DIBt-registriert & geprüft 10 Jahre rechtsgültig Direkt verfügbar
Beratung für Moerser Häuser

Energieberatung in Moers – Ihr Energieberater vor Ort

  • Der Termin findet bei Ihnen statt
  • Netz oder eigene Anlage: wir klären es
  • Die Anträge gehen von uns hinaus

Wir kommen ins Haus, nehmen Hülle, Fenster und Anlagentechnik auf und legen Ihnen danach eine Rangfolge vor: was sich zuerst trägt und was später kommen kann. In Moers gehört dabei eine Weiche mit auf den Tisch, die viele Städte gar nicht kennen — ein Teil der Gebäude bezieht die Wärme fertig aus dem Netz, der größere Teil erzeugt sie im eigenen Keller.

Schritt 1 von 5 Kostenlos & unverbindlich
Womit fangen wir bei Ihrem Haus in Moers an?

Wählen Sie aus, worum es geht — wir melden uns mit dem passenden Angebot.

Den Energieausweis gibt es online, ohne Termin vor Ort — aus Ihren Abrechnungen, ab 69,90 €.

Energieausweis Moers bestellen

Vor-Ort-Beratung: Eigenanteil ab 650 € nach 50 % BAFA-Förderung

Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €

moers@hausundenergie.de

  • Deutsche Energie-Agentur (dena) Die Energieagentur des Bundes. Sie führt die Expertenliste, aus der die Fördermittelgeber ihre Sachverständigen nehmen — ohne Eintrag dort gibt es für eine Energieberatung keinen Zuschuss.
  • Energieeffizienz-Experten-Liste Wer eine geförderte Vor-Ort-Beratung oder einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellt, muss in dieser Liste stehen. Unsere Berater sind eingetragen — deshalb ist Ihre Beratung förderfähig.
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Die Behörde, bei der die Zuschussanträge für Energieberatung und Einzelmaßnahmen laufen. Im Förderservice stellen wir den Antrag für Sie und reichen die Nachweise ein.
  • KfW — Förderbank des Bundes Sie vergibt Kredite und Zuschüsse für Sanierung und Heizungstausch. Auch hier übernehmen wir Antrag, Fristen und Verwendungsnachweis; unterschreiben müssen Sie.
  • EnergieWechsel — Kampagne des Bundes Die Informationskampagne des Bundes zum Energiesparen im Gebäude. Sie erklärt die Regeln, nach denen wir arbeiten: Ausweispflicht, Fördersätze, Fristen.
Erst ansehen, dann rechnen

Energieberatung in Moers: zuerst das Haus, dann die Wärmequelle

Ein Berater nimmt sich Ihr Gebäude vom Keller bis unters Dach vor und erklärt unterwegs, woran er was erkennt. Was Sie danach in der Hand halten, ist eine Rangfolge — die Maßnahme, die sich am schnellsten rechnet, und die, die getrost warten darf. Den Zuschuss für den Termin holen wir vorab; abgezogen wird er sofort, Sie strecken also nichts vor.

Ein Energieberater und eine Eigentümerin stehen vor einem für Moers typischen Wohnhaus und sehen zum Dachrand hinauf.
01

Kostenlos anfragen

Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.

Zwei Minuten
02

Termin bei Ihnen vor Ort

Ein Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.

In Moers und Umland
03

Sanierungsfahrplan erhalten

Sie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.

Förderantrag inklusive
Förderung auf einen Blick
Programm
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) — BAFA
Zuschuss
50 % des förderfähigen Honorars
Honorar
1.300 € beim Ein- und Zweifamilienhaus, 1.700 € ab drei Wohneinheiten
Ihr Eigenanteil
ab 650 € beziehungsweise ab 850 €
Verrechnung
direkt — kein Vorleisten des Eigentümers
Ergebnis
individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder Beratungsbericht
4.500 € ohne Fahrplan

Höchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen

10.500 € mit Fahrplan

Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten

Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.

