DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Energieberater in Rostock — Netz oder eigene Anlage?

Energieberatung in Rostock – Ihr Energieberater vor Ort

  • Beratung bei Ihnen vor Ort in Rostock
  • Wärmenetz oder eigene Anlage?
  • Wir beantragen, Sie unterschreiben

Ein Berater kommt zu Ihnen ins Haus, sieht es sich an und schreibt Ihnen auf, welcher Schritt zuerst etwas bringt. In Rostock gehört dazu die Frage, wie es mit der Wärmeversorgung Ihrer Straße weitergeht — hier hängen auffällig viele Gebäude am Netz, und das ändert die Reihenfolge.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Was ist bei Ihnen in Rostock offen?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Rostock bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

rostock@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Bevor die neue Anlage bestellt ist

Energieberatung in Rostock: Reihenfolge statt Bauchgefühl

Wir gehen mit Ihnen durch Keller, Wände, Fenster und Dach und sehen uns an, wie die Heizung dazu passt. Danach steht schriftlich fest, welcher Schritt zuerst kommt und welcher warten kann. Vom Honorar übernimmt die BAFA die Hälfte; den Antrag dafür stellen wir vor dem Termin.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Rostock typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
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Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
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Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Rostock und Umland
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Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Erst der Antrag, dann der Handwerker

Förderservice in Rostock: beantragen, nachweisen, auszahlen lassen

Die Zuschüsse für Beratung, Gebäudehülle und Heizung kommen vom Bund, ein weiterer Teil läuft über die Steuer. Beides hat eigene Regeln, und beides entscheidet sich am Zeitpunkt: Der Antrag muss draußen sein, bevor Sie eine Firma beauftragen. Wir schreiben ihn, halten die Fristen und führen die Nachweise bis zur Auszahlung.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
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Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
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Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
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Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
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Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Der Handwerkervertrag ist unterschrieben, der Antrag noch nicht geschrieben
  • Ein Programm passt, aber niemand hat danach gesucht
  • Die Maßnahme läuft anders als beantragt, und die Zusage wackelt
  • Am Ende fehlt eine Rechnung, und die Auszahlung bleibt stehen

Mit unserem Förderservice

  • Wir suchen heraus, was für Ihr Vorhaben tatsächlich offensteht
  • Der Antrag ist gestellt, bevor eine Firma beauftragt wird
  • Wir halten die Umsetzung an dem, was beantragt wurde
  • Wir bringen die Nachweise durch, bis das Geld da ist

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Wenn verkauft oder neu vermietet wird

Energieausweis in Rostock: online statt Ortstermin

Der Verbrauchsausweis entsteht aus den Abrechnungen, die Ihnen der Versorger ohnehin jedes Jahr schickt — beim Wärmenetz genauso wie beim Gas. Welche Art für Ihr Gebäude zulässig ist, prüfen wir vorab und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Wenn Schätzen nicht mehr reicht

Weitere Arbeiten rund um Ihr Rostocker Haus

Einen Teil davon übernehmen feste Partnerbüros in Rostock und der Umgebung. Wer zu Ihnen kommt, sagen wir Ihnen, bevor etwas beauftragt wird.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Baubegleitung und Nachweise für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer auf Effizienzhaus-Niveau saniert, braucht jemanden mit der passenden Zulassung: für die Planung, für die Kontrolle auf der Baustelle und für die Bestätigung am Schluss. Diese Kette übernehmen wir am Stück.
  • Thermografie und Wärmebrückennachweis — an einem kalten Tag zeigt die Wärmebildkamera, wo die Wärme das Haus verlässt: an Fensteranschlüssen, Rollladenkästen, Balkonplatten. Bei mildem Wetter bleibt das Bild ohne Aussage, deshalb liegt der Termin im Winter.
  • Blower-Door-Test — ein Gebläse in der Haustür zieht Luft durch jede Undichtigkeit, die es im Haus gibt, und macht sie damit auffindbar. Am Ende steht im Protokoll, wie dicht das Gebäude ist und wo nachgearbeitet gehört.
  • Stromspar-Beratung — wir sehen nach, welche Geräte dauerhaft ziehen und welche nur gelegentlich laufen, und trennen die großen Posten von den kleinen. Einiges davon ändern Sie am selben Abend, anderes lohnt erst beim nächsten Neukauf.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — passt eine Anlage zu Ihrem Haus, wie groß muss sie ausgelegt werden, und trägt sie sich im Betrieb? Weil in Rostock für viele Straßen die Wärmeversorgung an einem Netz hängt, gehört diese Frage mit auf den Tisch, bevor wir zu einer eigenen Anlage raten.

