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Sie beantworten die Fragen im Formular oben. Wir melden uns, klären offene Punkte und vereinbaren den Termin.
Zwei MinutenWir kommen zu Ihnen ins Haus, sehen uns Dach, Fenster, Wände und Heizung an und schreiben auf, welcher Schritt zuerst etwas bringt. In Worms fällt das Alte ins Auge — der größte Teil der Wohnhäuser steht aber in den Jahrzehnten danach, und auch der ist vor dem ersten Wärmeschutz entstanden.
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Nur einen Energieausweis? Online bestellen ab 69,90 €
Ein Berater geht mit Ihnen vom Keller bis unters Dach und sagt Ihnen, wo die Wärme das Haus verlässt und was zuerst dran ist. Bei einem Gebäude aus der Zeit vor dem ersten Wärmeschutz ist das selten der Kessel allein. Ein Teil des Honorars wird gefördert; wir beantragen das vor dem Termin, abgerechnet wird nur Ihr Anteil.
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Zwei MinutenEin Energieberater nimmt Ihr Haus auf — Hülle, Fenster, Dach, Heizung — und erklärt Ihnen, was er sieht.
In Worms und UmlandSie bekommen schriftlich, welche Maßnahme zuerst kommt, was sie kostet und welche Förderung dazu passt.
Förderantrag inklusiveHöchstförderung je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
Höchstförderung mit dem iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten
Der Sanierungsfahrplan bringt bis zu 6.000 € mehr Förderung — der Bonus gilt für den Kostenteil über 30.000 € je Wohneinheit, darunter bleibt es bei 15 %.
Vom Bund gibt es Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden. Aus Rheinland-Pfalz kommt geliehenes Geld, und bei einem der beiden Wege bleibt am Ende ein Teil davon bei Ihnen. Was für Ihr Vorhaben trägt, hängt daran, was Sie vorhaben und wie Sie es bezahlen — wir sortieren das vorher, geben die Anträge ab und bleiben dran, bis das Geld da ist.
Wir prüfen Ihr Vorhaben und suchen heraus, welche Programme dafür offenstehen — kostenlos.
KostenlosWir erstellen die technischen Unterlagen und reichen den Antrag ein — bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Vor der VergabeWährend der Bauphase behalten wir die Fristen im Blick und achten darauf, dass die Bedingungen eingehalten werden.
Fristen im BlickNach Abschluss erstellen wir den Verwendungsnachweis und begleiten Sie bis zur Auszahlung.
VerwendungsnachweisFachplanung und Antragstellung kosten 940 €; nach 50 % BEG-Förderung der Fachplanung bleiben Ihnen 470 € — der Zuschuss kommt vom BAFA zurück.
Für den Verbrauchsausweis genügen uns Ihre Abrechnungen — dafür muss niemand bei Ihnen klingeln. Ob Sie zwischen den beiden Arten wählen dürfen oder ob der Bedarfsausweis vorgeschrieben ist, hängt am Datum des Bauantrags, an der Zahl der Wohnungen und daran, was seitdem am Haus gemacht wurde. Gerade in einem Bestand wie dem hiesigen lohnt dieser Blick, und er kostet Sie nichts.
Aus den Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre — online, ohne Termin, als PDF für das Inserat.
ab 69,90 €
Aus den Bauunterlagen berechnet. Vorgeschrieben für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn ihr Wärmeschutz nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht — sonst freie Wahl.
ab 119,90 €
Ein Teil dieser Arbeiten läuft über feste Partnerbüros aus der Region. Wer bei Ihnen klingelt, sagen wir Ihnen, bevor Sie zusagen.
Der Anteil sagt, wie viel des Bestands vor der ersten Wärmeschutzverordnung entstanden ist. Über Ihr Haus sagt er nichts: Ob dort seither gedämmt, das Dach gemacht oder die Fenster getauscht wurden, entscheidet mehr als das Baujahr. Welche Ausweisart bei Ihnen zulässig ist, klären wir vorab und ohne Kosten.