Reihenfolge entscheidet

Förderung für Ihr Haus in Moers: Antrag vor Auftrag

Zwei Kassen zahlen an Ihrem Haus mit. Der Bund bezuschusst Beratung, Gebäudehülle und Anlagentechnik; das Land zahlt bei einzelnen Techniken feste Beträge dazu und macht daneben einen Kredit günstiger. Jede Ebene arbeitet mit eigenen Bedingungen und eigenen Terminen. Wir stellen zusammen, was auf Ihr Vorhaben passt, und geben ein, solange noch kein Auftrag vergeben ist — hinterher ist die Förderung verloren.

Eine Beraterin schiebt am Küchentisch ein Klemmbrett mit dem Förderantrag zu einem Ehepaar, das gerade unterschreibt.
01

Fördercheck

Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.

Kostenlos
02

Antrag stellen

Wir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

Vor der Vergabe
03

Umsetzung begleiten

Während der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.

Fristen im Blick
04

Auszahlung sichern

Nach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.

Verwendungsnachweis

Ohne Förderservice

  • Unterschrieben ist der Handwerkervertrag, eingereicht nichts
  • Beantragt wird das eine Programm, das andere hätte mehr gebracht
  • Eine Voraussetzung bleibt unbemerkt — abgelehnt wird trotzdem
  • Am Ende sammelt niemand die Belege für die Auszahlung

Mit unserem Förderservice

  • Erst prüfen wir, welche Programme Ihr Vorhaben treffen
  • Welche Töpfe zusammenpassen, steht vorher fest
  • Vergeben wird erst, wenn der Antrag draußen ist
  • Bis zur Auszahlung bleiben die Nachweise bei uns

Fachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.

Unterlagen statt Termin

Der Energieausweis für Ihr Moerser Haus, ohne Anfahrt

Den Verbrauchsausweis rechnen wir aus dem, was bei Ihnen ohnehin im Ordner liegt: den Heizkostenabrechnungen. Eine Anfahrt gibt es dabei nicht, das fertige Blatt kommt als Datei. Ob dieser Weg bei Ihrem Gebäude offensteht oder ob es der Bedarfsausweis sein muss, klären wir vorab und ohne Kosten.

Verbrauchsausweis

Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.

ab 69,90 €

Verbrauchsausweis bestellen

Bedarfsausweis

Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.

ab 119,90 €

Bedarfsausweis bestellen

Wenn es mehr braucht als den Plan

Was wir in Moers darüber hinaus erledigen

Einzelne Messungen fahren Partnerbüros aus der Gegend. Wen wir dafür schicken, sagen wir Ihnen vorher — nicht erst, wenn jemand vor der Tür steht.

Eine Energieberaterin kniet in einem leeren Wohnraum und misst mit einem Laserentfernungsmesser die Raumtiefe.
  • Baubegleitung und Nachweise für die KfW-Effizienzhaus-Förderung — wer die Förderung für ein Effizienzhaus in Anspruch nimmt, muss die Bauzeit fachlich begleiten und die Ausführung am Schluss bestätigen lassen. Beides liegt bei uns, von der ersten Planung bis zum letzten Beleg.
  • Thermografie für den Wärmebrückennachweis — bei Frost zeichnet die Wärmebildkamera auf, wo eine Fassade Wärme nach draußen abgibt. Auf den Bildern erkennt man dünn gedämmte Flächen, undichte Fensteranschlüsse und durchfeuchtetes Mauerwerk; bei milder Witterung liefert die Aufnahme dagegen nichts Brauchbares.
  • Blower-Door-Test — die Luftdichtheitsmessung baut zwischen drinnen und draußen einen Druckunterschied auf und hält fest, wie viel Luft dabei nachströmt. Im Protokoll steht der Wert, dazu bekommen Sie die Fundstellen einzeln aufgeführt.
  • Stromspar-Beratung — was im Haushalt dauerhaft Strom zieht, ist selten das, was man vermutet. Wir nehmen Laufzeiten und Anschlusswerte auf und machen daraus eine kurze Liste: ersetzen, abschalten oder so lassen.
  • Solarthermie- und Wärmepumpenberatung — bevor eine eigene Anlage ausgelegt wird, müssen zwei Dinge feststehen: der Zustand der Hülle und die Frage, welche Versorgung für Ihre Gegend angedacht ist. Deshalb kommt diese Rechnung bei uns nach dem Fahrplan und nicht davor.

