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Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenEin Berater kommt zu Ihnen, nimmt das Gebäude auf und schreibt danach auf, welche Arbeit sich zuerst trägt und welche warten kann. Koblenzer Häuser ähneln einander im Baujahrzehnt und in der Heizung — was sie unterscheidet, ist das, was seit dem Bau an ihnen gemacht wurde.
Wir melden uns am nächsten Werktag bei Ihnen und vereinbaren den Termin in Koblenz.
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Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
Wir sehen uns das Gebäude vom Dach bis in den Heizungskeller an, fragen nach früheren Umbauten und nach Ihren Abrechnungen. Daraus wird ein Fahrplan: jede Maßnahme an ihrem Platz, mit Kosten und mit der Förderung, die dazugehört — den Antrag auf die Beratungsförderung stellen wir vorher.
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Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Koblenz und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Gefördert wird nicht, was gebaut wurde, sondern was rechtzeitig beantragt war — deshalb entscheidet hier der Zeitpunkt mehr als das Formular. Wir prüfen vorab, was für Ihr Vorhaben überhaupt zusammenpasst, reichen ein, solange noch nichts vergeben ist, und führen die Nachweise bis zur Auszahlung.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis reichen uns Ihre Heizkostenabrechnungen, vorbeikommen muss dafür niemand. Ob Sie ihn nehmen dürfen, hängt am Gebäude — und steht Ihres unter Denkmalschutz, kann die Antwort sogar lauten, dass Sie überhaupt keinen brauchen. Wir klären das vor der Bestellung, ohne Kosten.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Einen Teil davon führen Partnerbüros aus der Umgebung für uns aus. Wer zu Ihnen kommt, steht fest, bevor Sie zusagen.
Häuser aus dieser Zeit sind ohne Dämmung gebaut worden. Ob Ihres heute noch so dasteht, hängt allein daran, was seither daran gemacht wurde — und das spielt auch hinein, welcher Ausweis für Sie gilt. Wir sehen es vor der Bestellung nach, kostenlos.
Gas steht hier bei den allermeisten Gebäuden im Keller. Für den Verbrauchsausweis macht das die Sache einfach: eine Abrechnung, ein Energieträger. Für eine Sanierung sagt es dagegen wenig — was sich trägt, entscheidet sich an der Hülle und an dem, was für Ihr Gebiet geplant ist.
Der Wert zählt Anlagen je Einwohner und liegt hier unter dem Bundeswert; über das einzelne Dach sagt er nichts. Im Energieausweis taucht der Strom vom Dach ohnehin nicht auf. Sobald eine Wärmepumpe zur Debatte steht, rechnen wir ihn mit.
Weil der Rat ihn beschlossen hat, ist die Gebietseinteilung keine Absichtserklärung mehr. Für Ihr Grundstück heißt das: Vor dem Heizungstausch lässt sich nachschlagen, welche Versorgung dort vorgesehen ist — und diese Auskunft ist mehr wert als jede Faustregel.
| vor 1919 | 12,8 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 10,8 % | |
| 1949–1978 | 46,5 % | |
| 1979–1990 | 11,6 % | |
| 1991–2000 | 7,9 % | |
| 2001–2010 | 5,8 % | |
| 2011–2019 | 3,9 % | |
| ab 2020 | 0,6 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Koblenz stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Koblenz entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Koblenz betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Bevor gedämmt oder ein Fenster getauscht wird, lohnt ein Blick darauf, ob am Gebäude Denkmalschutz greift. Er ändert die Rechtslage grundlegend.
Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde der Stadtverwaltung Koblenz. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Koblenz Bundesweit
| Gas | 82,7 % | 53,9 % | |
|---|---|---|---|
| Öl | 7,2 % | 24,7 % | |
| Strom | 3,5 % | – | |
| Wärmepumpe | 2,9 % | 4,2 % | |
| Fernwärme | 2,4 % | 6,6 % | |
| Holz | 0,8 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
82,7 % der Gebäude in Koblenz heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.
Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Koblenz zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Koblenz derzeit 4.481 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 38,9 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
beschlossen
Koblenz hat den kommunalen Wärmeplan am 14. November 2024 beschlossen. Damit steht fest, welche Gebiete als Wärmenetzgebiet, als Prüfgebiet und als dezentrales Versorgungsgebiet eingestuft sind.
Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Drei Ebenen stehen hier nebeneinander, und nur eine zahlt einen Zuschuss auf die Rechnung: Der Bund fördert die Beratung, die Arbeiten an der Gebäudehülle und den Heizungstausch, und wo kein Zuschuss greift, führt ein Weg über die Steuererklärung. Die Förderbank des Landes stellt kein Geschenk bereit, sondern günstiges Kapital — bei einem ihrer beiden Programme wird ein Teil davon später erlassen. Und das Programm, das Koblenz selbst einmal aufgelegt hatte, nimmt keine neuen Anträge mehr an. Was davon zu Ihrem Vorhaben passt und in welcher Reihenfolge es beantragt wird, klären wir vorab.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden; Tilgungszuschuss bis zu 25 %
Zum ProgrammDarlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar, Zinsfestschreibung für 20 Jahre
Zum ProgrammAn den Koblenzer Stadtteilen lässt sich vor allem eines ablesen: aus welcher Zeit die Häuser dort stammen — dörflicher Kern, Blockstrukturen der Innenstadt, Wiederaufbau, Hochhäuser der Nachkriegsjahrzehnte. Für den Energieausweis ändert das nichts, der hängt an Ihrem Gebäude. Für das, was Sie daran verändern dürfen, kann die Lage dagegen sehr wohl zählen.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Unsere Nachbarorte reihen sich zum größten Teil am selben Fluss auf, flussauf wie flussab; einer liegt landeinwärts. Zur geförderten Vor-Ort-Beratung fahren wir in jeden davon und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus — dafür muss niemand vorbeikommen.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Koblenz wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Lahnstein, Bendorf, Neuwied, Boppard, Andernach, Mayen und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.
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