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Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenDie meisten Häuser in Bottrop stammen aus einer Zeit vor der ersten Wärmeschutzverordnung, und ein Teil von ihnen bezieht seine Wärme aus dem Netz — die meisten nicht. Wir sehen uns Ihr Haus an und schreiben auf, was zuerst zu tun ist und woher die Wärme künftig kommen kann.
Wir melden uns am nächsten Werktag bei Ihnen und vereinbaren den Termin in Bottrop.
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Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
Ein Berater kommt zu Ihnen, geht durch das Haus und hält danach schriftlich fest, welcher Schritt sich zuerst trägt. In Bottrop gehört eine zweite Frage dazu: ob für Ihre Adresse ein Anschluss ans Wärmenetz vorgesehen ist. Erst beides zusammen ergibt, welche Anlage überhaupt in Betracht kommt — und vom Honorar übernimmt die BAFA die Hälfte.
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Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Bottrop und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Die großen Zuschüsse kommen vom Bund, Nordrhein-Westfalen legt Festbeträge für einzelne Techniken und ein zinsgünstiges Darlehen daneben. Eine kostenlose Auskunft bekommen Sie in Bottrop auch ohne uns — nur stellt sie keinen Antrag, führt keinen Nachweis und hält keine Frist. Genau das übernehmen wir, und eingereicht wird, bevor Sie eine Firma beauftragen.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Abrechnungen — dafür muss niemand ins Haus. Ob für Ihr Gebäude beide Arten in Frage kommen oder nur eine, entscheidet sich am Datum des Bauantrags, an der Zahl der Wohnungen und daran, was seitdem am Haus gemacht wurde. Diese Frage beantworten wir vor der Bestellung und ohne Kosten.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Einen Teil dieser Arbeiten geben wir an Partnerbüros weiter, mit denen wir dauerhaft zusammenarbeiten. Welches Büro zu Ihnen kommt, sagen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.
Bei einem Haus aus dieser Zeit steht zuerst die Frage im Raum, welche Ausweisart überhaupt zulässig ist. Wir sehen das vor der Bestellung kostenlos für Sie nach.
Gas steht vorn, ist hier aber nicht die einzige Antwort: Fernwärme, Öl, Strom und Wärmepumpen kommen daneben alle vor. Für den Ausweis heißt das lediglich, welche Abrechnung wir von Ihnen brauchen. Für eine neue Anlage heißt es, dass die Empfehlung nicht für die ganze Stadt gleich ausfällt.
Je Einwohner sind hier weniger Anlagen gemeldet als im Bundesgebiet. Was auf Ihrem Dach möglich wäre, steht in dieser Zahl nicht. Beim Energieausweis bleibt Solarstrom ohnehin außen vor — sobald über eine Wärmepumpe gesprochen wird, gehört er in die Rechnung.
Beschlossen heißt: Die Stadt hat sich festgelegt und ist daran gebunden — Sie sind es nicht. Für Sie ist der Plan trotzdem die Grundlage der Frage, ob an Ihrer Straße mit einem Wärmenetz zu rechnen ist. Wir sehen dort nach, bevor wir zu einer Anlage raten.
| vor 1919 | 17 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 10,8 % | |
| 1949–1978 | 38,9 % | |
| 1979–1990 | 12,5 % | |
| 1991–2000 | 9,2 % | |
| 2001–2010 | 6,2 % | |
| 2011–2019 | 4,7 % | |
| ab 2020 | 0,7 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Bottrop stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Bottrop entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Bottrop betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Zwei dieser drei Fragen hängen an dem Stück Stadt, in dem Ihr Haus steht: an den Gebieten mit Erhaltungssatzung und an einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die dritte, der Denkmalschutz, ändert am meisten. Unter ihn fallen in Bottrop auch mehrere Bergarbeitersiedlungen und die Gartenstadt Welheim, jeweils als Denkmalbereich.
Zuständig: Untere Denkmalbehörde der Stadt Bottrop (Stadtplanungsamt). Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Bottrop hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.
Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.
Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.
Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.
Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.
Als Ganzes geschützt sind in Bottrop unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde.
Bottrop Bundesweit
| Gas | 58,9 % | 53,9 % | |
|---|---|---|---|
| Fernwärme | 16,2 % | 6,6 % | |
| Öl | 10,1 % | 24,7 % | |
| Strom | 6,8 % | – | |
| Wärmepumpe | 5,4 % | 4,2 % | |
| Kohle | 1,2 % | – | |
| Holz | 0,9 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
Mit 16,2 % liegt der Fernwärmeanteil in Bottrop deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.
Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Bottrop derzeit 6.084 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 51,3 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
beschlossen
Bottrop hat den kommunalen Wärmeplan am 7. Juli 2026 beschlossen.
Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Die Zuschüsse für die Arbeit am Haus kommen vom Bund — für die Beratung, für Dach, Fenster und Wände, für die neue Heizung; über die Steuer führt daneben ein eigener Weg. Nordrhein-Westfalen fördert nicht die ganze Breite, sondern einzelne Techniken mit festen Beträgen, und verbilligt im Übrigen den Kredit; mit der Bundesförderung verträgt sich das in aller Regel. Bottrop selbst legt derzeit kein eigenes Geld dazu, sondern berät — den Antrag beim Bund oder beim Land nimmt Ihnen das nicht ab. Was zu Ihrem Vorhaben passt, sortieren wir vor dem ersten Antrag.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit: 2.000 Euro; Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit: 200 Euro je Gerät beziehungsweise Gerätepaar und Raum maximal 1.000 Euro
Zum ProgrammErdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter, Förderhöchstgrenze 15.000 Euro
Zum ProgrammZinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
Zum ProgrammBeratung zu Sanierung, Heizungstausch, Photovoltaik und Wärmepumpen; bis zum Jahresende verlängert
Zum AngebotDie Stadtteile weiter unten sind sehr verschieden entstanden: In einem begann die planmäßige Bebauung erst spät und brachte vor allem Häuser für eine Familie, ein anderer ist nach und nach um neue Wohnflächen herum gewachsen. Für die Frage, welchen Ausweis Sie brauchen, ändert das nichts. Für das, was Sie am Haus verändern dürfen, kann die Antwort schon mitten im Viertel eine andere werden.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Stadtmitte · Batenbrock.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Zur geförderten Beratung fahren wir auch in die Nachbarstädte. Was sich dort ändert, sind nicht unsere Wege, sondern die Regeln: Jede dieser Städte führt ihren eigenen Wärmeplan und ihre eigenen Satzungen. Wo wir zu einer davon schon eine eigene Seite haben, führt die Liste darunter hin — und der Verbrauchsausweis braucht ohnehin keinen Termin.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Bottrop wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Gladbeck, Oberhausen, Essen, Mülheim an der Ruhr, Gelsenkirchen, Dinslaken und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.
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