Kein passender Punkt dabei? Dann schreiben Sie uns

24.242Wohngebäude in Moers (Zensus 2022)
8Förderprogramme geprüft
beschlossenKommunaler Wärmeplan
29.09.2026Datenstand
Was in den Daten über Moers steht

Moerser Zahlen, auf Ihr Haus gelesen

Wohngebäude vor 1979 errichtet
63,8 %

Der Anteil beschreibt die Stadt, nicht Ihr Gebäude — entscheidend ist, was nach dem Bau noch gedämmt, erneuert oder ersetzt wurde. Wo davon wenig geschehen ist, kann sogar die Art des Ausweises daran hängen. Wir sehen das vor der Bestellung nach, kostenfrei.

Häufigster Energieträger
Gas

Am häufigsten, aber knapp an einer Mehrheit vorbei: Moers verteilt seine Wärme auf mehrere Quellen, und die zweitstärkste davon ist das Netz. Wir fragen deshalb früh, woher die Wärme in Ihrem Haus kommt — daran hängt, welche Unterlagen wir für den Ausweis anfordern.

Photovoltaik je 1.000 Einwohner
58,1 · Bund 75,9

Der Balken bleibt hinter dem des Bundes zurück, und gezählt sind gemeldete Anlagen, nicht geeignete Dächer. In den Energieausweis geht eigener Solarstrom nicht ein. In die Rechnung für eine Wärmepumpe dagegen schon — dort verschiebt er die Betriebskosten spürbar.

Kommunaler Wärmeplan
beschlossen

Die Stadt hat einen Weg für die Wärmeversorgung festgelegt und richtet sich danach; gebunden ist daran sie, nicht Sie. Für Ihre Planung bleibt er trotzdem der Ausgangspunkt: Er entscheidet mit, ob bei Ihnen der Netzanschluss oder die eigene Erzeugung die tragfähigere Lösung ist. Diese Einordnung nehmen wir mit Ihnen vor, bevor irgendetwas bestellt wird.

Baujahre und ihre Folgen

Moers hat gebaut, als Dämmung noch kein Thema war

Wohnstraße in Moers: die für die Stadt typische Bebauung, im Hintergrund über den Dächern ein Wahrzeichen der Stadt.
63,8 % vor 1979 errichtet
76,2 % Ein- und Zweifamilienhäuser
39,1 % Eigentümerquote
Wohngebäude in Moers
24.242
Leerstand
3,5 %
Wohngebäude in Moers nach Baujahr
vor 1919 9,7 %
1919–1948 7,3 %
1949–1978 46,8 %
1979–1990 13 %
1991–2000 11,8 %
2001–2010 7,1 %
2011–2019 3,8 %
ab 2020 0,5 %

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent

Die größte Gruppe der Gebäude in Moers stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.

Über die Hälfte der Wohngebäude in Moers entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.

Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.

Welcher Ausweis für Ihr Haus?

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Moers betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.

§ 80 Abs. 3 GEG. Mit Artikel 2 des Gebäudemodernisierungsgesetzes entfällt diese Kopplung zum 1. Januar 2027; bis dahin gilt sie unverändert.

Welchen Ausweis brauche ich?

Wer am Haus mitredet

Denkmal oder Satzung: wer in Moers mitredet

Bevor an einer Fassade etwas geplant wird, lohnt die Frage, wer außer Ihnen mitzureden hat. In Moers sind es zwei Dinge nebeneinander: der Denkmalschutz, der ein einzelnes Bauwerk erfassen kann oder eine ganze Siedlung, und eine Erhaltungssatzung, die an einer Lage hängt und notfalls mitten in einer Straße aufhört. Das erste kann sogar darüber entscheiden, ob für Ihr Haus überhaupt ein Ausweis auszustellen ist; das zweite bestimmt, was Sie am Gebäude umsetzen dürfen. Welcher der beiden Fälle bei Ihnen greift, beantwortet verbindlich allein die Behörde — wir sagen Ihnen, was daraus für Ausweis und Sanierung folgt.