Steht hier Gas, brauchen wir für den Verbrauchsausweis Ihre Gasabrechnungen und sonst nichts. Für eine Sanierung ist der Energieträger nur der Anfang der Rechnung — wie groß eine neue Anlage ausfallen muss, hängt daran, wie viel Wärme das Haus verliert.
Der Wert zählt gemeldete Solaranlagen je tausend Einwohner, und er bleibt hier hinter dem Bund zurück; die beiden Balken zeigen den Abstand. Ob Ihr eigenes Dach taugt, ist damit weder gesagt noch ausgeschlossen — das sehen wir uns beim Termin an. Auf den Energieausweis wirkt Solarstrom nicht, auf die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe schon.
Die Stadt arbeitet daran, abgeschlossen ist es noch nicht. Eine Pflicht folgt daraus für Sie nicht — der Plan bindet die Kommune. Wer eine Heizung ersetzt, legt sich trotzdem für lange Zeit fest; deshalb sehen wir vor der Empfehlung nach, wo die Planung für Ihre Gegend gerade steht.
| vor 1919 | 17,5 % | |
|---|---|---|
| 1919–1948 | 13,5 % | |
| 1949–1978 | 36,7 % | |
| 1979–1990 | 12 % | |
| 1991–2000 | 9,5 % | |
| 2001–2010 | 5,4 % | |
| 2011–2019 | 4,6 % | |
| ab 2020 | 0,8 % |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent
Die größte Gruppe der Gebäude in Worms stammt aus den Jahren 1949 bis 1978.
Über die Hälfte der Wohngebäude in Worms entstand vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Bei diesen älteren Häusern sind ungedämmte Außenwände, einfach verglaste oder frühe Isolierfenster und eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich die Regel, nicht die Ausnahme.
Für Sie heißt das zweierlei. Der Energieausweis fällt in diesem älteren Bestand selten gut aus — das ist normal und kein Grund, ihn hinauszuzögern. Und die größten Einsparungen liegen bei solchen Gebäuden meist nicht in der Heizung, sondern in der Gebäudehülle; welche Reihenfolge sich rechnet, klärt der Sanierungsfahrplan.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist in der Regel der Bedarfsausweis vorgeschrieben — es sei denn, das Gebäude wurde auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht (§ 80 GEG). In Worms betrifft das schätzungsweise einen erheblichen Teil der Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Zahl oben ist dafür nur ein Anhaltspunkt: Der Zensus zieht seine Klassengrenze bei 1979, das Gesetz beim 1. November 1977. Welcher Ausweis bei Ihnen gilt, prüfen wir vor der Bestellung kostenlos.
Bevor gedämmt oder ein Fenster getauscht wird, lohnt ein Blick darauf, ob am Gebäude Denkmalschutz greift. Er ändert die Rechtslage grundlegend.
Zuständig: Abteilung 9.13 Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Worms. Ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht — als einzelnes Gebäude oder als Teil eines geschützten Ensembles —, erfahren Sie dort. Eine Erhaltungssatzung oder ein Sanierungsgebiet macht ein Haus dagegen nicht zum Baudenkmal, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere.
Für ein Baudenkmal brauchen Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Energieausweis. Das Gesetz nimmt Baudenkmäler von der Ausweispflicht aus — die Vorschriften über Ausstellung und Vorlage gelten für sie nicht.
Wir sagen Ihnen das lieber hier, als Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie nicht brauchen. Für eine Sanierungsplanung kann ein Ausweis trotzdem sinnvoll sein — als Grundlage, nicht als Pflicht. Und er bleibt Pflicht, wenn Ihr Haus nur unter eine Erhaltungssatzung fällt oder in einem Sanierungsgebiet liegt.
Ist Ihr Haus ein Baudenkmal, darf von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde (§ 105 GEG). Das ist eine Abweichungsmöglichkeit, keine pauschale Befreiung: Sie reicht nur so weit, wie die Anforderung dem Denkmal tatsächlich schadet. Klären Sie das vor der Sanierung mit der Denkmalbehörde, am besten schriftlich.
