DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater für Eigentümer in Gera

Energieberatung in Gera – Ihr Energieberater vor Ort

  • Vor-Ort-Termin in Gera und Umgebung
  • Am Ende ein Fahrplan, keine Vermutung
  • Bund und Land prüfen wir beide durch

Ein Berater sieht sich Ihr Haus an und hält danach schriftlich fest, welche Arbeit zuerst etwas bringt und welche warten kann. In Gera steht der ältere Teil des Bestands klar vorn — und dort liegt der größere Hebel meist in der Gebäudehülle, nicht in der Heizung.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Beratung, Förderung oder Ausweis — was steht in Gera an?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Gera bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

gera@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Erst aufnehmen, dann empfehlen

Energieberatung in Gera: der Fahrplan für Ihr Haus

Ein Berater geht mit Ihnen durch Keller, Wände, Fenster und Dach und schreibt anschließend auf, welche Maßnahme sich zuerst rechnet und welche sich anschließt. Vom Honorar trägt der Bund die Hälfte und verrechnet sie sofort; den Antrag dafür schreiben wir, bevor der Termin steht.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Gera typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Gera und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Was zusammengeht und was nicht

Förderservice in Gera: erst der Antrag, dann der Auftrag

Geld für Ihre Sanierung kommt aus mehr als einer Richtung: Der Bund zahlt Zuschüsse, über die Thüringer Aufbaubank läuft ein zinsgünstiger Kredit. Beide haben eigene Formulare und eigene Fristen, und beim Zuschuss zählt der Zeitpunkt doppelt — wer erst beauftragt und dann beantragt, geht leer aus. Wir sorgen dafür, dass jeder Antrag rechtzeitig draußen ist, und begleiten ihn bis zur Auszahlung.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Auftrag ist unterschrieben, der Antrag noch nicht
  • Niemand prüft, ob Zuschuss und Kredit sich vertragen
  • Am Ende fehlt eine Unterlage, und die Auszahlung stockt
  • Die Frist verstreicht, während das Gerüst noch steht

Mit unserem Förderservice

  • Wir suchen heraus, was bei Ihnen in Frage kommt
  • Wir reichen ein, bevor Sie jemanden beauftragen
  • Ob Kredit und Zuschuss zusammengehen, klären wir vorab
  • Die Nachweise bringen wir bis zur Auszahlung durch

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Sobald der Verkauf konkret wird

Energieausweis für Ihr Haus in Gera — online bestellt

Für den Verbrauchsausweis genügen die Heizkostenabrechnungen aus Ihrem Ordner; anreisen muss dafür niemand, das Ergebnis kommt als PDF. Bei einem alten Haus stehen allerdings nicht immer beide Arten zur Wahl — welche bei Ihnen zulässig ist, sagen wir Ihnen vorab und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Was am selben Haus sonst noch ansteht

Was in Gera oft mit dazukommt

Einen Teil davon führen feste Partnerbüros aus der Region aus. Wer zu Ihnen kommt, erfahren Sie vor der Beauftragung und nicht danach.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Nachweise und Baubegleitung für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer sein Haus auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, braucht eine zugelassene Fachperson, die die Planung begleitet und die Ausführung bestätigt. Diese Kette übernehmen wir vom ersten Entwurf bis zur Abnahme.
  • Wärmebrückennachweis mit Thermografie — an einem kalten Tag zeigt die Wärmebildkamera, an welchen Stellen die Fassade Wärme abgibt: Rollladenkästen, Fensteranschlüsse, Anschlüsse zum Dach. Ist es draußen mild, bleibt das Bild ohne Aussage, deshalb hat diese Aufnahme ihre Jahreszeit.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür erzeugt Über- und Unterdruck, und jede Fuge, durch die Luft nachströmt, lässt sich dabei aufspüren. Im Protokoll steht am Ende ein gemessener Wert und eine Liste der Stellen, an denen nachgearbeitet gehört.
  • Stromspar-Beratung — wir nehmen auf, welche Geräte im Haushalt dauerhaft ziehen und welche nur selten laufen. Ein Teil davon lässt sich noch am selben Abend ändern, der Rest beim nächsten Neukauf.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — ob eine Anlage zu Ihrem Haus passt und wie groß sie ausfallen muss, rechnen wir aus dem tatsächlichen Wärmebedarf. Weil in Gera ein Teil der Gebäude am Wärmenetz hängt, gehört zu dieser Rechnung auch die Frage, was an Ihrer Straße möglich ist.