Ein Energieberater prüft von außen den Anschluss zwischen Fensterrahmen und Wand an einem für Moers typischen Wohnhaus.

Denkmalschutz

Zuständig: Untere Denkmalbehörde der Stadt Moers im Fachbereich Stadtentwicklung und Umweltplanung. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.

Denkmalschutz in Moers

Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.

Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.

Rechtslage im Detail

Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.

Ausweispflicht: § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG in Verbindung mit § 80 Abs. 3 bis 7 GEG. Baudenkmal: § 3 Abs. 1 Nr. 3 GEG. Abweichung: § 105 GEG.

Erhaltungssatzung

Moers hat Gebiete mit einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB. Wo eine gilt, brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung eines Gebäudes die Genehmigung der Stadt — eine Fassadendämmung oder ein Fenstertausch fällt darunter.

Welche der beiden Varianten für Ihr Gebiet gilt, steht in der Satzung selbst — und die Stadt sagt es Ihnen auf Nachfrage.

Rechtslage im Detail

Ob die Stadt sie erteilen muss, hängt davon ab, was die Satzung schützt. Geht es um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB — der eigentliche „Milieuschutz"), dann ist die Genehmigung zu erteilen, soweit die Änderung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes dient (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Was das Gesetz ohnehin verlangt, kann Ihnen eine solche Satzung nicht verbieten.

Geht es um die städtebauliche Eigenart (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1), darf die Stadt versagen — aber nur, wenn Ihr Gebäude das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst städtebaulich bedeutsam ist (§ 172 Abs. 3 BauGB). Bei einem Haus, das die Straße nicht prägt, bleibt danach wenig Spielraum.

Eine Genehmigungspflicht betrifft die Maßnahme, nicht den Energieausweis. Anders der Denkmalschutz selbst: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht ausgenommen.

Was die Stadt entschieden hat

Wärmeplanung in Moers: Netz für die einen, eigene Anlage für die anderen

Kommunaler Wärmeplan

beschlossen

Moers hat den kommunalen Wärmeplan am 17. Dezember 2025 beschlossen.

Wärmeplan der Stadt Moers

Für Sie ist das die wichtigste Weichenstellung vor jeder Sanierungsentscheidung. Liegt Ihr Gebäude in einem dezentralen Gebiet, ist die Wärmepumpe in aller Regel die tragfähige Lösung. Liegt es im Wärmenetzgebiet, kann ein Anschluss wirtschaftlicher sein — dann lohnt es sich nicht, vorher in eine eigene Anlage zu investieren. Wir ordnen Ihr Grundstück im Erstgespräch ein.

Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.

Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.

Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.

Pflichtanteil erneuerbarer Brennstoffe — nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
ab 2029 10 %
ab 2030 15 %
ab 2035 30 %
ab 2040 60 %

§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent

Ein Träger schlägt aus der Reihe

Moers und das Wärmenetz: warum das die erste Frage ist

Womit in Moers geheizt wird

Moers Bundesweit

Gas 48 % 53,9 %
Fernwärme 26,2 % 6,6 %
Öl 19,7 % 24,7 %
Wärmepumpe 2,6 % 4,2 %
Strom 2,2 % –
Holz 0,6 % –
Kohle 0,3 % –

Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie

Mit 26,2 % liegt der Fernwärmeanteil in Moers deutlich über dem Bundesschnitt von 6,6 %. Für Sie heißt das: Bevor eine Wärmepumpe geplant wird, gehört die Frage auf den Tisch, ob für Ihre Straße ein Netzanschluss vorgesehen wird. Ein Anschluss kann wirtschaftlicher sein als eine eigene Anlage — und eine Investition, die daran vorbeigeht, ist schwer zurückzuholen.

Wir sehen uns den kommunalen Wärmeplan an, bevor wir Maßnahmen empfehlen.

Ihr Versorger — und Ihre Abrechnungen

Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Moers zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.

Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.