Als Ganzes geschützt sind in Worms unter anderem diese Bereiche. Ein Haus darin kann auch dann zum geschützten Bestand gehören, wenn es selbst kein Einzeldenkmal ist — ob Ihres dazugehört, erfahren Sie bei der Denkmalbehörde.
Worms Bundesweit
| Gas | 66,7 % | 53,9 % | |
|---|---|---|---|
| Öl | 22,8 % | 24,7 % | |
| Wärmepumpe | 3 % | 4,2 % | |
| Strom | 2,8 % | – | |
| Fernwärme | 2,1 % | 6,6 % | |
| Holz | 1,7 % | – | |
| Kohle | 0,1 % | – |
Zensus 2022 · Anteil der Wohngebäude in Prozent, Bundeswert auf derselben Gebäudebasis · „Wärmepumpe“ umfasst im Zensus auch Solar- und Geothermie
66,7 % der Gebäude in Worms heizen mit Gas. Für diesen Bestand ist die entscheidende Frage selten die Heizung allein: Solange die Gebäudehülle Wärme verliert, muss jede neue Anlage größer ausgelegt werden als nötig — und wird damit teurer im Betrieb.
Ein Sanierungsfahrplan legt fest, in welcher Reihenfolge sich Dämmung und Heizungstausch rechnen. Das ist der Punkt, an dem die geförderte Beratung ihr Geld zurückbringt.
Für den Verbrauchsausweis brauchen wir keine Unterlagen aus Ihrem Haus, sondern die Abrechnungen: Verbrauch, Abrechnungszeitraum, Energieträger. Wir sagen Ihnen, welche Zahl wir aus welcher Abrechnung brauchen. Dasselbe Unternehmen ist in Worms zugleich Grundversorger für Strom — es beliefert also auch Haushalte, die nie aktiv einen Vertrag geschlossen haben.
Ein Grundversorger muss jeden Haushalt in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Preisen beliefern (§ 36 Abs. 1 EnWG). Wer sich nie um einen Stromvertrag gekümmert hat, findet seine Abrechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit unter diesem Namen.
Im Marktstammdatenregister sind für Worms derzeit 4.702 Photovoltaikanlagen in Betrieb gemeldet, also 54,9 je 1.000 Einwohner gegenüber 75,9 im Bund. Für den Energieausweis spielt Photovoltaik keine Rolle — für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe sehr wohl.
in Arbeit
Worms arbeitet am kommunalen Wärmeplan, ein abschließender Beschluss liegt noch nicht vor. Wie weit der Entwurf für Ihre Straße schon geht, ist damit offen — verbindlich wird die Einteilung ohnehin erst mit dem Beschluss. Vor einer neuen Heizung lohnt der Blick trotzdem, und den nehmen wir Ihnen ab.
Das ist kein Grund zu warten, aber einer, die absehbare Einteilung mitzudenken: Wer jetzt eine Heizung ersetzt, legt sich für die nächsten zwei Jahrzehnte fest. Wir sehen uns vor der Empfehlung an, wie weit die Planung in Ihrem Stadtteil ist.
Häufig falsch dargestellt: Eine Pflicht, auf 65 % erneuerbare Energien umzustellen, gibt es nicht mehr — das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie ersatzlos gestrichen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterlaufen.
Nur wer eine Gas- oder Ölheizung neu einbaut, muss ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen — die Stufen zeigt das Diagramm.
Gebäudemodernisierungsgesetz, verkündet am 28.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226); Heizungsteil in Kraft seit dem 29.07.2026.
| ab 2029 | 10 % | |
|---|---|---|
| ab 2030 | 15 % | |
| ab 2035 | 30 % | |
| ab 2040 | 60 % |
§ 43 GModG, Heizungsteil in Kraft seit 29.07.2026 · Anteil am Brennstoff in Prozent
Die Zuschüsse kommen vom Bund: für die Beratung selbst, für Arbeiten an Gebäudehülle und Anlagentechnik, für den Heizungstausch — und wo kein Zuschuss läuft, bleibt der Weg über die Steuer. Rheinland-Pfalz legt nichts obendrauf, sondern finanziert: Die Förderbank des Landes vergibt Darlehen, und bei einem der beiden muss ein Teil davon am Ende nicht zurück. Von der Stadt kommt kein Geld für Ihre Sanierung, wohl aber ein Termin — im Rathaus wird kostenlos beraten, einmal allgemein und einmal zur Solaranlage; wer das anbietet, steht in der Karte. Für die Grundsatzfragen ist das gut angelegte Zeit. Den geförderten Sanierungsfahrplan und die Anträge machen wir.