Nichts Passendes dabei? Schreiben Sie uns kurz

15.618Wohngebäude in Gera (Zensus 2022)
5Förderprogramme geprüft
in ArbeitKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Zahlen zum Bestand in Gera

Woran wir uns in Gera zuerst orientieren

Wohngebäude vor 1979 errichtet
64,3 %

Mehr als die Hälfte der Wohngebäude entstand, bevor es überhaupt Vorschriften zum Wärmeschutz gab. Für Ihr Gebäude entscheidet das noch nichts — es kommt darauf an, was seitdem daran gemacht wurde. Welche Ausweisart bei Ihnen zulässig ist, prüfen wir vor der Bestellung und ohne Kosten.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas versorgt die meisten Häuser; an zweiter Stelle steht das Wärmenetz, und dessen Anteil liegt über dem bundesweiten Wert. Für den Ausweis zählt allein, womit Ihr Haus beheizt wird; für einen Wechsel zählt, was an Ihrer Adresse überhaupt zur Verfügung steht.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
34,5 · Bund 75,9

Auf die Einwohner gerechnet sind hier weniger Anlagen registriert als im Bundesgebiet — das ist eine Meldezahl und keine Aussage über freie Dächer. Auf den Energieausweis wirkt sie sich nicht aus, der rechnet Wärme. In die Frage, ob eine Wärmepumpe sich im Betrieb trägt, geht sie dagegen ein: Wie viel Strom vom eigenen Dach kommt, verschiebt die laufenden Kosten spürbar.

Kommunaler Wärmeplan
in Arbeit

Die Stadt arbeitet daran, beschlossen ist noch nichts. Einen Entwurf mit Gebieten gibt es, verlassen kann man sich auf ihn noch nicht. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was sich heute schon entscheiden lässt und was Sie sinnvollerweise offenhalten.

Erst die Frage, dann die Anlage

Vor dem Heizungstausch in Gera steht eine Frage ans Netz

Womit in Gera geheizt wird

Gera Bundesweit

Gas 60,3 % 53,9 %
Fernwärme 15,6 % 6,6 %
Öl 13,4 % 24,7 %
Wärmepumpe 3,2 % 4,2 %
Holz 2,9 % –
Strom 1,7 % –
Kohle 1,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 15,6 % liegt der Fernwärmeanteil in Gera deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns an, wie weit die kommunale Wärmeplanung in Ihrem Stadtteil gediehen ist, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Ihr Versorger in Gera — ein Name, zwei Rollen

Örtliches Stadtwerk
Energieversorgung Gera GmbH

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Gera zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Gera derzeit 3.273 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 34,5 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Blick auf die Baujahre

Wann in Gera gebaut wurde — der älteste Teil ist der größte

Wohnstraße in Gera: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
64,3 % vor 1979 errichtet
59,1 % Ein- und Zweifamilienhäuser
20,4 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Gera
15.618
Leerstand
11,5 %
Wohngebäude in Gera nach Baujahr
vor 1919 25,7 %
1919–1948 19,9 %
1949–1978 18,7 %
1979–1990 8,6 %
1991–2000 15 %
2001–2010 7,6 %
2011–2019 3,8 %
ab 2020 0,7 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Gera stammt aus den Jahren vor 1919.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Gera entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Gera betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Vorher fragen, nicht nachher

Denkmalschutz und Sanierungsgebiete — was das für Ihr Haus in Gera heißt

Unten stehen zwei Dinge nebeneinander, und sie stellen verschiedene Fragen. Das eine gilt dem Gebäude, allein oder als Teil eines Ensembles: Ist es ein Baudenkmal, ändert sich die Lage von Grund auf — bis dahin, dass beim Verkauf gar kein Ausweis nötig ist. Das andere gilt ganzen Quartieren, in denen die Stadt die Erneuerung steuert und deshalb bei Bauvorhaben und Verkäufen in aller Regel mitzeichnet. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, sagt Ihnen die Behörde, die unten steht; in welchem Gebiet es liegt, die Stadt.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Gera typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Gera. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Gera

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Als Ganzes geschützte Bereiche

Als Ganzes geschützt sind in Gera unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde. Trägt ein Bereich den Namen eines Stadtteils, ist damit nicht unbedingt der ganze Stadtteil gemeint.