Photovoltaik vor Ort

Im Marktstammdatenregister sind für Moers derzeit 6.135 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 58,1 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.

Drei Absender, zwei Kassen

In Moers zahlen zwei der drei Ebenen

Drei Absender führt diese Seite auf, Geld schicken davon zwei. Vom Bund kommen die Zuschüsse für Beratung, Dämmung und Anlagentechnik; Nordrhein-Westfalen setzt Festbeträge für einzelne Techniken obendrauf und macht einen Kredit billiger. Aus dem Rathaus kommt statt dessen eine Auskunft: ehrenamtlich erteilt, an keinen Verkauf gebunden und auf den Strom vom Dach zugeschnitten. Beides hilft, nur bei ganz verschiedenen Fragen. Welcher Weg zu welcher Maßnahme führt, sortieren wir vor der ersten Einreichung.

Blick von oben auf einen Tisch: Hände sortieren ausgedruckte Antragsformulare neben einem geöffneten Ordner in zwei Stapel.

Bund

  • Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) BAFA · Zuschuss

    50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €

  • BEG Einzelmaßnahmen BAFA · Zuschuss

    15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit

  • KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude KfW · Zuschuss

    30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €

  • Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen § 35c EStG · Steuer

    20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €

Konditionen im Detail

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.

BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.

KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.

§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.

Land Nordrhein-Westfalen

  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag)

    Zentrale Lüftungsanlagen je Gebäude beziehungsweise Wohn- oder Gewerbeeinheit: 2.000 Euro; Dezentrale Lüftungsanlagen je Wohn- oder Gewerbeeinheit: 200 Euro je Gerät beziehungsweise Gerätepaar und Raum maximal 1.000 Euro

    Zum Programm
  • progres.nrw - Klimaschutztechnik: Förderung von oberflächennaher Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe Bezirksregierung Arnsberg (Land Nordrhein-Westfalen) · Zuschuss (Festbetrag) nur Mehrfamilienhäuser (drei oder mehr Wohneinheiten) im Bestand

    Erdwärmesonden: 30 Euro pro Bohrmeter, Förderhöchstgrenze 15.000 Euro

    Zum Programm
  • NRW.BANK.Gebäudesanierung NRW.BANK · zinsgünstiges Darlehen

    Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%

    Zum Programm

Kombination mit der Bundesförderung: Ja: Eine Kumulierung von progres.nrw - Klimaschutztechnik mit Bundesmitteln der BAFA oder der KfW ist in der Regel möglich; das Kumulierungsverbot gilt nur für andere Förderprogramme des Landes NRW.

Stadt Moers

  • Bürgersolarberatung Moers Stadt Moers (ehrenamtliche Bürgersolarberaterinnen und -berater) · kostenlose BeratungZum Angebot

Das kostenlose Beratungsangebot oben klärt Grundsatzfragen gut und kostet nichts — nutzen Sie es. Für den förderfähigen Sanierungsfahrplan und den BAFA-Antrag braucht es darüber hinaus eine in der Energie-Effizienz-Expertenliste geführte Fachperson; das übernehmen wir.

Lage oder Gebäude?

Hängt es in Moers am Viertel oder am Haus?

Moers ist nicht in einem Stück gewachsen: Neben gemischt bebauten Quartieren gibt es Siedlungen, die einmal in einem Zug geplant und gebaut wurden und bis heute so wirken. Welcher Ausweis es wird, hängt nicht an der Adresse, sondern am Gebäude; liegt Ihr Haus aber in einer denkmalgeschützten Siedlung, entfällt er beim Verkauf ganz. Bei den Auflagen ist es umgekehrt — wo ein Bereich unter Schutz steht, kann seine Grenze mitten im Block verlaufen.

Für den Ausweis: nein

Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.

Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.

Für die Auflagen: ja

Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Erhaltungssatzungen und Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.