Sie brauchen etwas anderes? Sagen Sie uns Bescheid

22.951Wohngebäude in Rostock (Zensus 2022)
5Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Der Ausgangspunkt vor dem Termin

Rostock: was die Zahlen für Sie bedeuten

Wohngebäude vor 1979 errichtet
49,8 %

Knapp die Hälfte der Wohngebäude gehört zu den älteren Baujahren, der Rest ist jünger — ein guter Teil davon deutlich. Für Ihr Haus zählt aber nicht der Durchschnitt, sondern sein eigener Bauantrag, die Zahl seiner Wohnungen und das, was seither daran gemacht wurde. Welcher Ausweis danach zulässig ist, prüfen wir vor der Bestellung, kostenlos.

Häufigster Energieträger
Gas

Gas steht auch hier vorn. Dahinter kommt aber nicht das Öl wie im Bundesschnitt, sondern das Wärmenetz. Womit Ihr Haus versorgt wird, entscheidet, welche Abrechnung wir für den Ausweis brauchen — und in welche Richtung ein Wechsel überhaupt gehen kann.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
20,5 · Bund 75,9

Gezählt werden Anlagen je Einwohner, nicht Dachflächen; über Ihr Dach sagt der Vergleich also nichts. Für den Energieausweis bleibt Solarstrom ohnehin außen vor. In die Rechnung, ob eine Wärmepumpe sich im Betrieb trägt, geht er dagegen deutlich ein.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Beschlossen heißt: Die Stadt hat sich auf einen Weg festgelegt und richtet ihre Planung danach aus. Was daraus für Ihr Grundstück folgt, ist damit noch nicht beantwortet — das ordnen wir im Erstgespräch ein, und zwar bevor eine neue Anlage geplant wird.

Was hier wann gebaut wurde

Der Gebäudebestand in Rostock: jünger, als man denkt

Wohnstraße in Rostock: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
49,8 % vor 1979 errichtet
53,3 % Ein- und Zweifamilienhäuser
14 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Rostock
22.951
Leerstand
2,7 %
Wohngebäude in Rostock nach Baujahr
vor 1919 10,1 %
1919–1948 19,4 %
1949–1978 20,3 %
1979–1990 9,6 %
1991–2000 17,2 %
2001–2010 14,2 %
2011–2019 8 %
ab 2020 1,2 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Rostock stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Wie gut ein Gebäude dasteht, entscheidet sich weniger am Baujahr als am Zustand von Dach, Fenstern und Heizung. Der Energieausweis zeigt Ihnen den Ausgangspunkt; wo sich eine Maßnahme zuerst rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Rostock teilt sich der Bestand fast genau an dieser Grenze; ob die Regel greift, entscheidet deshalb das einzelne Baujahr.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Was Ihre Adresse mitentscheidet

Denkmalschutz, Satzung, Sanierungsgebiet: was in Rostock gilt

Ein einzelnes Haus kann geschützt sein, ohne dass die Straße es ist — und umgekehrt. Ein Blick auf die Karte hilft deshalb nicht weiter, nur die Auskunft zur konkreten Adresse. Holen Sie sie ein, bevor Sie Angebote vergleichen: Sie entscheidet mit darüber, welche Ausführung überhaupt in Frage kommt.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Rostock typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalschutzbehörde im Kulturamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Rostock

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Rostock hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Förmlich festgelegte Sanierungsgebiete

Rechtslage im Detail

Liegt Ihr Grundstück in einem dieser Gebiete, brauchen bauliche Maßnahmen und der Verkauf in aller Regel die schriftliche Genehmigung der Stadt (§ 144 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Wird die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt, kann die Stadt diese Genehmigungspflicht in der Sanierungssatzung allerdings ausschließen (§ 142 Abs. 4 BauGB) — was für Ihr Gebiet gilt, steht in dessen Satzung. Wo sie greift, ist sie ein Verfahrensschritt und kein Hindernis: Sie will nur früh genug eingeplant sein, weil sie einen Kaufvertrag sonst aufhält.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Rostock hat sich festgelegt

Wärmeplanung in Rostock: beschlossen — und dann?