  • Erweitertes Stadtzentrum – nördliche Innenstadt (Ensemble)

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen, und ebenso ein Haus in einem geschützten Bereich.

Die Planung läuft

Was die Wärmeplanung in Gera heute noch offenlässt

Kommunaler Wärmeplan

in Arbeit

Gera arbeitet am kommunalen Wärmeplan. Der Entwurf teilt die Stadt bereits in Gebiete ein, ein abschließender Beschluss liegt aber noch nicht vor — nachsehen lässt sich also schon etwas, verlassen kann man sich noch nicht darauf. Für Ihre Straße heißt das: Was dort steht, ist ein Zwischenstand, keine Zusage.

Das ist kein Grund zu warten, aber einer, die absehbare Einteilung mitzudenken: Wer jetzt eine Heizung ersetzt, legt sich für die nächsten zwei Jahrzehnte fest. Wir sehen uns vor der Empfehlung an, wie weit die Planung in Ihrem Stadtteil ist.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Geschenkt und geliehen

Woher das Geld für Ihre Sanierung in Gera kommt

Vom Bund kommen Zuschüsse, und daneben steht ein Weg, der ohne Förderantrag auskommt und über die Steuererklärung läuft. Thüringen hilft anders: mit einem zinsgünstigen Kredit, also mit Geld auf Zeit statt mit einem Betrag, der Ihnen bleibt. Ob sich Kredit und Zuschuss beim selben Vorhaben verbinden lassen, sagen die Bedingungen nicht ausdrücklich — wir klären das, bevor der erste Antrag hinausgeht.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Thüringen

  • EigenheimPlus Thüringer Aufbaubank (TAB) · zinsgünstiger Kredit

    Finanzierungsanteil bis zu 100 % der Kosten, Finanzierungsbetrag 5.000,00 EUR, max. 150.000,00 EUR

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Die Thüringer Aufbaubank gibt für EigenheimPlus eine Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen an; BEG oder KfW werden dabei nicht ausdrücklich genannt.

Die häufigste Rückfrage

Was Ihr Ortsteil in Gera über Ihr Haus sagt — und was nicht

Die Ortsteile unten liegen weit auseinander: ein Denkmalensemble mit rund hundert Villen im einen, eine Großsiedlung aus DDR-Zeiten im anderen, dazwischen geschlossene städtische Straßenzüge. Für die Frage, welchen Ausweis Sie brauchen, ändert der Ortsteil trotzdem nichts. Für das, was Sie am Haus verändern dürfen, kann die Adresse den Ausschlag geben.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Gera

  • Lusan Großsiedlung aus den Stadterweiterungen der DDR-Zeit
  • Innenstadt in der nördlichen Innenstadt ein Denkmalensemble mit rund 100 repräsentativen Villenbauten und großzügigen Gärten
  • Debschwitz geschlossene städtische Bebauung

Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Ostviertel, Leumnitz und Südhang · Bieblach-Ost.

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Auch jenseits der Landesgrenze

Wir fahren auch über die Landesgrenze

Was der Bund zuschießt, gilt an jeder dieser Adressen gleich. Beim Landesprogramm ist das anders: Mehrere Orte aus der Liste unten liegen schon in Sachsen oder in Sachsen-Anhalt, wo eigene Landesregeln greifen. Zur geförderten Beratung kommen wir trotzdem hin — und für den Verbrauchsausweis muss ohnehin niemand anreisen.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Zeitz rund 19 km
  2. Crimmitschau rund 22 km
  3. Greiz rund 26 km
  4. Zeulenroda-Triebes rund 27 km
  5. Werdau rund 27 km
  6. Altenburg rund 27 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Bevor Sie schreiben

Fragen aus Gera, kurz beantwortet

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Gera wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Zeitz, Crimmitschau, Greiz, Zeulenroda-Triebes, Werdau, Altenburg und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Gera sowie zu Gebietseinteilung, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Gera bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, geschützte Bereiche, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 29. September 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Gera, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Lusan, Innenstadt · Debschwitz.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Landesförderung Thüringen: Thüringer Aufbaubank, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 5. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Stand der Wärmeplanung, sobald ein Beschluss vorliegt.

Beratung in GeraVor-Ort-Termin ab 650 €
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