Stadtteile in Moers

  • Moers-Mitte zentrale Quartiere mit Mehrfamilienhausgebieten, überwiegend Baujahre 1950 bis 1969
  • Moers-Hochstraß nach dem Vorbild englischer Gartenstädte gebaute Wohnküchen-Häuser mit Nutzgärten
  • Moers-Asberg in allen Quartieren gemischte Bebauung ohne vorherrschenden Gebäudetyp
  • Rheinkamp-Repelen denkmalgeschützte Bergarbeitersiedlung der 1930er mit rund 400 Wohneinheiten
  • Rheinkamp-Meerbeck Gebäude der ehemaligen Bergarbeitersiedlung, überwiegend vor 1950 und aus den 1950/60ern

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.

4,7

Das sagen unsere Kunden

Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.

Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.

Anonym

Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt

Werner D.

Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.

win win
Was rund um Moers liegt

Über die Stadtgrenze fahren wir auch

Zur Beratung fahren wir hinaus, in die kleineren Nachbarorte genauso wie in die großen Städte nebenan. Beim Verbrauchsausweis stellt sich die Frage der Anfahrt gar nicht: Dafür genügen uns Ihre Unterlagen, ganz gleich, wo das Gebäude steht.

Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen nach OpenStreetMap, vereinfacht. Wir arbeiten auch außerhalb der eingezeichneten Orte.
  1. Neukirchen-Vluyn rund 5 km
  2. Kamp-Lintfort rund 8 km
  3. Rheinberg rund 10 km
  4. Duisburg rund 10 km
  5. Dinslaken rund 14 km
  6. Krefeld rund 15 km

Haus & Energie in der Nähe

Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.

Kurz vorweg

Was Eigentümer aus Moers zuerst wissen wollen

Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.

Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Moers wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.

Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.

Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.

Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.

Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Duisburg, Dinslaken, Krefeld und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.

Nachvollziehbar

Datenquellen und Stand

  • Gebäude- und Heizungsdaten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022 — Datenlizenz Deutschland – Namensnennung 2.0 (dl-de/by-2-0). Die Werte sind gerundet; kleine Fallzahlen unterliegen der Geheimhaltung.
  • Photovoltaik-Anlagen: Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, Anlagen im Betriebsstatus „In Betrieb", abgerufen am 18. August 2026.
  • Stand der kommunalen Wärmeplanung: Veröffentlichung der Stadt Moers, abgerufen am 18. August 2026.
  • Denkmalschutz und Erhaltungssatzungen: Angaben der Stadt Moers bzw. der zuständigen Behörde — Denkmalschutzbehörde, Erhaltungssatzung. Abgerufen zwischen dem 19. August 2026 und dem 20. August 2026.
  • Stadtteile: amtliche Gliederung der Stadt Moers, abgerufen am 12. September 2026. Die Liste ist eine Auswahl, keine vollständige Aufzählung. Die Beschreibung der Bebauung stammt aus eigenen Quellen zu Moers-Mitte, Moers-Asberg, Rheinkamp-Repelen, Rheinkamp-Meerbeck · Moers-Hochstraß.
  • Versorger: Eigenangaben der Unternehmen bzw. Veröffentlichung des Netzbetreibers nach § 36 EnWG — Stadtwerk, Grundversorger. Abgerufen am 19. August 2026 bzw. 20. August 2026. Keine Tarif- oder Preisangaben.
  • Kommunale Förderprogramme: Angaben der jeweiligen Träger, je Programm verlinkt und einzeln geprüft am 29. September 2026.
  • Landesförderung Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK, je Programm verlinkt.
  • Bundesförderung: BAFA und KfW, Richtlinienstand 21. Juli 2026, von uns geprüft am 18. August 2026.
  • Gemeindeschlüssel und Lage: OpenPLZ API sowie GeoNames (CC BY 4.0); Einwohnerzahlen aus Wikidata auf Basis der amtlichen Fortschreibung.
  • Karte: Gemeindegrenzen, Gewässer und Autobahnen © OpenStreetMap-Mitwirkende, Open Database License (ODbL). Für die Darstellung vereinfacht — keine amtliche Grenze und keine Grundlage für Rechtsauskünfte. Stand: 4. September 2026.

Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.

Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Wärmeplan, sobald die Stadt ihn fortschreibt.

Beratung in MoersVor-Ort-Termin ab 650 €
Beratung anfragen