50 % des Honorars — Ihr Eigenanteil ab 650 €
15 % auf Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit
30 % Grundförderung, mit Boni bis 19.600 € Zuschuss — in der niedrigsten Einkommensstufe 22.400 €
20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW): 50 % des Honorars. Ihr Eigenanteil beginnt bei 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 850 € ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird verrechnet — Sie gehen nicht in Vorleistung.
BEG Einzelmaßnahmen: 15 % für Gebäudehülle und Anlagentechnik, förderfähig bis 30.000 € je Wohneinheit. Mit einem Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €; die zusätzlichen 5 Prozentpunkte wirken allerdings nur auf den Teil oberhalb von 30.000 € — darunter bleibt es bei 15 %.
KfW 458 — Heizungsförderung für Wohngebäude: 30 % Grundförderung, für selbstnutzende Eigentümer dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt auf 70 % von 28.000 €, also 19.600 € — wer den vollen Einkommensbonus erhält (zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €), kommt auf 80 % und damit auf 22.400 €. Vermieter erhalten die Grundförderung von 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt planmäßig: ab 1. Februar 2027 auf 12 %, danach halbjährlich weiter. Wer den Austausch ohnehin plant, verliert durch Warten bares Geld.
§ 35c EStG: 20 % über 3 Jahre, höchstens 40.000 €. Nicht mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme kombinierbar — für andere Maßnahmen am selben Gebäude sehr wohl.
Das Darlehen beträgt für einen 4-Personenhaushalt max. 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kann das Darlehen um 5.000 Euro erhöht werden; Tilgungszuschuss bis zu 25 %
Zum ProgrammDarlehensbetrag zwischen 25.000 Euro und 100.000 Euro frei wählbar, Zinsfestschreibung für 20 Jahre
Zum ProgrammDiese Frage stellt uns hier fast jeder, und sie hat zwei Antworten. Welchen Energieausweis Sie brauchen, entscheidet Ihr Gebäude und nicht der Ortsteil. Was Sie daran verändern dürfen, hängt dagegen an der Adresse — und beim Denkmalschutz am Haus, das dort steht, oder an dem geschützten Ensemble, zu dem es gehört. Bei mehreren Ortsteilen ist der alte Kern belegt: mittelalterliche Bausubstanz in Pfeddersheim, historische Hofanlagen in Herrnsheim, erhaltene alte Häuser im Kern von Horchheim. Was davon Ihr Haus betrifft, sagt am Ende die Adresse und nicht der Ortsname.
Für die Frage, welchen Energieausweis Sie brauchen, spielt der Stadtteil keine Rolle. Das entscheiden die Zahl der Wohnungen, das Datum des Bauantrags und der Wärmeschutz, den das Haus seitdem bekommen hat (§ 80 Abs. 3 GEG); ob Sie überhaupt einen brauchen, entscheidet der Anlass — Verkauf oder Vermietung. Zwei baugleiche Häuser in verschiedenen Vierteln bekommen denselben Ausweis; zwei Häuser in derselben Straße können weit auseinanderliegen, wenn eines gedämmt ist und das andere nicht.
Nur der Denkmalschutz kann die Frage ganz erledigen: Ein Baudenkmal braucht beim Verkauf oder bei der Vermietung keinen Ausweis, und dazu zählt auch ein Haus, das zu einem geschützten Ensemble gehört. Das entscheidet aber die Adresse, nicht der Name des Stadtteils.
Für das, was Sie am Haus tun dürfen, zählt er dagegen sehr wohl. Denkmalbereiche gelten flächenscharf: Sie hören an einer Straßenseite auf. Deshalb lohnt der Blick auf das eigene Viertel, bevor eine Fassade angefasst wird.