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Rostock hat den kommunalen Wärmeplan am 22. Juni 2022 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Rostock

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Wenig Öl, viel Netz

Rostock heizt zu einem großen Teil über das Wärmenetz

Womit in Rostock geheizt wird

Rostock Bundesweit

Gas 54,1 % 53,9 %
Fernwärme 39,2 % 6,6 %
Wärmepumpe 2,9 % 4,2 %
Strom 1,7 % –
Öl 1 % 24,7 %
Holz 0,3 % –
Kohle 0,1 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 39,2 % liegt der Fernwärmeanteil in Rostock deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Woher Ihre Rostocker Abrechnungen kommen

Örtliches Stadtwerk
Stadtwerke Rostock AG

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Rostock zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Rostock derzeit 4.312 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 20,5 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Der Zuschuss kommt vom Bund

Fördergeld in Rostock: der Bund zahlt, das Stadtwerk berät

Der Zuschuss kommt hier vom Bund: für die Beratung, für die Gebäudehülle, für die Heizung, dazu ein Teil über die Steuer. Aus den Landesprogrammen ist für eine Sanierung am eigenen Haus derzeit nichts zu holen, und was vor Ort dazukommt, ist kein Geld, sondern eine kostenlose Auskunft. Am Antrag beim Bund hängt deshalb fast alles. Ob Sie selbst in dem Haus wohnen oder es vermieten, ändert dabei mit, was für Sie in Frage kommt.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Mecklenburg-Vorpommern

Aus Mecklenburg-Vorpommern kommt für Ihr Vorhaben derzeit voraussichtlich nichts hinzu — die Landesförderung nimmt gerade keine oder nur eingeschränkt Anträge an. Welche Programme das betrifft und wie weit der Stopp jeweils reicht, steht unten. Wir sehen bei jedem Vorhaben nach, ob die Förderbank des Landes wieder etwas aufgelegt hat.

2 Programme ohne laufende Antragstellung
  • Modernisierung (Darlehen) nach der Modernisierungsrichtlinie (ModRL) Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)Antragsannahmestopp für die energetische Modernisierung zum Effizienzhaus (Buchstabe B der Richtlinie) seit Runderlass vom 18.12.2023
  • Mini-Solaranlagen (steckerfertige PV-Anlagen) Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)Mittel für Eigentümerinnen und Eigentümer vollständig ausgeschöpft; Kontingent für Mietende noch verfügbar

Stadt Rostock

  • Energieberatung vor Ort Stadtwerke Rostock AG · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Von der Vorstadt bis zur Großsiedlung

Wie viel sagt der Rostocker Stadtteil über Ihr Haus?

Die Viertel könnten hier unterschiedlicher kaum sein: an der einen Stelle planmäßig bebaute Vorstadt aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, an der anderen eine Großsiedlung in Plattenbauweise. Für die Frage nach dem Ausweis ändert das nichts. Für das, was Sie am Haus verändern dürfen, kann es den Ausschlag geben.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen, Sanierungsgebiete und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Rostock

  • Stadtmitte historischer Stadtkern in der alten Stadtmauer, dazu das Villenviertel Steintor-Vorstadt
  • Kröpeliner-Tor-Vorstadt planmäßig ab 1880 bebaut, zum Großteil bis zum Ersten Weltkrieg abgeschlossen
  • Lütten Klein Großwohnsiedlung in industrieller Plattenbauweise, 1965 bis 1975 errichtet
  • Reutershagen Backsteinbauten, Holzhäuser und Bauten des sozialistischen Klassizismus
  • Evershagen Wohngebiet, im Wesentlichen bis 1975 errichtet

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Wir bleiben nicht am Stadtrand

Auch wenn der Weg etwas länger ist

Zur geförderten Beratung fahren wir über die Stadtgrenze hinaus — die Wege sind hier länger als in einem Ballungsraum, gefahren werden sie trotzdem. Für den Verbrauchsausweis muss überhaupt niemand losfahren: Dafür genügen Ihre Abrechnungen, gleich wo das Haus steht.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Ribnitz-Damgarten rund 29 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Die üblichen Rückfragen

Energieberatung in Rostock: kurz beantwortet

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Rostock wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Ribnitz-Damgarten und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 1. September 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Rostock, abgerufen am 19. August 2026.
  • Denkmalschutz, Erhaltungssatzungen und Sanierungsgebiete: Angaben der Stadt Rostock bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung, Sanierungsgebiete. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 21. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Rostock, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Stadtmitte · Kröpeliner-Tor-Vorstadt · Lütten Klein · Reutershagen · Evershagen.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 23. September 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 28. September 2026.
  • Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 1. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in RostockVor-Ort-Termin ab 650 €
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