre
  • Eigen durch neue Wohnbauflächen gewachsen, Neubebauung 1½- bis 2½-geschossig
  • Boy/Welheim Gartenstadtsiedlung Welheim von 1913 bis 1923, individuelle Haustypen mit Garten

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Stadtmitte · Batenbrock.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Nicht an der Stadtgrenze zu Ende

Was hinter der Bottroper Stadtgrenze anders ist

Zur geförderten Beratung fahren wir auch in die Nachbarstädte. Was sich dort ändert, sind nicht unsere Wege, sondern die Regeln: Jede dieser Städte führt ihren eigenen Wärmeplan und ihre eigenen Satzungen. Wo wir zu einer davon schon eine eigene Seite haben, führt die Liste darunter hin — und der Verbrauchsausweis braucht ohnehin keinen Termin.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Gladbeck rund 7 km
  2. Oberhausen rund 8 km
  3. Essen rund 10 km
  4. Mülheim an der Ruhr rund 11 km
  5. Gelsenkirchen rund 12 km
  6. Dinslaken rund 14 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Vorab geklärt

Fragen, die vor dem Termin in Bottrop aufkommen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Bottrop wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Gladbeck, Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Dinslaken und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Bottrop, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Bottrop bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche (1), geschützte Bereiche (2), geschützte Bereiche (3), geschützte Bereiche (4), geschützte Bereiche (5), geschützte Bereiche (6), Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Bottrop, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Kirchhellen, Eigen · Boy/Welheim.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 12. September 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 2. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

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