Ebenfalls unter den fünf größten Stadtteilen: Neuhausen · Hochheim.
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Das ändert nichts — wir arbeiten im gesamten Stadtgebiet, und für den Verbrauchsausweis brauchen wir ohnehin keinen Vor-Ort-Termin.
Der Schnitt zählt Bewertungen auf ProvenExpert, Trustpilot und einem weiteren Portal. Hier eine Auswahl mit vier und fünf Sternen, jede mit Link zum Original. Alle Bewertungen der beiden Profile, auch die kritischen, finden Sie dort.
Für einen Banktermin benötigten wir kurzfristig einen Ausweis bis zum Folgetag. Nach der morgendlichen Bestellung wurde dieser trotz einiger Rückfragen bereits am selben Abend zugestellt.
Fragen waren einfach zu beantworten, der Ausweis wurde nach wenigen Stunden zugeschickt
Super Service. Alles ging schnell vonstatten und der Ausweis war innerhalb von 3 Tagen im Briefkasten.
Wer von Worms aus über die Stadtgrenze fährt, ist schnell in einem anderen Bundesland: Die beiden nächstgelegenen Orte gehören zu Hessen, etwas weiter draußen beginnt Baden-Württemberg, und die Nachbarn im eigenen Land liegen dazwischen. Zur geförderten Beratung fahren wir dorthin wie ins eigene Stadtgebiet. Für Sie ändert sich dabei nur, welche Förderbank hinter dem Landesprogramm steht — der Bund fördert überall nach denselben Regeln, und den Verbrauchsausweis stellen wir ohnehin ohne Anreise aus.
Für die Vor-Ort-Beratung fahren wir auch dorthin — jede dieser Städte hat eine eigene Seite mit ihren Auflagen, ihrem Wärmeplan und der Förderung, die dort gilt.
Das Honorar liegt bei 1.300 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und bei 1.700 € für ein Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen. Die BAFA übernimmt 50 % und verrechnet den Zuschuss direkt: Sie zahlen ab 650 € beziehungsweise ab 850 €.
Für die Energieberatung ja: Ein Energieberater nimmt Ihr Haus vor Ort auf, in Worms wie im Umland. Für den Energieausweis nicht — der Verbrauchsausweis entsteht aus Ihren Abrechnungen, ohne Termin.
Wir. Den Antrag bei der BAFA für die Beratung stellen wir vor dem Termin. Für Sanierungsmaßnahmen übernimmt unser Förderservice die Anträge bei BAFA und KfW — und zwar vor der Auftragsvergabe, sonst entfällt die Förderung.
Der iSFP-Bonus auf Einzelmaßnahmen gilt 15 Jahre lang ab Erstellung des Fahrplans. Sie müssen nichts sofort umsetzen — der Plan legt die Reihenfolge fest, das Tempo bestimmen Sie.
Ja. Die Heizungsförderung der KfW (30 % Grundförderung, für Selbstnutzer mit Boni bis 70 %, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € bis 80 %) wird beantragt, bevor Sie den Vertrag mit dem Handwerker schließen. Wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus.
Ja — zur Vor-Ort-Beratung kommen wir auch nach Bürstadt, Lampertheim, Frankenthal, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Viernheim und darüber hinaus. Den Verbrauchsausweis stellen wir bundesweit aus.
Zu den Baualtersklassen: Der Zensus gliedert nach Mikrozensus-Klassen (vor 1919, 1919–1948, 1949–1978 …). Diese Grenzen sind nicht deckungsgleich mit der Gebäudetypologie des Instituts Wohnen und Umwelt, aus der die Anhaltswerte für Bauteile stammen — und die Klassengrenze 1979 ist nicht die Stichtagsregel des § 80 GEG (Bauantrag vor dem 1. November 1977). Angaben, die daraus abgeleitet sind, stehen deshalb ausdrücklich als Schätzung.
Zuletzt geprüft am 29. September 2026. Förderkonditionen prüfen wir vierteljährlich, den Stand der Wärmeplanung, sobald ein Beschluss vorliegt.
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